Konflikte um Windenergie in NRW, Regionen müssen entscheiden

Die Windkraft spielt eine Schlüsselrolle in der Strategie der Bundesregierung für mehr Klimaschutz.

Wie Umweltminister Habeck die Länder zum Windkraftausbau bringen will
Auszug:  Auch beim Artenschutz hat sich die Bundesregierung auf neuen Regeln verständigt. Das Bundesnaturschutzgesetz soll so angepasst werden, dass der Tod einzelner Vögel dem Bau einer Windanlage nicht mehr prinzipiell im Wege steht. Stattdessen soll es ausreichen, die Entwicklung der ganzen Population einer gefährdeten Art zu berücksichtigen. Außerdem sollen bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung festgelegt werden, um die Planungen zu beschleunigen.
 
 
 
 


Auszug Stand: 25.01.2024

Nach aktuellen Berichten vom 25.01.2024 vom Verein VLAB - Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität e.V. wurden auf Wunsch vom Habeckschen Wirtschaftsministerium  aus dem Katalog der beim Bau von Windrädern zu prüfenden Tierarten gestrichen. Ihr Vorkommen hat bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keinerlei Bedeutung.
 
In dem Abschlussbericht werden keine konkreten Angaben zu Windrädern oder Standorten genannt. Die Analyse könne Standortgutachten auf lokaler Ebene nicht ersetzen, heißt es. Im Klartext: Die Entscheidung für oder gegen die Errichtung eines Windrades müsse die betroffene Region treffen. Auf den nun als geeignet ausgewiesenen Windenergiebereichen stehen auch die bereits in NRW errichteten Windräder. Diese Standorte nehmen insgesamt etwa 1,1 Prozent der Landesfläche ein, so LANUV-Experte Niklas Raffalski:
Der Ausbau der Windkraft hatte in NRW immer wieder zu Konflikten mit Anwohnern, Kommunen und Naturschützern geführt. „Die Aufgabe besteht also darin, den notwendigen Ausbau der Windenergie möglichst verträglich zu gestalten und mit anderen Nutzungsansprüchen an den Raum, wie zum Beispiel dem Natur- und Artenschutz oder dem Lärmschutz der Bevölkerung, in Einklang zu bringen“, schreibt LANUV-Präsidentin Sibylle Pawlowski in dem Bericht.


Windräder: Nur noch 700 Meter Abstand zu Siedlungsflächen.

Die NRW-Regierung will in dieser Legislaturperiode mindestens 1000 neue Windenergieanlagen in Betrieb nehmen. Dazu soll das Abstandsgebot von 1000 Metern gekippt werden.
In dem Bericht ist ein Mindestabstand von 700 Metern zu Siedlungsflächen angegeben.
Derzeit sind in NRW nach Angaben des LANUV insgesamt 3764 Windenergieanlagen in Betrieb. Vor zehn Jahren waren es 2925. Die Zahl der größten Anlagen mit einem Rotordurchmesser von mehr als 125 Metern sei von 31 im Jahr 2016 auf derzeit 373 Anlagen gestiegen. Im Jahr 2021 wurden 11.384 Gigawattstunden Strom aus Windenergie gewonnen. Zehn Jahre zuvor waren es 4471 Gigawattstunden.
 
Kein Bundesland genehmigt mehr Windräder als NRW.
 

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