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III. Besitzungen des Klosters Herchen

 ©Karl Ludwig Raab

Dem Konvent angegliedert waren Bade- und Brauhaus, eine Öllicht oder Walkmühle, Bau- und Gemüse- und ein Weingarten, Stallungen, Scheunen und Häuser für Bedienstete. Aus den Inventarlisten des 15. und 16. Jahrh. gewinnt man eine Fülle neuer Erkenntnisse, über alltägliche Gegenstände und Arbeitsgeräte, etwa von den vielfältigen Garn- und Stoffarten (gegen Jahreslohn waren "Moilner" und Gerber angestellt), 
Fischereiwesen, Töpferei, Eßgewohnheiten, z.B. daß (1581) die Nonnen
  düppen mit Birnkraut" aufführen" ; der alte

 


Foto: Lands Apfelkrautfabrik in Herchen

 

Obstverwertungshof Land in Herchen hat demnach eine sehr alte Tradition. (Die Bezeichnung "Kraut" für Sirup ist von lokaler Bedeutung.

Die älteste "Walck Moehl" (1581) gehörte dem Kloster Herchen: diese Filzmühle diente dem Lockern der Gewebefäden und eine Göpelmühle. Die Kirche dort beklagte (1581), daß aus dem "mullenhandwerk wenich nutz und geringe renten" fließe; der Kloster- "moilner Mant" bekam (1468)  eine Entlohnung von 6 Marc, ihm unterstellt war wohl auch die Badestube in der Mühle!.

Das Kloster wurde 1581 angeblich wegen Armut und Verwahrlosug aufgelöst, beides war eine Denuntiaton am Herzoglichen Hof. In Wahrheit wird wohl Mangel an Personal, z.T. durch die Pest dahingerafft, Grund geboten haben, Inventart und Besitzungen an die Augustinerinnen in Merten abzutreten. Die Äbtissin Anna Margaretha von der Hoven gt. v. Pampus ließ 1702 zur Erinnerung an die Heiligen Antonius (Pest!) und Nikolaus (Patron der Schiffer und Schüler!) an der Stelle, wo das Kloster war, eine Kapelle errichten: südlich des Dorfes auf dem rechten Siegufer.
Die genaue Stelle des Klosters in Herchen kann heute nicht mehr genau ermittelt werden. Eine alte Bruchsteinmauer im Ortskern wurde einem Nebengebäude zugeschrieben. Bei Erdarbeiten am Hause eines alten Fachwerkhauses wurden Reste eines Ziehbrunnens gefunden und restauriert. Die Straße "im Klosterhof" und die Grundschule "Schule am Klostergarten" erinnern noch heute an die Vergangenheit der Zisterzienser.

Die Reformationszeit hat im Mittelsiegraum infolge verwickelter Grenzziehungen zeitweise kuriose Verhältnisse geschaffen. Es war so, wie es Spruchdichter Logau, verspottete: "Luthrisch, Päpstlich und Kalvinisch, diese Glauben alle drei - sind vorhanden, doch ist Zweifel, wo das Christentum denn sei". Da heißt es von einem Pfarrer, "ging er über die Sieg, so war er lutherisch". denn unterhalb des Flusses war er katholisch, da heißt es von einem evangelischen Orte, "hic viget merus Papismus", daß reines Papsttum vorherrsche, da urteilt man empört, der Pastor sei ja "semi lutheranus, semi catholicus", ein Zwitter sozusagen; in Herchen gar, wird man so handgreiflich, daß der "ludimagister Herchensis ab hareticis occisus est" also ein Lehrer den "Märtyrertod" erleidet - mitten im 30 j. Kriege, Anno 1636!.
Wie das bergische Seelscheid erhält nun auch Herchen eine Simultankirche, bis 1876 die ev. Kirche fertiggestellt wurde. Ihr Erbauer war der Kölner Architekt August Lange (er plante auch die Basilika in Dattenfeld), der zugleich auch die kath. Petruskirche in Herchen wesentlich umgestaltete, aber Teile der romanischen und gotischen Bauzeit einbezog, erhalten blieb hier das spätgotische Triumphkreuz aus dem 15. Jahrh.
Mechthild , die wohltätige "Markgräfin", schenkte ihrem Kloster Herchen  (1250) Wälder in der "Mark Stroinberch, genannt Sundringen (mit) potestas", mit Holzgewalt, also einen Erbzins für eigene Nutzung, für den ein Jahreszins an den "gräflichen Hof zu Benzinchusin (Burg Benzekausen bei Rosbach) zu entrichten war; über Stromberg ist 1131 bereits von einem Almosenhof (ad elemosyna) des Cassiusstift Bonn und zur Reformationszeit von eine Hofgerichte die Rede. Ob sich auf das Kloster der 340m hohe "Mönchskopf" (südlich von Stromberg) bezieht, ist strittig.

Schon die letzten Nonnen von Herchen und ihre Erbinnen, die Klosterfrauen von Merten, waren nicht mehr imstande, die ehemaligen Güter und Einkünfte des Klosters Herchen mit Sicherheit festzustellen, und um so weniger ist es zu verwundern, wenn dies heute nicht möglich ist, wo seit Jahrhunderten der Kontakt unterbrochen ist. Umfang und Größe des Herchener Klosterbesitzes läßt sich gar nicht mehr bestimmen, wie sich auch über dessen Wert und Lage Zweifel und eine gewisse Unsicherheit nicht beheben lassen. Es fehlen eben zu viele Urkunden, die uns Aufschluß geben könnten. Selbst die Orte, wo das Kloster begütert war und Einkünfte bezog, können nicht alle vollzählig und unzweifelhaft zusammengestellt werden.

Den Grundstock des Herchener Klostergutes bildeten die Stiftungsgüter, mit welchen Gräfin Mechthild von Sayn das neu entstehende Zisterzienserinnenkloster ausgestattet hatte.

Sehr beträchtlich scheinen diese allerdings nicht gewesen zu sein. Für eine kleine Klostergemeinde, die auf die Freigebigkeit weiterer Kreise wohl rechnen durfte, genügten sie immerhin. Wie zu erwarten war, blieben Schenkungen nicht aus. die mit dem Fortschritt der Zeit freilich seltener wurden. Häufiger begegnen uns dagegen Vergabungen, die dem Kloster vonseiten eintretender Novizinnen oder deren Verwandten zugewendet wurden, wie z. B. die oben erwähnte Paza von Halle dem Kloster recht ansehnliche Güter zuwies. Daneben vergrößerten auch gelegentliche Erwerbungen und Käufe den klösterlichen Besitz, so daß der Konvent bei guter Haushaltung jeder größeren Sorge um das tägliche Brot und Auskommen enthoben war.

Aehnlich jenem der großen Abteien des Ordens war der Wirtschaftsbetrieb der Zisterzienserinnenklöster eingerichtet und nachgebildet. Wo es sich durchführen ließ und eine genügende Anzahl von Konversen zur Verfügung stand, herrschte der Eigenbetrieb vor, so daß diese auf den einzelnen Höfen die Verwaltung besorgten. Die Gründung von Herchen fiel ja noch in jene Zeit, in der im Orden, besonders in den deutschen und nordischen Ländern, die alten Wirtschaftsprinzipien in Geltung waren. Und deshalb geht man gewiß nicht fehl, wenn wir dieselben Verhältnisse auch auf Herchen übertragen. Konversen waren es auch hier, die wenigstens auf den umfangreicheren und zusammenhängenden Besitzungen die Wirtschaft führten. Als solche sind wohl die Güter in und um Herchen (Gerresen, Neuenhof, Richardshohn) und die Höfe zu Alzenbach, Eitorf, Geistingen-Hennef, Grau-Rheindorf, Küdinghoven, Manroth und Stieldorf anzusprechen. Urkundlich nachweisbar ist dies nur bei Grau-Rheindorf der Fall, wo wir noch im 14. Jahrhundert Konversen als Verwalter Herchener Klostergutes antreffen. Mit der Zeit fiel auch in Herchen der Eigenbetrieb aus Mangel an den nötigen Kräften weg und an seine Stelle trat wie anderswo ausschließlich das weniger vorteilhafte Verpachtungs- und Zinssystem. Für Herchen bedeutete dieser Wechsel keine tief einschneidende Umwälzung und Veränderung, nur daß sich damit die Einkünfte des Klosters naturgemäß niedriger stellten und dasselbe insofern eine Einbuße erlitt.

Die Zusammenstellung der Orte, wo Herchen begütert und ansässig gewesen war, bietet ihre Schwierigkeiten und besonders die jener Orte, wo das Kloster nur Renten und Zinsen bezog, bleibt weiter hinter der Wirklichkeit zurück. In bezug auf erstere — wir machen im folgenden aus maßgebenden Gründen keine Scheidung — dürfte unser Verzeichnis so ziemlich den tatsächlichen Bestand erreichen, so daß wir nach dieser Seite hin einen einigermaßen vollständigen Ueberblick gewinnen. Bei seiner Anordnung ergab es sich von selbst, daß wir zunächst Herchen und seine nächste Umgebung berücksichtigten und darauf in alphabetischer Reihenfolge die übrigen Orte hinzufügten, indem die näher beieinander liegenden möglichst unter einem Stichwort zusammengefaßt werden.

Inventarlisten
Aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts liegen uns zwei Inventare vor, die sich glücklich ergänzten und uns einen lehrreichen Einblick in die derzeitige wirtschaftliche Lage Herchens gewähren. Sie stammen aus den Jahren 1468 (November 17) und 1475 (Juni 28) und wurden gelegentlich der Visitation durch Abt Friedrich von Marienstatt aufgenommen. Ihrer Bedeutung wegen sollen sie im folgenden vollständig wiedergegeben werden:

 Inventar von 1468.

Anno domini M° CCCC“ LXVIII0 septimadecima die novembris monasterium in Merchingen per nos fratrem Fredericum abbatem Loci sancte Marie inventum ac dimissum est in actis ut sequitur.

Debita, quibus idem monasterium singulis obligatur :

Item Kontzgin im feehois 6 mark coli. (= colonien.).

Item Lambrecht 12 alb.

Item Gretgin uff der trappen 6 alb.

Item Buyßchen van Sijberg 16 alb.

Item van Kacheien 25% alb.

Item Swaben Men van Eitdorpt 50 mark kl.. (= köln.), dar vur he 3 morgen lantz hait zo pande.

Item dem murer van Sijberg 3 mark kl.

Item Elsen unßer alden frauwen mait 3 mark kl.

Item her Pauels 99 mark kl.

Item Hermans huysfrauwen von Lügenscheit 7% alb. 3 hll.

Item 20 mark Amt Fijßcher van Hoppengarten, dar vur he eyn wese zu pande hait.

Item Thylgin Spechheuger 5 mark kl.

Item Hen Dreischer 7 alb.

Item dem moilner Mont 10 mark kl.

Item Trinen der mait 6 mark kl.

Item Leven 4 mark kl.

Item her Johans vader 509 mark 2 hll.

Summa omnium debitorum ut prescribitur 727 mark kl. 2% alb. 5. hll.

Item habent pro manibus in recompensam illorum debitorum:

In siligine duodecim maldra in promptis in debitis 66 maldra in avena in debitis 40 maldra, in straminibus 24 maldra secundum estimacionem.

Item de censibus restancijs a festo Martini proxime preteritum (!) sex flor. Renenß.

Item carnes octo boum et vacarum simul.

Item carnes 14 porcorum.

Item in vaccis tarn parve quam magne sedecim frusta.

Item decem et octo porcos et porcellos.

Item in utensilibus domus: 4 groiße schuttelen. — 6 nuwer Fleisch schuttelen; 2 alden. — 16 nuwer moeß schuttelen. — 9 mostertschutte-len; 2 alden. —• 4 zenen luchter und eynen messing und 2 alden zenen.

Item 3 quart kannen, — 5 halffskannen. — 2 kannen, der eyn drey pint helt — 2 pint kenger.

Item 7 pannen. — 2 isen leffel. — 7 kessel, kleyn und groyß. — 3 saltzfaßer. — 6 zenen teilen

Item 13 par slaefflachen. — 7 federbette. — aen fluckenbette.

Item 11 dyschtwelen. — 2 nuwe vurtwelen; 2 alden. — 10 hant- twelen. — drue pert waen, karre, ploich mit gezauwen dar zo.

Item de kirche mit redelicher zeraten nemlich: drey sylberen overgulte kelche. — 2 missail. — 12 kaselen, guet und boese, mit al­ben und andrem gezauche. — drey cruce mit heiltum. — veir kleyn monstrancien mit erem heiltum. — 2 par luchter und eltertwelen.

Inventar von 1475.

Eingehender als das erste lautet das zweite Inventar vom 28. Juni 1475 und insofern verdient es eine größere Beachtung:

Item 6 groisse platelen myt rynggen.

Item 12 breidder fleychs schottelen soe alt soe nuwe.

Item 16 moyss schottelen.

Item 8 kumpger.

Item 15 moster schottelen, alt ind nuwe.

Item 9 zeynen telner ind 4 alden.

Item eyn halve verdeltz kanne.

Item 4 quart kannen.

Item tzwa dry pyntz kannen.

Item . . halffs kannen1).

Item 6 kleynre kenger van pynten ind mynre.

Item eynnen luichter myt tzwen pyffen.

Item eynnen kufferen luichter myt tzwen pyffen.

Item 5 sleichter luichter; 2 alden.

Item 6 groisser duyppen.

Item eyn ysernen duyppen.

Item 15 maislicher duypen.

Item 7 kessel, soe cleyn soe grois.

Item 12 yseren leffel.

Item 7 pannen.

Item 5 saltzvasser.

Item 6 becken.

Item 3 kufferen hantfass.

Item 2 brait pannen.

Item 3 roisten.

Item 16 stoyl küssen.

Item pluym kuyssen 37.

Item 30 par slayflacher.

Item tzwe par myt gestrickden offen naidde, die sunderlichen su-

verlieh synt.

 

 Quellenverzeichnis

IV. Liegschaften des Klosters Herchen

 ©Karl Ludwig Raab

Herchen


Urkunde Nr. 0029, Vergleich zwischen der Klosterjungfer von Halle zu Herchingen, mit dem Heinze von Gerrisheim, wodurch erstere einen Weingarten auf dem Tiefental, 1/2 Gewald in der Herchener Gemark und eine Weise zu Gerrisheim erhält. Schiedsrichter: Marquard von der Heyden, Bruyn von der Lpooe (Hoen von der Lippe) Burgmann zu Windeck......


Neben Kirche und Klosteranlage setzte sich der Besitz des Klosters aus Oekonomiegebäuden, einem Brauhaus, einer Walkmühle, Wein- und Baumgarten, Ackerland und Wiesen, Häusern sowie Zinsen verschiedener Art, Fischerei usw. zusammen. Haus und Hof gehörten zu den Stiftungsgütern, mit welchen Graf Heinrich von Sayn und seine Gemahlin Mechthild die Abtei fundierten. Was sie außerdem in Herchen dem Kloster überwiesen, ist nicht näher bezeichnet; zweifelsohne dürfen wir auch Ländereien hinzurechnen. Am 1. Oktober 1286 schenkte Arnold, Kanonikus von St. Gangulf zu Heinsberg und Kleriker des Grafen Diether von Heinsberg und Blankenberg, dem Kloster alle seine Güter zu Herchen mit Ausnahme eines Baumgartens, des darin liegenden Hauses und des Jus nemoris (Halfeholzgewalt). An diese Schenkung knüpfte Arnold die Bedingung, daß das Kloster jährlich auf St. Martinstag den Pfarrkirchen zu Herchen und Blankenberg bzw. deren Verweser je 4 Denare und dem Zisterzienserinnenkloster zu Zissendrof 16 Denare landesüblicher Währung ausbezahle. Von der Verpflichtung, welche das Kloster dem Pfarrer von Blankenberg gegenüber damit übernahm, machte es sich, wie eine Urkunde vom 14. Juli 1294 (St. A. D. H. Urkk. Nr. 5) dartut, vermittels einer Abfindungssumme frei. Am 8. September 1291 übertrug Kanonikus Arnold von St. Gangulf auch die in obiger Schenkung sich noch vorbehaltenen Güter dem Konvente (Ebd. Nr. 3), welche Vergabung Graf Gottfried von Heinsberg und Blankenberg und dessen Gemahlin Mechthild von Loen auf Palmsonntag. 7. April 1308 in ihrem vollen Umfange durch Ur­kunde guthießen und bekräftigten (Ebd. Urkk. Nr. 7) Sicherlich vermachte Agnes, die Tochter des verstorbenen Eberhard von Herchen, dem Kloster auch in Herchen liegene Güter, da sie in ihrem Testament vom 16. November 1352 all ihren Besitz für den Todesfall dem Kloster überschrieb (Ebd. Urkk. Nr. 28). Ebenso wird auch das durch Schied vom 10. August 1356 der Nonne Paza von Halle Zugesprochene nach deren Ableben an das Kloster gefallen sein; es waren dies ein Stück Weingarten „uff deym Defendayl“ mit seinem Zubehör1) und „eyn veinre hultzgewelde“ in der Gemarkung Herchen (Ebd. Urkk. Nr. 29). 1363 November 18 leisten Nikolaus von Gerressen und sein Sohn Tilmann auf alle der Aebtissin und dem Konvent verkauften Güter, die sie ererbt hatten und die fast durchwegs im Kirchspiel Herchen lagen, vor geistlichen Zeugen rechtsgültigen Verzicht (Ebg. Urkk. Nr. 31). Am 22. Juli 1366 nehmen Abel Spoiler und seine Frau Demoidis auf Haus und Hof, unter dem Kirchhof gelegen, eine halbe Mark erblichen Zins, auf Martinstag jährlich dem Kloster zu entrichten, wofür sie in die Bruderschaft des grauen Ordens Aufnahme fanden (Ebd. Urkk. Nr. 34). Durch Tausch erwarb am 14. März 1469 der Konvent das sogenannte Hasselbacher Erbe, ein Gut im Kirchspiel Herchen (Sch. Urk. Nr. 4). 1568 verleimen die Klosterfrauen „iren hoff und guit binnen und umb Herchen Johann von Hundhausen (Inv. Bl. 3).

Altenherfen
— Johann von Herwane (Herven) und seine Frau Agnes verkaufen am 30. März 1348 in die Küsterei für Licht 1 Mark Kölner Währung erblichen Zinses auf St. Martin und setzen zum Pfände zwei Wiesen zu Altenherfen, einen Acker bei ihrem Hause und einen Busch „in der hergin- hiltin“ (St. A. D. H. Urkk. Nr. 26).

Buschsiefen
— Am 25. März 1348 veräußerten für eine bestimmte Summe Geldes Heinrich von Bucsyfen und seine beiden Schwestern Irmtrudis und Sophia 3 hoyve zu Busch- oder Bocksiefen und 7 Morgen Land (2 up dem kunstalen, 3 up den steinen und 2 up deine burnem) an Agnes, Eberhards Tochter, und Gertrud von Herchen, welche das Erworbene um 1 Mark jährlichen Martinizinses an die Verkäufer verleimten, die auch die Herstbede von 2 Pfennigen an den Schultheiß von Ley zu Eitorf zu entrichten hatten (Ebd. Urkk. Nr. 25). Einen ähnlichen Kontrakt schlossen die Genannten unter demselben Datum über 3 Morgen und 3 Viertel Land sowie 2 Häuser, die innert einem dieser hoyve lagen und in baulichem Zustande gehalten werden sollten. Diesem zufolge zahlten die Lehner einen jährlichen Zins von 2 Mark und 2 Pfennigen, letztere an den erwähnten Herrn von Ley zu Eitorf als Herbstbede (Ebd. Urkk. Nr. 24). In dem vorher angezogenen Testamente Agnes vom 16. November 1352 bestimmte die Erblasserin die von den Gütern im Bocksiefen fällige Mark zur Unterhaltung der Lampen im Dormitorium. Wie aus dem Inventar von 1581 (Bl.7) hervorgeht, waren diese Güter noch 1578 im Besitze des Klosters.

Gerressen
— Henrich, seine Frau Goyde und Ha- dewich von Geryshayn übertragen am 23. März 1348 ihren „hof asso as hey geleygen is hynder unsern huys inn hynder der schüren van irm hoyve der zuns ayne bis ayn weydme huyve inde dat stucke landis, dat in boven dem hove leyt“ der Nonne Paza von Halle, von welcher die Genannten die Liegenschaften wieder erhalten gegen „zway marc pennynge inde .1. pennync zeyndelose inde .1. pennync herfstbeyde“ auf St. Martini (Ebd. Urkk. Nr.23.  Zwischen Paza und Heinrich kam es später zu Irrungen, die durch den Schied vom 10. August 1356 beigelegt wurden. Darnach überließ Paza dem anderen Teile ein Stück Land „an der bitzen“, während Heinrich einen „wyar ouch zu Gerishain gelegen under deym burnen“ abtrat (Ebd. Urkk. Nr. 29). 1453 Juli 1 übernahm Johann Korff von der derzeitigen Küsterin Greta von Imhausen ein der Küsterei gehöriges Grundstück „up der overtuschenbach“ mit der Verpflichtung „zo sent mertyns misse eyn punt olichk in de custerie“ zu liefern und setzte zum Unterpfande ein angrenzendes Stück Land (Ebd. Urkk. Nr. 38). 1570 verpachtete das Kloster Wilhelm Leiendecker auf 18 Jahre ein Stück Land in der Tuschenbach (Inv. Bl. 4) und verkaufte 1578 dem Junker von Gerressen einen Morgen hinter dessen Haus für 28 Taler (Ebd.). Laut Beutzettel vom 5. Februar 1571 vertauschte die Aebtissin Margareta von Driesch mit Johannes von Gerressen, genannt der Junker, gegen den „Orth Hoffe“ und 21 Roden Erffs, letztere „gelegen auff dem Buchei in vorg. Junckeren Garten“ 3 Viertel Land „in der Tuschenburg oven an der Ehrw. Frawen und Con- ventz Landt“ (St. A. D. H. Urkk. Nr. 41).

Neuenhof
— Hier besaß die Abtei einen eigentlichen Hof (curia). Der Name deutet darauf hin, daß er erst später angelegt wurde. Durch letztwillige Verfügung vom 16. November 1356 vermachte die schon mehrfach erwähnte Agnes von Herchen 5 Morgen Ackerland, die neben dem Neuhof lagen, dem Kloster nach ihrem Tode zu freiem Eigentum (Ebd. Urkk. Nr. 28). 1520 verpachtete die Aebtissin den Hof auf 12 Jahre (Inv. Bl. 2). Vom Jahre 1527 wird betreffs des Neuhofes ein Gewinnzettel im Inventar (Bl. 3) und von 1540 ein Lehnzettel aufgezählt (Bl. 4). 1581 standen nach derselben Quelle (Bl. 11) auf dem Neuenhof: 16 Stück Rindvieh, 1 Mastkuh, 12 Schafe, 2 Ziegen, 9 fette Schweine und 11 Ferkel. Eine Scheune war voll rauher Frucht (Hafer usw.).

Richardshohn
— Auch auf dem Richertzhaen nannte das Kloster ein eigentliches Hofgut sein Eigen. Auf St. Georgsabend, 22. April 1361 überschrieb Paza von Halle dem Konvente von Herchen ihren Hof zu Ryghartzhane (Sch. Urk. Nr. 3). 1373 Juni 16 erhielt das Kloster von Gertrud von Eitorf einen Busch „up dem richartzhayn“ (St. A. D. H. Urkk. Nr. 35). 1561 wurde der Hof auf 14 Jahre an Franz von Müllenacker verleimt (Inv. BL 4), und 1581 werden 5 Malter Korn als seine Einkünfte von der Aebtissin Margareta von Driesch angegeben (Verzeichnis).

Riefrath (Ober-, Nieder-)
— Heinrich von Riferoyd bekennt durch Urkunde vom 28. Juni 1335, daß die Aebtissin und der Konvent von Herchen ihm ihren zu Riefrath liegenden Hof (curia) mit 5 Morgen Ackerland und 1 Wiese gegen einen Pachtzins von 2 Malter Hafer verlohnten so, wie sein verstorbener Onkel Heinrich diesen Hof inne gehabt. Die 2 Malter Hafer müssen auf Remigius (1. Oktober) im Klosterhofe (curia) zu Herchen eingeliefert werden; als Unterpfand stand eine an die vorige anstoßende Wiese (Ebd. Urkk. Nr. 19). Wie es scheint, veräußerte das Kloster später seinen Riefrather Besitz; denn in den vorliegenden Urkunden und Akten wird seiner keine Erwähnung mehr getan.

Stromberg
— Am 9. März 1250 schenkte die Gräfin Mechtilde von Sayn den Nonnen von Herchen von ihren Wäldern in der Mark Stroinberg 2 Teile, die „Sundringen“ benannt wurden, von welchen der eine an der Sieg auf Stromberg zu, der andere gegen Leuscheid zu sich erstreckte. Außerdem übertrug die Gräfin den Klosterfrauen in derselben Mark eine Holzgewalt (potestas). Dafür waren die Nonnen gehalten, als Zins jährlich aum Martini 2 Solidi Kölner Währung in den gräflichen Hof zu Benzinghausen (Benzinchusen) zu entrichten (Ebd. Urkk. Nr. 1). Nach dem Reg. hatte Erkynbert van Erkynbert van Stroymbert einen Zins von 2 Mark dem Konvent „van eynem huyse gelegen by unsern hove van wegen Fyen van Merrinberch“ zu zahlen.

Uebersehn
— Tillmann Wüste von Herchen und seine Frau Mechthilde verkaufen gegen eine bestimmte Geldsumme am 11. November 1381 der Aebtissin Grete von Heyden „sees punt luternus oylichk erflicher Gulden“, die auf den ersten Fastensonntag zu liefern waren, und stellen als Pfand ihren Hof zu Overseen (gegenüber Rorichs Hofe) und einen halben Morgen Acker in dem Winkel (Ebd. Urkk. Nr. 36). Von Heinrich von Hoppengarten bezog der Konvent jährlich 30 s. und die Küsterei von demselben 6 s.; ebenso zahlte Johann von Over- seyn jährlich dem Konvente 2 Mark (Reg.). Im Inventar (Bl. 3) sind aus dem Jahre 1547 ein Gewinnzettel für Peter von Oversehen und von 1560 ein Lehnzettel, den dortigen Hof betreffend, verzeichnet (Bl. 6).

In Eitorf.

 

Reynard von Myle Kommandeur des deutschen Hauses zu Breitbach verkauft dem Kloster Herchingen den Hof zu Eitorf (in s. Thomays avende) 


Alzenbach

— Hier nannte das Kloster ein kleines Erbe (Erffgan) sein Eigen. Von einer Mühle bezog der Konvent jährlich 6 Albus und 3 Pfennige, letztere wegen der Klosterfrauen in Vilich; die Begine von Alzenbach gab V2 Malter (Reg.). Ueber 2 Parzellen Weingartens ist im Inventar (Bl. 3) ein Gewinnzettel für Johann von Alzenbach notiert und (Bl. 7) vom Jahre 1577 ein Lehnsvertrag, auf 12 Jahre lautend. Nach dem Verzeichnis warf das Erffgen jährlich 4 Malter Korn ab.

Eitorf
— An diesem Orte besaßen die Herchener Nonnen einen ihrer größeren Höfe, der aus mehreren zusammengeschlagen wurde.

Forst
— Ueber die Herchener Güter in Vorst ist nichts Näheres bekannt. 1577 wurden sie gemeinschaftlich mit jenen in dem nahe liegenden Alzenbach auf 12 Jahre in Pacht gegeben (Inv. Bl. 7).

In Geistingen

Blankenberg
— Die klösterlichen Liegenschaften scheinen auch an diesem Orte nur gering gewesen zu sein. Ueber etliche Güter lag dem Notar von der Borgh ein Gewinnzettel aus dem Jahre 1546 vor, ebenso war auch ein Lehnsvertrag zwischen dem Kloster und Konrad von Blankenberg vorhanden


Hennef
— In Verbindung mit Geistingen wurde Hennef schon genannt. Hier wie dort erhielt das Kloster im Jahre 1270 durch die Freigebigkeit des Ritters Ludwig von Geistingen und dessen Familie ein ahnsehnliches Geschenk in liegenden Gütern, deren ruhigen Besitz die Witwe des Ritters Ludwig,

Rott
— Welcher Art die Güter in Royde gewesen sind, läßt sich nur auf Grund zweier Eintragungen im Register einigermaßen erkennen und feststellen.

In Grau-Rheindorf

Bonn
— Am 16. März 1327 hatte der uns schon bekannte Bonner Kanonikus Johannes, genannt von Prys, den Klosterfrauen 4 Morgen guten Ackerlandes zu Geistingen zum Geschenke gemacht

Bonn-Grau-Rheindorf
— Nicht lange nach seiner Gründung faßte Herchen in Grau-Rheindorf, wo bekanntlich ein Zisterzienserinnenkloster ebenfalls unter der Paternität von Heisterbach bestand, festen Fuß. Im Verlaufe der Zeit entwikkelte sich der Besitz zu einem schönen Gute, das sich aus Haus und Hof (curtis, curia), Weinbergen, Aeckern, Wiesen, Büschen usw. zusammensetzte. Zum ersten Male begegnet uns das Kloster Herchen in Grau-Rheindorf im Jahre 1256

Bonn-Poppelsdorf
— Nach dem Register bezog Herchen zu Publinstorp eine Rente von 3 Albus. Weiteres ist nicht bekannt.

Godesberg-Plittersdorf
— Am 13. Januar 1334 entlehnt Rutger Kayse von Plittersdorf von der Aebtissin und dem Konvent in Herchen einen halben Morgen Weingarten zu Bliterstorp, genannt „der wingart boyven der bag“, und was Greta von Siegburg zu Eigen hatte.

Keldenich
— Wie aus einer Urkunde vom 11. Oktober 1269 hervorgeht, besaßen die Herchener Klosterfrauen bei Keldenigh zu dieser Zeit einen Hof (curtis), zu welchem sie im Jahre 1320 von Arnold, gen. Marfinckel von Dorne, und dessen Frau Berta einige Ländereien durch Tausch hinzuerwerben (Ebd. Urkk. Nr. 8). Wie lange dieser Hof im Besitze des Klosters verblieb, ist unbekannt; im Verzeichnis findet er sich nicht mehr vor und auch in den übrigen Urkunden und Akten wird er nicht erwähnt.

Wesseling
— Am 11. Oktober 1269 entlehnen die Aeb tissin Sophia und der Konvent von Herchen von dem Deutschordenshause St. Katharinen zu Köln Aecker und Güter „in cam- po Overweselicke“, wofür sie jährlich den Deutschherren auf Remigius drei Malter Weizen ins Haus nach Köln zu liefern hatten. Zur größeren Sicherheit setzten die Nonnen ihnen den vorerwähnten Hof zu Keldenich als Pfand. Ob sie bei dem Tausche mit den Eheleuten Arnold und Berta auch in Wesseling Ländereien übernahmen oder abgegeben haben, ist aus der et­was unklaren Fassung der Urkunde (Nr. 8) nicht genau ersichtlich.

Heddesdorf
— Nach Ausweis des urkundlichen Materials war Heddesdorf der einzige Ort dieser Gegend, wo Herchen begütert war. Albero und Beatrix, seine Schwester, hatten dem Kloster Güter, wahrscheinlich Weingärten bei Hedinstorf vermacht, und am 12. Mai 1335 verlehnen die Aebtissin Sophia und der Konvent dieselben einem Verwandten der beiden Schenker, dem Priester Wirikus, gegen eine jährliche Weinrente.

Köln
— Wie Heddesdor
f im Süden, so scheint Köln in Norden am Rhein die äußerste Grenze für den Herchener Besitz gewesen zu sein1). Auch über den hiesigen verlautet gar wenig. Wir wissen nur, daß am 14. Juli 1294 die Aebtissin uni der Konvent von Herchen zugunsten der Kölner Bürger Cunemann vom Buttermarkt und dessen Frau Margareta.

Küdinghoven

Königswinter


— „In parochia ville de Winterin schenkte die Burggräfin Agnes von Wolkenburg mit Zustimmung ihres Gemahls Ludwig von Wolkenburg

Limperich
— Paza von Halle überließ am 17. April 1359 ihrem früheren Diener, dem Konversen Tilmann, auch 3 Viertel Land „bynadin Lympurch by Sibodin lande van Royls- torp“, die nach seinem Ableben an den Herchener Konvent übergingen (St. A. D. H. Urkk. Nr. 30).

Oberkassel
— Zu Kassel war dem Kloster eine jährliche Weinrente von 1 Ohm fällig (Inv. Bl. 9); weiteres ist unbekannt.

Ramersdorf
— Hier besaßen die Nonnen Haus und Hof. die sie. wie es scheint, durch Kauf erwarben (Inv. BI. 9). In einer Urkunde vom 22. November 1356

Schwarz - Rheindorf Vilich

Borscheidt

Manroth
 
geriet das Gut im 15. Jahrhundert in fremde Hände, nämlich in die der von Widderstein (Wiederstein). Abt Friedrich von Marienstatt verwandte sich als Visitator und Vaterabt im Interesse des ihm anvertrauten Klosters bei dem Grafen Gerhard II. von Sayn, um Herchen wieder zu seinem alten Rechte zu verhelfen. Am 14. November 1469 forderte infolgedessen der Graf beide Parteien auf, binnen 14 Tagen die urkundliche Begründung ihrer Rechtsansprüche auf der Hachenburg einzureichen. Johann von Widderstein machte geltend, daß der Hof in friedlichem Besitze seiner Vorfahren (aldern) gewesen, dann wegen finanzieller Schwierigkeiten der Familie versetzt, aber von seinem Vater Konrad um 43 Gulden wieder eingelöst worden sei. Nach Prüfung der beiderseitigen Rechtsunterlagen kam der Graf zu dem erkennenden Urteilsspruche, daß der Hof rechtmäßiges Eigentum des Klosters geblieben wäre und daß dieser gegen Erlegung der 43 Gulden wieder freizugeben sei (Ebd. Urkk. Nr. 39). Einige Jahre später geriet das Kloster wegen Manroth aufs neue in Konflikt. Das Gericht von Bettgenhausen hatte sich zugunsten der edlen Junker Wilhelm und Heinrich Rytz- kop ausgesprochen, was aber wohl kaum mit dem Rechtsempfinden übereinstimmte; denn der Dekan der Marienkirche, Dr. Johannes Bochern, forderte am 21. Februar 1477 die betreffenden Pfarrer auf, die Exkommunikationssentenz, welcher die Gerichtsherren verfallen waren, öffentlich zu verkündigen. Der Offizial Wilhelm von Birnbach und der Pfarrer Johannes von Schöneberg sowie der von Wambach Johannes Hollen kamen dieser Aufforderung nach, wodurch der Konflikt jedenfalls bald aus der Welt geschafft wurde (Ebd. Urkk. Nr. 40). Im Inventar wird (Bl. 5) noch ein Revers, diesen Hof belangend, erwähnt (16? H.).

Mehren

Schöneberg

Seifen

Wahlrod

Neuhonrath

Prackenpohl

Honrath

Schiefelbusch

Stieldorf - Bockerodt

Ungarten Hennef
Der Abt Johannes von Heisterbach und die Aebtissin Margareta von Herchen sowie ihre Konvente einigten sich dahin, daß in Zukunft die Abtei Heisterbach dem Kloster Herchen jährlich 9 Kaufmannsgulden, zu 20 Albus berechnet.

Ettenhain

Etzbach

Rheindahlen

Richtershausen

Schonbach
Ein Rentbrief (2 Siegel) über Malter Korn auf dem Hof zu Schonbach, Datum 1370, ist ebenda angeführt.

Aus dem Register wäre noch nachzutragen:

„Item Tilman Smacher 25 pennynck, ind der penninck sal eynen 5 heller gerechent werden.

Item 2 siberger malder korns van wegen her Johans van Sayle.

Item 1 siberger malder korns van wegen her Goebels van Aldenkirchen.

Item 2 malder korns van wegen her Aylbert pastoir van Haymme.

Item 1 malder korns van wegen Hertwyn van Syberch.

Item 2 malder korns van wegen Tilmans ind syner huys- frauwen

Quellenverzeichnis

V. Die wirtschaftliche Lage vom Kloster Herchen

 ©Karl Ludwig Raab

 

Auch bei der Besprechung der wirtschaftlichen Lage des Klosters Herchen macht sich der Mangel an urkundlichem Material besonders fühlbar, aber diese Schwierigkeit durfte uns nicht abhalten, den Versuch zu machen, so weit als möglich auch nach dieser Richtung hin in das Dunkel einzudringen und Licht hineinzutragen. Naturgemäß mußte es beim Versuch bleiben; denn die Quellen fließen eben zu spärlich, um sich ein völlig abgeschlossenes Urteil bilden zu können. Wenigstens sind wir imstande, in einige Zeitabschnitte des wirtschaftlichen Standes des Klosters einen Einblick zu gewinnen.

Wir können dabei drei bzw. zwei Perioden oder Entwicklungsphasen unterscheiden und beobachten. Die erste Phase ist die, in der das Kloster sich auf die Höhe seines wirtschaftlichen Standes bewegte, die zweite ist jene des Stillstandes, die in die dritte des Niederganges sich verläuft. Es ist nicht notwendig zu bemerken, daß während der einzelnen Perioden Schwankungen, wenn auch nicht von größerem Umfange, eingetreten sind; wie wir es auch nicht für notwendig erachten, auf allgemeine Beobachtungen im wirtschaftlichen Leben hinzuweisen. Wir setzten sie als bekannt und gegeben voraus. Die erste Periode umfaßt die Zeit von der Gründung des Klosters an bis zu Anfang des 15. Jahrhunderts; die zweite setzt mit der Wende zu dem 15. Säkulum ein, um allmählich in die dritte überzugehen.

Die Güter und Einkünfte, die Gräfin Mechthilde von Sayn dem Kloster bei seiner Gründung und unmittelbar nachher zugewiesen hatte, sicherten, wie wir wohl nicht zu Unrecht annehmen dürfen und müssen, einer kleineren Kommunität von wenigen Mitgliedern eine gesicherte Existenz. Dabei war es nicht ausgeschlossen, daß die Stifterin selbst auf anderweitige Unterstützung rechnete; denn der Geist christlicher Freigebigkeit gegen die „pauperes Christi“ war noch nicht erstorben und trieb noch seine wundervollen Blüten. Es hatte aber auch gar nicht in der Absicht Mechthildens gelegen, ein größeres Kloster in Herchen ins Leben zu rufen, und da genügte dann auch weniger Besitz. In dem unmittelbar folgenden Zeitabschnitt vernehmen wir von keiner beträchtlicheren Schenkung. Zweifelsohne würden die uns fehlenden Urkunden hiervon Zeugnis ablegen. Der ersten bedeutenderen Vergabung begegnen wir erst im Jahre 1276, wo Gertrud von Geistingen und ihre Tochter Mechthilde das Kloster reichlich bedachten1). Noch einige wenige fallen in die Zeit des 13. Jahrhunderts, um dann im folgenden 14. umso stärker einzusetzen.

Allem Anschein nach erreichte Herchen den Höhepunkt seines wirtschaftlichen Entwicklungsganges mit der Zeit, wo Paza von Halle daselbst das Ordenskleid nahm (1331). Ihre Mitgift und die ansehnlichen Zuwendungen, welche die genannte Nonne ihrem Kloster machen konnte, bedeuteten für dasselbe einen erheblichen Vermögens- und Kapitalzuwachs, um es umso leichter über eine eingetretene Krisis zu verhelfen. Bei der Aufnahme neuer Mitglieder war die vom Generalkapitel vorgeschriebene Zahl der Klosterfrauen erheblich überschritten worden, wobei man die geringe Ertragfähigkeit der Klostergüter außeracht gelassen hatte. Infolgedessen war ein gewisser Notstand eingetreten, der der Finanzkraft des Klosters nicht erträglich war. Abt Wilhelm von Citeaux forderte deshalb den Abt von Heisterbach als den Pater immediatus auf, durch geeignete Maßregeln auch behufs Aufnahme neuer Novizinnen Abhilfe zu schaffen. Eine große Bedeutung ist jener Krise nicht beizumessen, da sie übertrieben erscheint; denn in dem nämlichen Jahre 1331, in welchem Abt Wilhelm von Citeaux jene Aufforderung an den Heisterbacher Abt erließ, war Herchen imstande, durch Kauf zwei Höfe in Eitorf an sich zu bringen. Für den einen derselben warf das Kloster 375 Mark aus; ein Zeichen, daß seine finanzielle Kraft nicht erschöpft war und daß seine wirtschaftliche Lage eine gute zu nennen ist, wenn auch die Ertragfähigkeit einiger Güter wohl etwas gesunken sein mag. Schenkungen größerer Art begegnen wir mit Ausnahme jener von Paza von Halle und Agnes von Herchen5) in der letzten Hälfte des 14. Jahrhunderts nicht mehr. Vereinzelt kommen noch kleinere vor; sie waren nicht geeignet, in der wirtschaftlichen Lage eine Verschiebung zu verursachen. Wir irren deshalb nicht, wenn wir sie zu dieser Zeit als eine geregelte und ziemlich stabile bezeichnen.

Während dieses Abschnittes können wir auch in Herchen eine Erscheinung beobachten, welche dem alten Ordensideal und seinen Prinzipien nicht entsprach und die vielerorts mit zum Niedergange und Ruine führte. Wir meinen damit die Dezentralisation des wirtschaftlichen Betriebes, das Aufgeben einer gemeinschaftlichen Kasse. Bei der Gründung und in der nächstfolgenden Zeit finden wir dies noch nicht ausgesprochen. Erst allmählich, wenn auch in unserem Falle während eines nur kurzen Zeitraumes, machte sich diese Lockerung im wirtschaftlichen Leben bemerkbar; sie lag im Zuge der Zeit. So finden wir auch in Herchen, daß für einzelne etatsmäßige Ausgaben auch etatsmäßige Einnahmen festgelegt waren. Der Konvent, das Refektorium, die Küsterei usf. hatten eigene Einkünfte, die nicht einer allgemeinen Kasse zuflossen, sondern nur eigenen Bedürfnissen dienten. Dies tritt besonders im 14. Jahrhundert deutlich zutage. Aber auch die einzelnen Konventualinnen besitzen ihre eigenen Einkünfte, die Eltern oder Verwandte ihnen bei ihrem Eintritte ins Kloster angewiesen hatten und die in der Regel nach dem Tode der betreffenden Nutznießerinnen dem Kloster bzw. dem Konvente anheimfielen. Dem ersten Beispiel dieser Art begegnen wir im Jahre 1270, wo Ludwig und Gertrud von Geistingen ihren beiden Kindern, den Nonnen Gertrud und Hildegundis Einkünfte von den dem Kloster vergabten Gütern auf Lebenszeit verschrieben1). Hierbei drängt sich von selbst die Schlußfolgerung auf, daß solche Verschreibungen an der Tagesordnung waren, wenn sie sich urkundlich auch nicht festlegen lassen. Ein solches System trägt immer einen gewissen Keim der Zersetzung in sich, und man darf auch hier annehmen, daß es späterhin das Seinige zum Niedergange der wirtschaftlichen Lage beigetragen hat.

Der ersten Periode, die wir mit Recht als die Blütezeit des Klosters auf wirtschaftlichem Gebiete ansehen können, folgte die des Stillstandes, der aber schon Anzeichen allmählichen Rückschrittes äußerte. Die Urkunden lassen uns für die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts fast gänzlich im Stiche. Die Vergabungen, welche das 13. und 14. Jahrhundert zeitigten, fallen weg; denn die Gebefreudigkeit beim Adel und Volk hatte abgenommen und war fast völlig erloschen. Die Klöster waren im gewissen Sinne saturiert. Umwälzungen und Veränderungen auf allgemeinem wirtschaftlichem Gebiete machten ihren Einfluß geltend, wie auch Epidemien wie der „schwarze Tod“ ein übriges verursachten, um den Rückgang zu beschleunigen. Nicht zum wenigsten trug auch die disziplinäre Lockerung des inneren Lebens das ihrige dazu bei. Aber wie gesagt, lassen sich die beiden letzten Perioden nicht so scharf und genau voneinander trennen und unterscheiden, da die zweite in die dritte verläuft und letztere in die vorhergehende vielfach schon hinübergreift. Aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts liegen uns zwei Inventare vor, die sich glücklich ergänzten und uns einen lehrreichen Einblick in die derzeitige wirtschaftliche Lage Herchens gewähren. Sie stammen aus den Jahren 1468 (November 17) und 1475 (Juni 28) und wurden gelegentlich der Visitation durch Abt Friedrich von Marienstatt aufgenommen. Ihrer Bedeutung wegen sollen sie im folgenden vollständig wiedergegeben werden.


Quellenverzeichnis

VI. Die Verpachtung des Klosterhofes in Herchen

  ©Karl Ludwig Raab

 In den Jahren 1247 oder 1248 gründete die Gräfin Mechthild von Landsberg auf ihrem Gute in Herchen ein Zisterzienserkloster. Sie erfüllte damit einen Wunsch ihres Gatten, des Grafen Heinrich III. von Sayn, der vor seinem Ableben den Wunsch geäußert hatte, daß sie nach seinem Tode zwei Zisterzienserinnenklöster, eines davon in Herchen, ins Leben rufe und mit Gütern und Einkünften ausstatte. Das Kloster lag am rechten Ufer der Sieg am Südrande des Dorfes Herchen; nur geringe Mauerreste verraten seinen Standort. Umfang und Größe des ersten Klosters in Herchen sind nicht mehr festzustellen. Durch weitere Stiftungen anderer Wohltäter wurde der Grundbesitz in Herchen vermehrt, so daß der Klosterhof in Herchen im Jahre 1792 zirka 133 Morgen Land besaß. Im 16. Jahrh. war das Kloster sehr verschuldet. Da auch fast alle im Jahre 1581 auf Befehl des Landesherrn mit dem Kloster Merten an der Sieg vereinigt, nachdem auch die lette Aebtissin Margaretha von Driesch der Pest zum Opfer gefallen war.

Am 15. Okt. 1733 wurde der Klosterhof in Herchen neu verpachtet. Im Namen des Klosters Merten und der Conventualinnen schlossen diesen Pachtvertrag ab:
Die Frau Meisterin (Aebtissin) Anna Sibilla Vincentia von Schöneck, der Pater Prior Jacobus Birbaum, gleichzeitig Confessarius (Beichtvater) und Visitator, die Priorin Barbara Sophia Scheiffart von Merode, die Kellnerin (Rentmeisterin) Maria Florentina von Dunkel und die Speichermeisterin Maria Christina von Pickart. Pächter waren die Eheleute Gerhard Kley und Elisabeth Lichius. Der Pachtvertrag besagt folgendes: Das Klostergut wird auf 12 Jahre verpachtet. Beiden Vertragsschließenden soll es jedoch freistehen, bereits nach 6 Jahren zu kündigen, jedoch in diesem Falle mit einer Kündigungsfrist von 1/4 Jahr. Verpachtet  wird der Klosterhof mit allem Zubehör an Land, Garten, Wiesen, Büschen und was sonst dazu gehört und bisher die Pächter in Brauch gehabt haben. Die Bedingungen waren folgende: 
1. Soll der Pächter auf den Speicher nach Merten jährlich 15 Malter Roggen, Mertener Maß, liefern.
2. Weiter waren zu liefern: Zehn Maß Butter, ein feistes Kalb, einPfund Pfeffer, ein Pfund Gimber (wahrscheinlich Ingwer) und ein Hut Zucker von 3 Pfund.
3. Soll der Pächter der Frau Meisterin zum neuen Jahr einen Goldgulden und den übrigen geistlichen Jungfern insgesamt einen Goldgulden geben.
4. Haus, Scheuer und Ställe muß der Pächter in gutem Bau halten. Da jetzt die Küche des Klosterhofes ausgebessert werden muß, soll der Pächter das nötige Holz beifahren und den Arbeitsleuten Kost und Trank geben; die Frau Meisterin soll den Arbeitslohn zahlen.
5. Falls durch Fahrlässigkeit des Pächters oder die Seinigen ein Brand oder sonst ein Schaden entstehe, so haftet er für den Schaden.


Quellenverzeichnis

VI. Innere Zustände des Klosters Herchen

 ©Karl Ludwig Raab

In der Geschichte der Klöster ist es eine altbekannte Tatsache, daß vor dem Minderwertigen, das sie gezeigt haben, das Gute fast ganz zurücktritt und verschwindet. All die stillen Opfer und heroischen Werke, die so viele Seelen in der tiefen Verborgenheit der Klostermauern vollbracht, verschwimmen für die Nachwelt gleichsam wie in einem Nebelmeere der Vergessenheit, während das weniger Gute, getreulich in Chroniken und Akten gebucht und niedergelegt, wie grelles Licht hervorbricht und in lebendiger Erinnerung bleibt. Darum ist es zumeist so schwierig, sich von den inneren Zuständen eines Klosters ein nur annähernd zutreffendes Bild zu machen; man wird zu leicht ungerecht. Und wie nahe liegt die Gefahr, daß man von Einzelfällen auf die ganze Lebensweise einer Kommunität schließt und an vergangene und andersgeartete Verhältnisse den Maßstab modernen Denkens und Empfindens legt! Beide Klippen sind zu meiden, wie auch jeweilige Zustände aus ihrer Zeit heraus zu verstehen und zu erklären sind. Selbstverständlich sind diese Grundsätze auch bei Beurteilung der inneren Zustände des Klosters Herchen maßgebend, wobei wir uns ohne weitausholende Reflexionen an die urkundlich belegten Tatsachen halten.

Ganz analog wie bei der wirtschaftlichen Lage des Klosters können wir auch bei Feststellung der inneren Zustände zwei Perioden unterscheiden. Die erste, nämlich die der Blüte, erstreckt sich von der Zeit der Gründung an bis zum Beginne des 15. Jahrhunderts, während die zweite Periode, die des Niederganges, die Zeit vom Anfang des 15. Jahrhunderts bis zur Aufhebung des Klosters ausfüllt. Besonders die letztere war vielen Schwankungen unterworfen; aber dennoch bezeichnen wir sie als die Periode des Niederganges, weil sie trotz aller erfreulicher Erscheinungen das besondere Gepräge eines inneren Zerfalles an sich trägt.

Um es hier gleich vorwegzunehmen, machen wir auf den innigen Zusammenhang aufmerksam, in welchem wirtschaftliche und disziplinäre Lage zueinander standen, wie beide Sphären ineinander griffen und sich gegenseitig beeinflußten. Es war, als ob mit dem Auf- und Niedergehen der äußeren Verhältnisse auch die inneren stiegen oder sanken; eine Erscheinung, die inan in der Geschichte der Klöster vielfach zu beobachten die Gelegenheit hat. Auch bei Herchen bewahrheitete sich die alte Erfahrung, daß Armut und Not in der Regel für klösterliche Zucht und Ordnung viel verderblicher und schädlicher sein können und gewesen sind als großer Reichtum, da im letzteren Falle die einzelnen Mitglieder immer noch die persönliche Armut ihren Gelübden gemäß leichter zu halten imstande sind.

Noch eine weitere Bemerkung sei hier eingefügt. Wie wir vermuten — der Abt von Marienstatt, Gottfried von Drolshagen, behauptete es in seiner oben berührten Vorstellung an den Herzog von Jülich-Kleve-Berg bestimmt, — war Herchen eine adelige Stiftung, und demzufolge rekrutierte sich sein Nachwuchs vornehmlich aus adeligen Familien, die zweifelsohne in dem Kloster mitunter eine bequeme Versorgungsanstalt für ihre „überschüssigen“ Töchter erblickten. Es liegt auf der Hand, daß von einem inneren „Berufe“ nicht immer die Rede sein konnte, und wie zersetzend solche Elemente für die Klosterzucht gewesen sind, lehrt die Geschichte der Klöster an unzähligen Beispielen. Auch in Herchen mag wohl die eine oder andere auf diese Weise Zuflucht gesucht und gefunden haben, die ihren Schuldteil an dem Niedergange des regulären Lebens trug und die besser nie das Ordenskleid genommen hätte. Inwiefern aber dies in Herchen der Fall gewesen ist, müssen wir natürlich dahingestellt sein lassen; es war aber notwendig, auch auf die so naheliegende Möglichkeit hinzuweisen.

Ueber die erste Zeit, die Blütezeit des Klosters, besitzen wir nur einige wenige urkundliche Belege, und namentlich fehlen solche über das 13. Jahrhundert. Das macht jedoch wenig aus; denn die Tatsache, daß die Gründung des Klosters Herchen in die Glanzperiode des Zisterzienserordens fiel, spricht für sich selbst, und deshalb bedarf es keines eigenen Beweises, daß um diese Zeit auch in Herchen gute Zucht und Disziplin vorherrschend waren. Dieser gute Geist hielt auch im 14. Jahrhundert an, wo wir in dem außerordentlichen Zudrang von Ordenskandidatinnen während der ersten Hälfte dieses Säkulums einen beredten Ausdruck erblicken können. Auch der Komtur Jakobus des Deutschordenshauses zu Koblenz stellte in seiner Urkunde vom 13. Mai 1332 dem Kloster ein solches Zeugnis aus, als es sich um den Uebertritt der Nonne Paza von Halle handelte, die bei ihnen jahrelang erbaulich gelebt und nun zu einer strengeren Observanz in Herchen übergegangen sei. Daß auch während der Blüte hie und da Verstöße gegen Regel und Ordnung vorgekommen sind, läßt sich denken. Jedenfalls lebte im Konvente ein guter Geist, der dem Kloster sein eigentümliches Gepräge verlieh. Wohl war man im Orden in manchen Punkten von der alten, ursprünglichen Strenge der ersten Zisterzienser abgewichen und hatte der menschlichen Schwäche gewisse Zugeständnisse gemacht, aber diese Konzessionen ließen sich in einem disziplinierten Hause mit Regularität unschwer vereinigen. So finden wir auch in Herchen, daß, wie im vorigen Kapitel schon gesagt wurde, die einzelnen Mitglieder des Konventes eigene Renten und Einkünfte besaßen. Andererseits läßt es sich nicht leugnen, daß dieses System eine Gefahr in sich barg, welcher nicht alle besonders zur Zeit des Verfalles und Rückganges der klösterlichen Zucht entgangen sein mögen. Es konnte leicht zur Untergrabung des Gelübdes der Armut und auch des Gehorsams, des Fundamentes des Ordenslebens, führen. Ferner können wir feststellen, daß die Klausur nicht in dem Umfange, wie es St. Benedikts Regel vorschreibt, beobachtet wurde. Urkundlich nachweisbar ist dies erst im Jahre 1352, wo die Nonne Paza von Halle gelegentlich der letzten Willenserklärung ihrer Verwandten Agnes von Herchen in der rheinischen Metropole weilte. Es wird gewiß nicht das erste Beispiel sein, daß eine Klosterfrau von Herchen sich auswärts aufhielt. Diese Verletzungen der Klausur waren ein Mißbrauch, den man nur als ein Uebel der Zeit betrachten kann und der darum auch viel bekämpft, aber erst spät ausgerottet wurde. Einen interessanten Einblick in das innere Leben des Konventes gewährt die Urkunde vom 22. April 1361, durch welche Paza von Halle demselben eine reiche Vergabung vermacht. Nach ihrer Bestimmung sollten von den Gütern, die sie dem Kloster in derselben überschrieben hatte, zunächst einmal der Refektorarin jährlich 30 Mark für Butter, Käse und Anschaffung sonstigen Bedarfes verabfolgt werden. Ferner sollte sie 16 Mark erhalten, um sie zur Advents- und Fastenzeit unter die Nonnen zu verteilen. Von weiteren 12 Mark sollte je 1 Mark dem Konvente auf Weihnachten, Epiphanie, Palmsonntag, Ostern, Pfingsten, den „veyr hogezyde unser vrouwen“, St. Bernhards-, St. Benediktstag und Allerheiligen verabreicht werden. 25 Mark sollten für Brotspenden und 4 Ohm Wein für den Abendtisch (1/2 Quart) verwandt werden. Damit auch die Bedingungen genau innegehalten würden, verlangte Paza, daß zwei Nonnen aufgestellt würden, die dafür zu sorgen hätten. Aehnlichen Vergabungen, wenn auch nicht so reichlich, begegnen wir noch vereinzelt.

Wann der Rückgang der klösterlichen Disziplin in Herchen einsetzte, ist schwer zu sagen, da die Anzeichen eines solchen aus Mangel an urkundlichen Quellen nicht zu bemerken sind. Es ist nicht ausgeschlossen, daß schon gegen Ende des 14. Jahrhunderts Symptome des Verfalles in Erscheinung traten. Im 15. Jahrhundert stehen wir vor vollendeter Tatsache: die Disziplin hatte einen argen Stoß erhalten, und was wir sehen, ist bedauerlich genug.

Hatten die Oberinnen und vielleicht der Abt von Heisterbach als Vaterabt von Herchen ihre Schuldigkeit nicht getan?

In viele Klöster hatten Zeitgeist und Verderben Eingang gefunden; aber im Orden selbst regte sich seit Beginn des 15. Jahrhunderts, dem Uebel zu steuern, ein besonderer Eifer, der durch einschneidende Reformbeschlüsse der Generalkapitel in immer bestimmterer Form zum Ausdruck kam. Herchen bedurfte gleichfalls einer Reform, die wie alle derartigen Bestrebungen voraussichtlich auf Schwierigkeiten und Hindernisse stoßen mußte. Sehr wahrscheinlich lagen die Verhältnisse so, daß es geratener erschien, einem anderen Abt des Ordens als dem von Heisterbach diese heikle Angelegenheit anzuvertrauen. Dieser konnte an eine gewisse Rücksichtnahme gebunden sein, während ein anderer sie ruhig ignorieren konnte. Welche Stellung das Generalkapitel dieser Sache gegenüber einnahm, ist im 2. Abschnitte: „Die Gründung des Klosters Herchen“ teilweise berührt. Ob sich dasselbe schon vor dem Jahre 1459 damit beschäftigte, ist ungewiß. In Anbetracht dessen, daß der Abt von Marienstatt im Jahre 1447 in Herchen eine Regularvisitation vornahm, wird dies sehr wahrscheinlich der Fall gewesen sein; denn aus sich und ohne höheren Auftrag konnte der Abt einen solchen Jurisdiktionsakt nicht vornehmen. Auffallend bleibt darum, daß der Abt in seinem Abschiede sich hierüber völlig ausschweigt. Man könnte daraus entnehmen, daß er schon früher in Herchen visitierte. Jedenfalls erhielt der Abt von Marienstatt vonseiten des Ordens den Befehl, die Reform in Herchen ein- und durchzuführen.

Der älteste vorliegende Visitationsrezeß des Marienstatter Abtes Bruno von Köln trägt das Datum des 18. März des Jahres 1447. Seine Bestimmungen sind keine stereotypen Formeln, wie man ihnen mitunter in verwaschenen und farblosen Abschieden älterer und neuerer Zeit begegnen kann. Sie sind ganz konkret gehalten und fassen das Uebel in seiner Wurzel. Zunächst wendet der Abt dem opus primarium, dem Gottesdienste seine Aufmerksamkeit zu und verlangt, daß die Klosterfrauen das Chorgebet langsam und nach den Noten und vor dem kanonischen Offizium das U. L. Frau persolvieren. An allen Festen, die 12 Lektionen und 2 Messen haben, sollen die Tagzeiten und Messen entgegen dem bisherigen Gebrauche stets im Chore gesungen werden. Am Chore selbst sollen alle, die Kranken ausgenommen, sich beteiligen. Das Stillschweigen sei im Chore, auf dem Dormitorium, im Refektorium sowie im Kreuzgange stets zu beobachten und auf dem Dormitorium solle keine sich der Holzschuhe bedienen, damit andere nicht gestört würden. Ohne Erlaubnis von Seiten der Aebtissin oder Priorin dürfe keine Klosterfrau die Klausur verlassen und ins Dorf sich begeben. Zur Verhütung jeglichen Unfuges befiehlt der Abt der Aebtissin und Priorin aufs eindringlichste die Schließung der Klostertüren, namentlich der des Dormitoriums und des Kreuzganges. Ungebührliche Reden „smeliche oder schent-lich wort“ den Oberinnen gegenüber will der Abt fernerhin gänzlich vermieden wissen. Ebenso verbietet er interne Angelegenheiten Laien oder Verwandten bekannt zu geben. Diejenige, welche eine andere ungerechterweise eines Vergehens verklage, solle die Strafe einer dieses Vergehens Schuldigen erhalten. Nach der Komplet seien fernerhin keine geselligen Zusammenkünfte der Klosterfrauen oder weltlicher Personen im Kloster mehr gestattet. Die Kleidung sei innerhalb der nächsten Wochen der im Orden allgemein üblichen gleich zu machen. Zum Schlüsse fordert der Abt Bruno, daß Aebtissin und Priorin zunächst selbst die im Abschied angeordneten Punkte beobachten und dafür Sorge trügen, daß ihre Untergebenen diese befolgten.

 

 


Urkunde: 0074 Bruder Friedrich von Hachenburg, Abt des Klosters Marienstatt, Cistercienserodens Kölner Diözese bekundet: 

Sechzehn Jahre später visitierte im Auftrage des Generalkapitels von Citeaux Brunos zweiter Nachfolger Abt Friedrich von Hachenburg. Er mußte wohl ungehalten sein, daß die Visitation (oder Visitationen?) seines Vorgängers nichts oder fast gar nichts gefruchtet hatte. Ungleich schärfer und energischer ist die Redeweise, deren sich der Abt in seinem Abschiede vom 19. April 1463 bedient, und auch die entschiedene Art, mit welcher Abt Friedrich gegen Widerspenstige mit empfindlichen Strafen drohte, läßt erkennen, daß er manche Gebrechen in Herchen gefunden, gegen die nur ein entschiedener Wille und ein rücksichtsloses Vorgehen aufkommen konnten. Auch Abt Friedrich verlangte zunächst, daß sich alle Klosterfrauen mit größerem Eifer am Chorgebete beteiligten, das mit gebührender Ehrerbietung und genauer Aussprache persolviert werden solle. Die Metten seien um 4 Uhr morgens und die Komplet um 7 Uhr abends zu halten. An 12 Lektionen wären die Tagzeiten und Messen stets zu singen. Alles Eigentum sei innerhalb der nächsten 6 Monate der Aebtissin abzugeben, die es für die einzelnen Mitglieder des Konventes verwalten werde. In der Kirche, im Kreuzgang, im Refektorium, auf dem Dormitorium und an anderen Regularorten sei besonders vor den Metten und nach der Komplet Ruhe und Stillschweigen zu beobachten. Alle gegen den Ordensbrauch verstoßende Zierarten an der Kleidung, wie Schleifen, Fältelungen, Paternoster-Schnüren usw. sind innert 14 Tagen abzuschaffen; und wenn dies bis dahin nicht geschehen wäre, dürfe der Beichtvater in der Klosterkirche solange nicht mehr das hl. Meßopfer darbringen, bis daß dieser Unfug abgestellt sei. Unter Androhung des Kirchenbannes untersagt Abt Friedrich jeden weiteren Weinausschank im Kloster selbst. Niemandem sei es gestattet, ohne Erlaubnis dasselbe zu verlassen, und ergebe sich die Notwendigkeit, ins Dorf zu gehen, so dürfe niemand daselbst etwas essen oder trinken; auch sei jeder Aufenthalt in Wein- oder Bierhäusern und auf der Herberge des Dorfes untersagt. Ferner werden verboten: Kinder aus der Taufe heben, der Besuch der Wöchnerinnen, das Tanzen, der Fleischgenuß und das Baden außerhalb des Klosters. In den Klostergebäuden dürfe kein Mann, weder Geistlicher noch Laie, mehr übernachten und keine Gesellschaft abgehalten werden. Darum sollen die Türen des Dormitoriums des Abends um 8 und des Morgens bis 4 Uhr und des Kreuzganges, der fortan nur eine einzige aufweisen dürfe, des Abends um 7 Uhr bis nach der Prim geschlossen sein. Das Siegel des Konventes sei unter dreifachen Verschluß zu verwahren und von den drei Schlüsseln soll je einer in Händen der Aebtissin, Priorin und Subpriorin sich befinden. Jeder Ungehorsam gegen die Aebtissin in den genannten Punkten sowie alle Uneinigkeit untereinander sei aufs strengste verpönt; und welche in irgend einem Punkte der Verordnungen des Abschiedes ungehorsam befunden werde, der sei unnachsichtlich auf ein Vierteljahr der Schleier zu nehmen und die Präbende abzuschlagen.

An Deutlichkeit ließ der Visitationsrezeß des Abtes Friedrich nichts zu wünschen übrig, und an eindringlichen Vorstellungen und Ermahnungen wird es der Abt ebenfalls nicht fehlen gelassen haben. Trotzdem wollte die Reform des Klosters keine merklichen Fortschritte machen. Von einer Seite, von der man es am wenigsten hätte erwarten sollen, kamen die Hauptschwierigkeiten, nämlich von Seiten der Aebtissin und des Klosterbeichtvaters selbst. Es ist schwer begreiflich, daß gerade diese der so notwendigen Reform die größten Hindernisse in den Weg legten, und ihre Motive sind kaum zu erklären. In einem Schreiben an den Abt von Marienstatt, datiert Bonn, den 23. Mai 1465, drückt der Erzbischof von Köln, Rupert von der Pfalz, dem Abte sein Erstaunen aus, daß die vor kurzem beschlossene Reform des Klosters Herchen infolge des Widerstandes der Aebtissin und des Beichtvaters keinen Fortgang nehme, was ihm recht unlieb sei. Darum verlangte der Erzbischof allen Ernstes, daß der Abt, da ihm das Kloster nuneinmal anvertraut wäre, die Widerspenstige ihres Amtes enthebe und für die Aufstellung einer neuen Aebtissin und eines Beichtvaters sorge, damit das begonnene Werk ungestört vorwärtsgehe, „dan ave dois du uns sunderlich gutgefallen“.

Abt Friedrich wird wohl im Interesse des Klosters nicht lange gezögert haben, den Befehl des Erzbischofs von Köln zur Ausführung zu bringen. Vielleicht, daß er noch in demselben Jahre 1465 die Aebtissin ihrer Stellung enthob. Wenigstens ist in dem im vorigen Abschnitte mitgeteilten Inventar vom 17. November 1468 von „unßer alden frauwen“ die Rede. Demnach führte zu dieser Zeit eine neue Aebtissin das Regiment. Die abgesetzte Aebtissin wird es auch gewesen sein, die nach einer Urkunde vom 25. August 1469 in einen unsauberen Reliquienhandel verwickelt war. Nicht mit Unrecht wird man hierbei die Schuld mehr der Aebtissin als der Kommunität zumessen dürfen.

Mit der Absetzung der Aebtissin und der Entfernung des Klosterbeichtvaters, die mit ersterer zusammenfiel, war eines der Haupthindernisse für eine Reform aus dem Wege geräumt; jedoch bedurfte es noch mancher Zeit und Anstrengung, um sie zu festigen und mit Erfolg zu krönen. Abt Friedrich von Marienstatt vernachlässigte nichts, um dieses Ziel zu erreichen. Er konnte sich aber nur dann einen Erfolg versprechen, wenn er von dem vorzüglichsten Hilfsmittel eifrigen Gebrauch machte, nämlich den Visitationen. So finden wir den Abt in den Jahren 1468—1479 wiederholt in Herchen, und es liegt kein Grund vor zu zweifeln, daß der alljährlich nach Ordensvorschrift die Visitation vornahm. Die beiden noch erhaltenen Abschiede tragen das Datum des 29. November 1469 und des 20. Juli 1478 bzw. des 22. November 1479. Ihr Sprache ist ebenfalls eine sehr ernste, und ihre Verordnungen bewegen sich in den gleichen Geleisen wie der mitgeteilte vom Jahre 1463. Wir greifen nur jene Punkte heraus, die eine Erweiterung bedeuten.

In dem Rezeß vom 29. November 1469 verlangt der Abt, daß die Profeß- und Laienschwestern alle 14 Tage das Sakrament der Buße und des Altars empfangen. Nachlässigkeiten beim Chorgebete und im Empfang der Sakramente sollen durch Disziplin und Entziehung von Speise und Trank gebessert und gesühnt werden. Des weiteren dringt der Abt auf die im Orden vorgeschriebene Uniformitas im Gesang, Lesungen, Zeremonien usw., weshalb auch keine außerordentlichen Fasten gehalten werden sollen. In bezug auf letztere sei der Freitag vor Pfingsten bis Kreuzerhöhung als Fasttag zu beobachten. Die nun folgenden Bestimmungen beziehen sich auf den Gottesdienst. Bei Aussprache der heiligen Namen Jesus und Maria sei eine Verneigung des Hauptes zu machen, an allen Muttergottes-Festtagen Prozession zu halten und die Antiphonen extra stalla zu singen oder zu rezitieren. Zum „Custodi nos“ der Komplet solle mit der großen Glocke ein Zeichen gegeben werden, damit alle Klosterfrauen, auch die dispensierten, zum Salve regina anwesend seien. Die Laienschwestern hätten in ihrem Chore ihre Gebete zu verrichten. Das Fest der hl. Anna sei am 26. Juli mit 12 Lektionen und 2 Messen zu begehen. Diejenige, die das Silentium zur Unzeit und an Regularorten breche, erhalte im Kapitel die Disziplin und faste einen Tag bei Wasser und Brot. Zu bestimmter Zeit sollen sich alle Klosterfrauen mit geistlicher Lesung oder Handarbeit beschäftigen. Ungebührliches Benehmen, sei es in Wort oder Werk, gegen die Aebtissin ist bei Unverbesserlichkeit mit Karzer zu ahnden, aus dem niemand ohne Zustimmung des Abtes zu entlassen sei.

Mit diesem Abschied stimmt der von 1478/79 in allen seinen Verordnungen im wesentlichen überein, nur daß noch einige Ergänzungen hinzugefügt sind. So bestimmt Abt Friedrich, daß zur Elevation bei der heiligen Wandlung mit der kleinen Glocke ein Zeichen gegeben werde, damit die am Gottesdienst nicht Teilnehmenden währenddessen ein Paternoster und Ave Maria kniend beteten. Unter der geistlichen Lesung versteht der Visitator die Hl. Schrift und das Evangelium. Von der Aebtissin verlangte der Abt, daß sie für die Schiebe beständig eine Schwester bestelle. Außer dieser dürfe keine Insasse das Kloster allein mit Fremden, seien es auch Verwandte, reden, und da sie selbst nicht immer anwesend sein könne, müsse eine andere damit beauftragt werden. Nur im Notfälle seien Männer ins Kloster einzulassen, ebenso auch mit seltener Ausnahme ehrsame und tugendhafte Frauenspersonen. Auch diese sollen wie andere Frauen, die das Kloster besuchten, außerhalb der Klausur speisen. Ferner solle die Aebtissin dafür Sorge tragen, daß der Konvent immer zeitig, d. h. nach der Sext oder Non und nach der Vesper seine Mahlzeit halten könne. Innerhalb der nächsten acht Wochen habe die Aebtissin eine Kammer als Kerker einzurichten, wenn sie nicht dem Banne verfallen wolle. Disziplin, Fasten bei Wasser und Brot, Entziehung der Präbende und Kerker sind auch jetzt die Strafen, mit welchen Abt Friedrich Ungehorsame gegen den Rezeß bedroht.

Liest man die Abschiede, die wir im Auszug hier wiedergegeben haben, mit ruhiger Ueberlegung, so muß man gestehen, daß sich in Herchen manche Mißbräuche eingeschlichen hatten, die sich nur schwer mit einer guten Zucht und Ordnung vereinigen ließen. Andererseits begegnet man auch keinen Neuerungen, welche der Abt einzuführen gedachte. In allen Punkten griffen Abt Friedrich und sein Vorgänger Bruno auf alte Ordensgebräuche zurück, die, treu beobachtet, geeignet waren, die teilweise geschwundene Disziplin wieder herzustellen. Bei dem Ernste, mit welchem der Visitator seine Pflicht erfüllte, wird eine gute Wirkung gewiß nicht ausgeblieben sein; und es steht auch außer Zweifel, daß seine wiederholte Anwesenheit für die Reform nur förderlich sein konnte, die im Orden durch das Generalkapitel und zudem durch den Kölner Erzbischof festen Rückhalt besaß. Von wie langer Dauer sie war, darüber läßt sich kaum etwas Bestimmtes sagen.

Das XVI. Jahrhundert war ihr mit seinen revolutionären Ideen und Gärungen keineswegs günstig. Sein Zeitgeist pochte wohl mächtig an die Tore von Herchen, und es würde Wunder nehmen, wenn nicht seine Wellen über die stillen Mauern des Siegtalklosters geschlagen hätten. Erst aus der Mitte dieses Jahrhunderts liegen nähere Nachrichten vor. Wie wir schon im vorigen Kapitel vernahmen, hatte die Aebtissin Jutta von Wederstein eigenmächtig im Mai des Jahres 1551 ihr Kloster verlassen und sich auf Haus Attenbach bei Geistingen zurückgezogen. Ihre finanzielle Mißwirtschaft ging Hand in Hand mit grober Vernachlässigung ihrer Verpflichtungen als geistliche Oberin. Schon ihre Wahl bzw. Ernennung zur Aebtissin war ein Mißgriff gewesen; denn der Abt von Marienstatt, Heinrich Cleberg (1519—1542), welchem die Nonnen das Wahlrecht zugestanden hatten, muß sie mehr aus persönlicher Gunst zu diesem Amte befördert haben, was sich in der Folge auch bitter rächen sollte. Ihr eigenwilliger Weggang steigerte nur noch die Verwirrung, zumal sich Jutta weigerte, auf ihre Würde zu verzichten. Der Schultheiß von Herchen, Johannes Becker, beklagt sich dem Marienstatter Abte, Petrus von Wenden, am 21. Juni 1551 gegenüber, daß das Klostergesinde wegen Abwesenheit der Oberin die meiste Zeit müßig gehe und sich nicht genug im Essen und Trinken tun könne. Seiner Ansicht nach sei Lutgardis von Landsberg die geeignetste, um Aebtissin zu werden, die auch von den Ortsbewohnern als solche gewünscht werde. Der Abt möge darum sein Kommen nicht länger aufschieben; denn auch die Priorin und die übrigen Klosterfrauen hätten ihm die Versicherung gegeben, bei der von Landsberg treu auszuharren. Demnach müssen die Wogen der Unruhe und Erregung recht hoch gegangen sein, wenn der Schultheiß Becker, ein übrigens verdienter Mann, vermeinte, daß es am besten wäre, wenn die weggelaufene Aebtissin nicht mehr nach Herchen zurückkehre. Unter dem gleichen Datum, den 21. Juni 1551, hatten sich die Priorin Katharina von Hungerhausen und der Konvent von Herchen an den Marienstatter Abt gewandt und ihn gebeten, daß er eine neue Aebtissin einsetzen möge. Zugleich ersuchten sie ihn, von einer Reform von außen her (vusswendige Vernuwerung) Abstand zu nehmen. Abt Petrus trug sich nämlich mit dem Gedanken, aus einem anderen Ordenshause eine Aebtissin, Priorin. Kellnerin sowie drei weitere Klosterfrauen in Herchen einzuführen, die daselbst wieder Ordnung schaffen sollten. Da aber die Herchener Nonnen feierlich versprachen, einer neuen Aebtissin aus ihrer Mitte den schuldigen Gehorsam leisten zu wollen, ließ er diesen Plan wieder fallen. Ihr Ansinnen, selbst eine Aebtissin aus ihnen zu ernennen, wies er aus guten Gründen zurück und veranlaßte darum eine Wahl, die nach altem Ordensbrauche am 27. Juli 1551 stattfand und aus welcher Lutgardis von Landsberg als Erwählte hervorging.

Wie wir früher sahen, hatte die Aebtissin Lutgardis mit nicht geringen Schwierigkeiten auf dem wirtschaftlichen Gebiete zu kämpfen, um all die Wunden zu heilen, die die Mißwirtschaft ihrer Vorgängerin Jutta dem Kloster geschlagen hatte. Dazu gesellen sich die drückendsten Sorgen um den inneren Wohlstand ihres Klosters. Im Jahre 1557 rückte die Nonne Mechthild von Bicken aus; und aus dem Briefe der Aebtissin vom 17. März, in welchem sie dem Abte Petrus von Marienstatt hievon Mitteilung machte, spricht sich die große Verlegenheit der Oberin aus. Aus demselben Schreiben kann man ebenfalls entnehmen, wie die „Freundschaft“ der Nonnen, d. h. ihre Verwandten sich in interne Angelegenheiten des Klosters vielfach einmischten; ein Uebelstand, der für den inneren Frieden und die Einigkeit des Konventes nur von unheilvollen Wirkungen begleitet sein mußte. Die Klosterfrauen selbst hatten in ihrem Uebereinkommen vom 22. Juli 1551 ein solches Eingreifen vonseiten der Ihrigen als unstatthaft und strafwürdig verworfen.

Lutgardis Nachfolgerinnen im Amte blieben wohl auch nicht immer Schwierigkeiten und Sorgen erspart. Doch scheinen sie nicht bedeutend gewesen zu sein; denn aus den Akten ist nichts zu entnehmen. In den sechziger Jahren war der Konvent sehr zusammengeschmolzen. Außerdem war der Klosterbeichtvater wegen seines hohen Alters seinem Amte nicht mehr gewachsen . Das war vom Uebel und namentlich zu der Zeit, wo der Abt von Marienstatt selbst in großer Bedrängnis nicht mehr in der Lage war, ständig einen seiner Ordenspriester als Beichtvater und Seelsorger für Herchen abzugeben, und nur zu bestimmten Zeiten, wie an höheren Festtagen, einen Konventualen dorthin beordern konnte. Dies gereichte dem Kloster keineswegs zum Vorteile, und ohne Zweifel war dieser Mangel auch aus dem Grunde von großem Nachteile, da die Klosterfrauen an den wenig verläßlichen Pfarrgeistlichen in Herchen kaum einen Stütze und Hilfe fanden. Allerdings standen die wenigen Nonnen in hohem Alter, daß sie wenig Lust nach „Neuerung“ ankam. Soweit der Abt es vermochte, nahm er sich derselben ja an, aber es war doch nur etwas Halbes, was für die geistigen Bedürfnisse eines Klosters und besonders in damaliger Zeit kaum genügte.

Auch Margareta von Driesch, die letzte Aebtissin von Herchen, hatte unter äußerst schwierigen Verhältnissen wirtschaftlicher Art ihr dornenvolles Amt übernommen. Vorläufig war wenig oder fast gar keine Aussicht vorhanden, daß sich die äußere Lage des Klosters ändern werde, namentlich weil die beständigen Steuerforderungen seine finanzielle Kraft erschöpften und wie ein Alpdruck schwer auf ihm lasteten. Im Innern hatte es sich insofern gebessert, daß neue Mitglieder Aufnahme gefunden hatten. Im Konvente scheint Ruhe geherrscht zu haben und alles ging seinen geregelten Gang. Gegenteilige Aeußerungen werden nicht laut. Ob aber die Nonnen nicht manchmal mit banger Besorgnis in die düstere Zukunft blickten und sich die Frage über ihr nächstes Schicksal vorlegten? Eine Anzahl von ihnen war schon alt und gebrechlich und nicht mehr recht imstande, an allen Regularübungen wie dem Chorgebete teilzunehmen. Und da kam noch das Gespenst des schwarzen Todes und riß in der kleinen Reihe empfindliche Lücken. Die Aebtissin Margareta und andere fielen ihm zum Opfer und nur 3 Nonnen und 4 Laienschwestern blieben von ihm verschont; sie blieben als eine „pusillus grex“ seinen Schrecken ausgesetzt. Auf das Fürchterliche folgte dann der härteste Schlag, der das Kloster und seine Bewohnerinnen treffen konnte: die Auflösung des Klosters im Jahre 1581, die sie ihrer zweiten Heimat beraubte.

Ueber die Ueberlebenden, deren Namen uns unbekannt sind, erfahren wir nicht mehr viel. In der zweiten Hälfte des Monats Januar 1582 scheinen sie das Kloster geräumt zu haben. Sie kehrten bald wieder nach Herchen zurück, wo sie den Rest ihres Lebens verbrachten. Inwieweit sie die alten Klostergebräuche beibehielten und beobachteten, ist nicht festzustellen; Schleier und Ordenskleid legten sie mit der Zeit aber ab. Letzteres wollte der Abt von Marienstatt. Philipp von Münstermaifeld, der sich mit Recht noch als ihr geistlicher Oberer und Vaterabt betrachtete, nicht dulden. Er ließ deshalb den Nonnen die Weisung zukommen, daß er ihnen den Schleier und den Ordenshabit wieder geben werde. Dies schien den Klosterfrauen aber nicht zu passen, weshalb sie ihre Verwandten um Vermittlung beim Abte baten. In einem Schreiben vom 14. Juni 1594 richteten im Interesse ihrer Töchter, Basen und Nichten neun Edelleute, nämlich Hermann vam Nienhaff, genannt Ley von Herchen, Henrich von Haetzfeldtt zu Odenthall, Wilhelm von Plettenberch zu Engeszfelt, Christian von Edelkirchen zu Hersfelt, Steffan van Nienhave, drost, Herman vhon Haitzfelt zu Hunschede, Bernhardt von Hatzfeit, her zu Wildpergh, Henrich von Edelkirchen zue Volveldt und Bruno van Hotzfeldt, an den Abt das Ersuchen, von seinem Vorhaben, das die Nonnen nur dem Gespött und der Verachtung aussetze, abzustehen: „und geschichtt uns daran ein sonderlinger wolge-falh, werdens auch umb dieselb mitt danckbarkeitt zuverschulden wissen; Soltt aber ein anders damitt gemeindt und anstadt dieser adelicher Personen, anderer Schneider und Peltzers Kinder zu alsolchem adelichem Stifft, mit der Zeitt hereingeschurtt werden, auff den pfalh, wiste wir angeregte Junffern, nitt zu verlassen, und anderer fugliche mittell an handt nehmen (deren wir doch weiß Godt lieber geubrigt)“. Ueber den weiteren Verlauf dieser eigentümlichen und sehr bezeichnenden Angelegenheit sind wir nicht unterrichtet. Seither verschwinden auch die letzten Nonnen Herchens aus der Geschichte.

 

 

Quellenverzeichnis

  1. VIII. Das Ende des Klosters Herchen
  2. IX. Ein volkstümliches Klosterhistörchen Herchen
  3. Quellen zur Geschichte des Klosters Herchen
  4. Quellenverzeichnis: Das Zisterzienserinnenkloster von Herchen

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