©Karl Ludwig Raab
Das St. Cassius und St. Florentius Stift besaß nachweisbar um 1131 Kirche und Zehnten in Herchen, Rheidt, Dattenfeld, Hamm, Leuscheid, Much, Winterscheid, Rupichteroth, Uckerath, Stieldorf, die meisten dieser Kirchen werden jedoch schon im neunten Jahrhundert urkundlich als im Besitz jenes Stifts bezeichnet.
Der Name lautet 1131 "Herchlingen", er geht offensichtlich auf den Vornamen "hericho" zurück. Das Patrozinium der Pfarrkirche (Petrus) gilt als frühkaralongisch, ein Altpatroziniu, das noch auf die Ursprünge zu weisen scheint.
Das Kloster bestand zunächst ab 1266 unter der Paternität des Klosters Heisterbach, bevor es 1459 bis zur Inkoporation in das Kloster Merten 1581 der Abtei Marienstatt unterstand. Später lebten dort Augustinerinnen.
Mechthild von Landsberg, Gräfin von Sayn, (Tochter von Graf Dietrich v. Landsberg und Jutta v. Thüringen) bedachte im Testament von 1284 auch ihre Nonnen im Zisterzienser Kloster von Herchingen (Herchen).
Graf Nesselrode und Heinrich III.
Das Christentum kommt nach Windeck
Herchen oder Merchingen, wie das Kloster in mannigfacher Schreibweise) meistens in seiner älteren Zeit in den Urkunden genannt wird, verdankt seinen Ursprung einer letzten Willensäußerung des Grafen Heinrich III. von Sayn. Während seiner Lebzeiten ein treuer Freund des Zisterzienserordens, erwies er sich auch in seinem Hinscheiden erneut als solchen. Gegen Ende des Jahres 1246 muß er wohl die Nähe seiner bevorstehenden Auflösung gefühlt und geahnt haben; denn aus der zweiten Hälfte des Monats Dezember dieses Jahres liegen noch vier verschiedene letzwillige Verfügungen vor, durch welche Graf Heinrich seine zeitlichen Angelegenheiten in Ordnung brachte. In dieser Zeit äußerte der Graf ebenfalls seinen dringenden Wunsch, daß seine Gemahlin Mechthild von Landsberg nach seinem Tode zwei Zisterzienserinnenklöster, eines davon bei dem Dorfe Herchen an der Sieg, ins Leben gerufen und mit liegenden Gütern und ausreichenden Einkünften ausstatte. Eine Urkunde, durch welche Heinrich seinen bezüglichen Willen zum Ausdruck brachte, ist leider nicht mehr vorhanden; sie muß jedenfalls verloren gegangen sein, jedoch aus anderen, noch erhaltenen Urkunden schöpfen wir hierüber sichere Kunde.
Nach dem Nekrologium der Abtei Marienstatt, zu welcher Graf Heinrich von Sayn in besonders guten Beziehungen stand und die in ihm einen ihrer größten Wohltäter verehrte, starb Graf Heinrich schon am 1. Januar 1247. Da er keine direkten Nachkommen besaß, hatte er seine Gemahlin als Universalerbin seines überaus reichen und ausgedehnten Besitzes eingesetzt, die, wie die betreffenden Urkunden ausweisen, noch in demselben Jahre 1247 die letztwilligen Verfügungen ihres Mannes zur Ausführung brachte. In Anbetracht dieser Zeugnisse haben wir keinen Grund zu bezweifeln, daß Mechthild nicht auch in dem nämlichen Jahre die Gründung des Klosters Herchen in Angriff genommen und die nötigen Schritte hierzu machte. Allgemein nimmt man das Jahr 1247 als das Gründungsjahr des Klosters Herchen an. Ein urkundlicher Beleg für diese Annahme kann aber nicht erbracht werden. Die erste und älteste Urkunde von Papst Innozens, die uns vor eine vollendete Tatsache stellt, ist jene vom 19. Juni 1249. Wir unsererseits möchten uns nicht auf das Jahr 1247 festlegen; denn noch am 29. August dieses Jahres sprechen die Schwestersöhne des Grafen Heinrich, denen Mechthild einen Teil ihrer Güter überlassen hatte, ihre Zustimmung aus, daß sie bei Herchen, wie der Onkel bestimmt habe, ein Zisterzienserinnenkloster errichte. Ferner bemerkt Papst Innozenz IV. in seinem Schreiben vom 17. Oktober desselben Jahres an den Kardinallegaten Petrus, daß die Gräfin ungeachtet der von Seiten des Grafen Heinrich nicht gewollten Gründung des Augustinerinnenklosters „de pace dei in Blankenberg“ an zwei anderen Orten noch die Stiftung der beiden Zisterzienserinnenklöster beabsichtige. Hieraus ergibt sich zur Genüge, daß bis zu dem zuletzt genannten Termin von einer durchgeführten Gründung des Klosters Herchen noch keine Rede sein kann. Wohl wird Mechthild, wie gesagt, in demselben Jahr diese eingeleitet haben; ob sie aber vollendet wurde, dürfte bezweifelt werden, weshalb wir erst das folgende Jahr 1248 als das eigentliche Gründungsjahr des Klosters Herchen betrachtet wissen möchten.
Aus welchem Kloster die ersten Nonnen genommen wurden, läßt sich nicht feststellen. Darum ist auch die Vermutung nicht von vorneherein zurückzuweisen, daß wir es in Herchen zunächst mit einer Vereinigung frommer Jungfrauen zu tun haben, die ihr Leben in klösterlicher Gemeinschaft nach den Satzungen des Zisterzienserordens einzurichten suchten. Insofern wäre der Titel „ordinis cisterciensis“ nicht unberechtigt, wenn Herchen, wie bekannt, in der ersten Zeit seines Bestehens auch in keiner offiziellen Verbindung mit dem Orden selbst stand. Inwieweit der Abt von Heisterbach, als der natürliche Berater der Gräfin Mechthild, oder vielleicht auch der von Marienstatt bei der Gründung des neuen Klosters mitwirkten, ist nirgends ersichtlich. Auf jeden Fall war ihnen in dieser Angelegenheit eine gewisse Zurückhaltung geboten. Noch im Jahre 1228 hatte das Generalkapitel von Citeaux die Gründung neuer Frauenklöster in seinem Namen und die Aufnahme schon bestehender in den Ordensverband den Aebten aufs ausdrücklichste verboten und jenen Ordensmitgliedern mit empfindlichen Strafen gedroht, die es in Zukunft wagen würden, sich um die Aufnahme von Frauenklöstern beim Generalkapitel zu verwenden oder sonst dieselbe auf irgendeine Weise zu bewerkstelligen. Damit wollte und konnte das Generalkapitel freilich die Entstehung neuer Frauenklöster, die der Reform von Citeaux sich anschlossen, nicht verhindern, ebensowenig wie es geistliche und weltliche Würdenträger abzuhalten vermochte, auch weiterhin durch päpstliche Vermittlung die Inkorporation solcher Klöster zu betreiben und durchzusetzen. So verblieb denn auch Herchen die nächste Zeit nach seiner Gründung in mehr selbständiger Stellung ohne Anschluß an den Orden von Citeaux. Begreiflicherweise mußte es aber der Gräfin von Sayn daran gelegen sein, daß ihre Stiftung den wirklichen Ordenscharakter erhielt, und zu diesem Zwecke wandte sie sich, da von selten des Generalkapitels wohl kaum ein direktes Entgegenkommen zu erwarten war, an den Erzbischof von Köln, Engelbert von Falkenburg. Kurzerhand unterstellte am 5. August 1266 der Erzbischof das Kloster dem Abte von Heisterbach und übertrug ihm die Obsorge für dasselbe. Der Abt wird es wohl kaum versäumt haben, dem Generalkapitel von der Verordnung des Erzbischofs Anzeige zu erstatten und um dessen Genehmigung zur Uebernahme der Jurisdiktion zu ersuchen. Wahrscheinlich wurde das Gesuch durch die Gräfin selbst oder durch den Erzbischof unterstützt. Wie sich die oberste Ordensbehörde zu der Verfügung des Kölner Kirchenfürsten verhielt und ob sie dieselbe ausdrücklich oder nur stillschweigend gutgeheißen hat, ist nicht bekannt. Ablehnen konnte das Generalkapitel den Auftrag eines so angesehenen Prälaten jedenfalls nicht; und so übte fortan der Abt von Heisterbach über das Kloster Herchen fast zwei Jahrhunderte hindurch alle Rechte und Pflichten eines Vaterabtes und Visitators aus.
Erst nach einem Zeiträume von ungefähr 200 Jahren sollte das Verhältnis, in welchem die Abtei Herchen zu Heisterbach stand, gelöst werden. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts nahm es anscheinend der Abt von Heisterbach mit seinen Verpflichtungen als Vaterabt Herchen gegenüber nicht mehr so genau wie früher. Ob dieses Verhalten von Seiten des Abtes auf eine Vernachlässigung seiner Pflicht zurückzuführen ist oder Herchen selbst eine solche verursacht hatte, läßt sich nicht sagen. Das Generalkapitel war hievon nicht in Unkenntnis geblieben und beauftragte im Jahre 1459 den Abt von Eberbach im Rheingau, die Ursachen diese Uebelstandes zu untersuchen und gegebenen Falles Fürsorge zu treffen, daß das Kloster Herchen dem Abte von Marienstatt zur Reformierung anvertraut werde. Doch schon vorher, im Jahre 1447, begegnen wir dem Abt von Marienstatt, Bruno von Köln, in Herchen, wo er eine Regularvisitation abgehalten hatte, was er zweifelsohne nicht ohne höheren Auftrag getan hatte. Die Untersuchung durch den Eberbacher Abt muß wohl zu einer Aenderung geführt haben; denn nach Ausweis der Herchen- Marienstatter Akten erscheinen die Aebte seit 1463 als die vom Ordenskapitel bestellten Visitatoren und Vateräbte; ein Amt, das sie bis zur Auflösung des Klosters Herchen um die Wende des 16. Jahrhunderts mit vielem Eifer ausübten. Wenn später, im Jahre 1574 (Juni 22) der Generalabt Nikolaus Boucherat von Citeaux, der in diesem Jahre eine Visitationsreise durch Deutschland machte und sich gerade zu St. Kathrinen bei Linz am Rhein aufhielt, dem Abte von Marienstatt, Johannes von Wenden, die Reform und Visitation der Frauenklöster Herchen und Drolshagen übertrug, so geschah dies nur aus dem Grunde, weil er selbst die genannten Klöster auf seiner Reise nicht berührte und vielleicht nicht besuchen konnte. Es wäre demnach irrig, wenn man in diesem Akte eine Erneuerung der Vollmachten und Rechte des Marienstatter Abtes in bezug auf diese Klöster erblicken wollte. Einer solchen bedurfte es gar nicht, da allem Anscheine nach Kloster Heisterbach niemals die geringsten Schwierigkeiten machte, daß Herchen unter die Paternität Marienstatts kam. Der Auftrag des Generalabtes bedeutet somit lediglich eine Aufforderung an den Abt von Kloster Marienstatt, das vom Ordensgeneral begonnene Werk der Reform auch in den beiden Klöstern Herchen und Drolshagen fortzusetzen und zu einem guten Ende zu führen. Wie es schon hervorgehoben wurde, verblieben die Aebte von Marienstatt bis zur Aufhebung von Herchen in ungestörtem und unbeschränktem Besitze ihrer Vaterrechte.
Im Jahr 1581 waren fast alle Klosterinsassinnen an der Pest verstorben. Am 25. Sept 1581 meldet der Pfarrer von Herchen dem Marienstatter Abt Gottfried von Drolshagen auch das Ableben der Äbtissin Margaretha von Driesch. Bei der Visitation des Klosters wurde festgestellt, dass unter den wenigen noch im Kloster lebenden Nonnen die Pest so gewütet hatte, so dass ein geordneter Klosterbetrieb nicht mehr möglich sei. Nur zwei der Laienschwestern hatten überlebt. Auch war die Haushaltslage gespannt. Der zugehörige Höhnerhof im Kirchspiel Stieldorf wurde ebenso wie der Rest des Klosters dem Kloster Merten angegliedert. Damit gehörte die Einrichtung faktisch auf zu bestehen.
Hinweistafel an der Heilquelle in Ohmbach
Anm: Mehrere Sagenmotive sind von der Stätte des Wunders am Gnadstein überliefert. Der alte Flurname "de Othinbach" (1218) könnte sich auf Odila (Ottilie) beziehen, jene blindgeborene Herzogstochter, die im Kloster Herchen sehend wurde und in Legenden als Helferin bei Augenleiden verehrt wurde.Sie hatte das Zisterzienser Kloster zur Zeit des Kölner Dombaus mit vielen Ländereien gestiftet. Es diente vornehmlich Frauen und Mädchen aus dem Landadel und war zunächst der Abtei Heisterbach, dann Marienstatt zugeordnet. Da die Stiftsdamen - das Kloster nahm jeweils nur ein Dutzend auf - Güter, Zehnten oder Spenden als Eintrittsgebühr entrichteten, verfügte man über erhebliches Besitztum.
Quellenverzeichnis

