©Karl Ludwig Raab


Schon seit einer Reihe von Jahren schwebte über dem Kloster Herchen das Damoklesschwert und drohte es zu vernichten. Aus den wenigen vorhandenen Akten gewinnt man den Eindruck, daß weniger der ausgesprochene Wille des Regenten als vielmehr untergeordnete Regierungsorgane und eine gewisse Interessenpolitik und das gerade von einer Seite, von welcher man es am wenigsten hätte erwarten sollen, den Untergang der gräflich saynischen Stiftung herbeiführten.

Am 1. Februar des Jahres 1566 wurde dem Abte von Marienstatt, Johannes von Wenden, ein Schreiben1) des Herzogs Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg vom 25. Januar ausgehändigt, durch welches der Abt aufgefordert wurde, zu einer Tagsatzung nach Herchen zu kommen, auf der über die Inkorporation des dortigen Klosters in das zu Merten Beratungen gepflogen werden sollten. Dem Abte sei sicherlich bekannt, daß vor einiger Zeit die Meisterin von Herchen, Johanna Hoen, gestorben sei und außer zwei Laienschwestern und einem Pater, der seines hohen Alters und Unvermögens wegen nicht länger dem Konvente vorstehen könne, nur zwei Profeßjungfern zurückgelassen habe. Weil nun in Herchen so viel Unordnung geherrscht habe und auch das Kloster selbst so baufällig wäre, daß es nur mit einer ansehnlichen Summe wieder hergestellt werden könne, und zudem nur 3 bis 4 Personen als Aufenthaltsort diene, so halte er, der Herzog, dafür, daß Herchen dem nahegelegenen Merten, wo Zucht und Disziplin in Blüte seien, einverleibt werde, damit diese um so besser gedeihen könne. Die etwas auffällige Begründung, die in bezug auf die Angabe des Personalstandes eine Ungenauigkeit enthielt, läßt vermuten, woher die Inkorporationsgedanken kamen; Freunde des Mertener Klosters, vor allem aber die dortigen Klosterfrauen selbst, hatten sie angeregt. Für dieses Mal fiel jedoch der Plan ins Wasser. Der Abt von Marienstatt und die Verwandten der Herchener Nonnen hatten zweifelsohne alles aufgeboten, um ihn zu vereiteln.

So war das drohende Verhängnis noch glücklich abgewendet. Aber nicht lange nachher sollte es sich erfüllen. Herchens Gegner hatten vorgearbeitet und nicht geruht, und zur passenden Zeit setzten sie wieder ein. Es läßt sich schwerlich leugnen, daß Herchen sich Feinden gegenüber sah, die um so gefährlicher waren, als sie unter dem Scheine von Berechtigung gegen das wehrlose Kloster vorgingen. Wir kennen die derzeitige Verlegenheit des Klosters, die durch das Auftreten des Schwarzen Todes noch wesentlich verstärkt wurde. Diese Notlage wurde benutzt, um ihm den Todesstoß zu versetzen, was nur zu gut gelang. Bedauerlicherweise spielten Unwahrheit und Unredlichkeit in dem ganzen Vorgehn eine große Rolle. Leider ist das Aktenmaterial zu unvollständig, um den Gang der Ereignisse bis in alle Einzelheiten zu verfolgen; es genügt aber, um im großen die verschiedenen Phasen festzuhalten.

Am 25. September 1581 meldete der Pfarrer von Herchen, Abel von Kreuzau, dem Marienstatter Abte Gottfried von Drolshagen, das Ableben der Aebtissin Margareta von Driesch und ersuchte ihn im Auftrage des Landdingers des Amtes Blankenberg, Johannes von Katterbach, des Neffen der Verstorbenen, und ihres Bruders Ludwig von Driesch, nach Herchen zu kommen, wo seine Anwesenheit im Interesse des Klosters dringend erfordert sei. Es ist nicht sicher, ob Abt Gotfried diesem Rufe Folge leitstete; denn aller Wahrscheinlichkeit nach war er dazu zur Zeit nicht imstande. Inzwischen aber hatte der herzogliche Amtmann zu Blankenberg, Wilhelm von Nesselrode, höheren Befehls (?) den Notar Hartliv von der Borgh wiederholt aufgefordert, sich zu dem Kloster Herchen zu begeben, um daselbst das Inventar aufzunehmen. Im Beisein des Schöffen Nikolaus Landt vom Dingstuhl Eitorf und des Landboten Konrad von Berck als Zeugen vollzog der Notar von der Borgh am 21. Oktober 1581 diesen Akt, als dessen Frucht das uns bekannte Inventarium vorliegt .

Noch zu Beginn des Monats November lag zu Herchen eine herzogliche Kommission, über deren Aufgaben die Nonnen sich nicht klar wurden. In ihrer Hilf- und Ratlosigkeit wandten sie sich in einem eindringlichen Schreiben vom 1. dieses Monats an den Abt von Marienstatt mit der flehentlichen Bitte, sich ihrer anzunehmen und zu sorgen, daß ihr Gotteshaus wieder mit Ordensschwestern besetzt würde . Sogleich teilte Abt Gottfried diese Angelegenheit der Aebtissin von Drolshagen mit und bezeichnete ihr die Nonnen Margareta von Ley und Maria von Irmtraut, die nach Herchen übersiedeln sollten. Die Aebtissin Walpurgis von Wyschel antwortete am 3. Dezember ausweichend, indem sie darauf hinwies, daß der Herzog de facto von Herchen Besitz genommen habe und deshalb von seiner Seite nur Unannehmlichkeiten zu gewärtigen seien. Auch die beiden genannten Nonnen wollten sich zu einer Uebersiedlung nach Herchen nicht recht verstehen. Man müsse zuerst den Herzog bewegen, seine Hand von dem widerrechtlich okkupierten Kloster zurückzuziehen, alsdann könne man dem Plane nähertreten und ihn ins Werk umsetzen.

Trotz des ablehnenden Bescheides ließ Abt Gotfried den Gedanken einer Wiederbesetzung Herchens durch Nonnen eines anderen Ordenshauses nicht fallen; er ging von der richtigen Erkenntnis aus, daß dies der einzige Weg zur Rettung des Klosters sei. Hätte der Abt in Drolshagen von vornherein mehr Entgegenkommen gefunden und hätten die Beteiligten in Ausführung dieses Planes dann die nötige Energie entwickelt, so hätte er ein glückliches Ende genommen; denn der Herzog hätte ihm wohl kaum ein ernstliches Hindernis in den Weg gelegt. Am Abte lag die Schuld nicht, daß der günstige Moment nicht erfaßt und das Ziel dadurch nicht erreicht wurde.

Das auffallendste und merkwürdigste an der Sache ist, daß der Herzog ganz in den Vordergrund geschoben erscheint und seine Beamten darum auf höheren Befehl handeln wollen. Dies ist um so auffallender, als in den allerdings sehr lückenhaften Akten vor dem Jahre 1582 kein bezügliches Schriftstück vorliegt, durch welches der Wille des Regenten zum Ausdruck gebracht ist. Fast gewinnt es den Anschein, als ob die Beamten und namentlich der Amtmann von Blankenberg, Wilhelm von Nesselrode, eigenmächtig vorgegangen sind in der Erwartung, daß höheren Orts ihr Vorgehen sanktioniert würde. Die Vermutung einer Mystifikation liegt sehr nahe, zumal erst am 16. Januar 1582 ein herzoglicher Befehl an den Amtmann von Blankenberg erging. Erklärlich wird ein solches Vorgehen dadurch, wenn man weiß, daß Wilhelm von Nesselrode ganz auf Seite der Mertener Klosterfrauen stand, die an der. Aufhebung Herchens das größte Interesse hatten.

Das bezügliche Aktenstück des jülicher Herzogs, zu Kleve ausgefertigt, erinnert zunächst an die Notlage der beiden Klöster Merten und Herchen, wo alle Nonnen bis auf 2 Laienschwestern an der Pest verstorben seien, weshalb er sich bewogen fühle, letzteres mit seinen Gütern und Einkünften dem Kloster Merten zu über weisen; „und ist demnach unser gnediger Bevelch und meinung, das du (= Amtmann) in erster doch unverlengter Gelegenheit den ordentlichen Visitatoren gerurtes Closters Merten zu dich forderest und in dessen Beiwesen alle Brieff und Siegel, Rollen und Registern auch Kirchen Ornamenten sambt anderen ermeltes Closter Herchingen zu gehörigen gereiden und ungereiden, guettern, Zinsen, Rhenten, Pachten, wie die nhanien haben, ordentlich verzeichnen und die briefliche Urkunden sambt notigen Rollen und Registern abcopyren und folgentz oberzelte der von Herchingen guetter und ein-khombsten gedachter Meisterschen und Convent zu Merten gegen gepürliche Recognition in specie waß, wie vil und welcher gestalt sie dieselbe empfangen und ihren Siegell überantworten und respective recognosciren lassest, und Inne solches alles dermaßen, das sie auf erfordern darvon rede und antwort geben können zugebrauch von unsertwegen einbindest, und der übrigen zweie Lay Schwestern von Herchingen gepurliche Notturfft in gerurten Closter Merten die Tag ihres Lebens verordnest jedoch dem Pastoren zu Merchingen gepurliche Competenz, so er dieselbe nit hat (deßen du dich zu erkundigen, woher er dieselbe bis anhero gehabt und wie vill und die gelegenheit uns zu verstendigen) wie gleichfalls der Pfarrkirchen daselbst ire nottürftiger ornamenta und underhaltung verpleiben laßest und dernach obgeregte Inventarien und recognitien unß zuschickest, auch sonst mit Rhadt und Beistand ires ordentlichen Visitatoren auf guette Ordnung und Anstellung der Haußhaltung zu Merten deßgleichen abschaffung des unnützen übermäßigen gesindts und ander Unordnung (daher der vorig Verlauft auch entstanden) ein fleißig einsehen nehmest, und daran seiest, das sie sich hinfürt ires Ordens und Statuten gemeß verhalten usw.“ Die Mahnung war keineswegs unangebracht. Sie beweist, wie wenig Grund für die Mertener Klosterfrauen vorlag, einen bezüglichen Vorwurf in dieser Hinsicht den Herchener gegenüber zu erheben.

Schon eingangs des Aktenstückes ersieht man, daß der Befehl des Herzogs von einer falschen Voraussetzung ausgeht. Darnach sollten alle Klosterinsassen mit Ausnahme von zwei alten Laienschwestern von der Pest dahingerafft worden sein. Dies entsprach aber keineswegs der Wahrheit; denn zur Zeit, als der herzogliche Auftrag dem Amtmanne zuging, lebten noch 3 adelige Konventualinnen und 4 Laienschwestern. Wer aber hatte dem Fürsten diese Unwahrheit vorgetragen? Der Amtmann von Blankenberg oder die Klosterfrauen von Merten? Sehr wahrscheinlich die letzteren, wenn auch der Amtmann nicht ganz so unschuldig an dem wahrheitswidrigen Berichte sein mag. Jedenfalls ist dies ein dunkler Punkt und ein Makel, der an den Augustinerinnen haften bleibt, besonders deshalb, weil sich auf dieser Grundlage die Auflösung des Klosters Herchen entwickelte. Daß den Mertener Nonnen ein solcher Vorwurf nicht erspart bleiben kann, zeigt die nämliche wahrheitswidrige Behauptung in der Urkunde vom 1. Juli 1624, wo sie in derselben Form wiederholt wird. Herzog Wilhelm, dem man in der ganzen Angelegenheit ein gewisses Wohlwollen und Entgegenkommen nicht absprechen darf, wird zweifellos die volle Wahrheit nie erfahren haben. Sollte er über den wahren Sachverhalt dennoch späterhin unterrichtet worden sein, so war es schon zu spät geworden; denn die Auflösung des Klosters war zu weit fortgeschritten, da eine große Anzahl von Gütern schon in fremde Hände gefallen war, die mit berechnender Klugheit sich die Situation zunutze gemacht hatten.

Währenddessen hatten die Nonnen von Herchen, wohl infolge des an den Blankenberger Amtmann ergangenen herzoglichen Auftrages, ohne die Erlaubnis ihres Visitators einzuholen, ihr altes Heim verlassen und sich nach Lanquit bei Richrath oder nach Langwaden bei Wevelinghoven zurückgezogen. Von hier aus wandten sie sich mit einer Eingabe an den Kurfürsten von Köln, Gebhardt 11., Truchseß von Waldburg. Dieser verlangte, erstaunt über die Ortsveränderung, vom Abte Gottfried von Marienstatt ausführlichen Bericht über die Gründe und die Veranlassung, welche die Klosterfrauen dazu bewogen hätten, ihr Kloster aufzugeben. Bei Gelegenheit eines kurzen Aufenthaltes des Erzbischofes zu Koblenz überreichte der Abt den eingeforderten Bericht, auf den er, wie er am 28. Februar 1582 an den Blankenberger Landdinger Johannes von Katterbach schreibt, bisher noch keinen Entscheid erhalten hatte.

Vonseiten der Herchener Nonnen war es eine Unklugheit und ein nicht geringer Fehler, daß sie so schnell und voreilig ihr Kloster im Stiche ließen. Mit Recht war auch der Abt darüber ungehalten und damit gar nicht zufrieden. Die Klosterfrauen hätten besser getan, wenn sie in Herchen selbst die Entwicklung der Dinge abgewartet hätten. Durch ihre unbedachte und vorschnelle Abreise schadeten sie sich und ihrem Hause mehr, als sie im Augenblicke ahnten. Ihren Feinden boten sie damit eine Handhabe mehr, gegen sie vorzugehen, und jene, die sich von der Aufhebung des Klosters einen Vorteil versprachen, bauten vor und ließen die günstige Gelegenheit nicht unbenutzt verstreichen.

Aber auch die Freunde der Nonnen und diese selbst blieben nicht müßig. Ihren Feinden gegenüber aber blieben sie im Nachteil. In einer Eingabe an den Herzog Wilhelm legten sie den wahren Sachverhalt dar und baten dringend, daß das Kloster wieder in seinen früheren Stand versetzt und ihnen die Erlaubnis erteilt werde, nach Herchen zurückzukehren. Nach einem Schreiben des Abtes Gottfried von Marienstatt vom 28. (Juli?) 1582 an Wilhelm von Nesselrode scheint der Landesherr ihrem Gesuch entsprochen zu haben, indem er die Restituierung des Klosters und seiner Güter anordnete. Wilhelm von Nesselrode war es wieder, der sich diesem widersetzte und den Klosterfrauen neue Schwierigkeiten in den Weg legte. Die Nonnen und ihre Freunde baten deshalb den Marienstatter Abt um seine Hilfe und Vermittlung. In dem energisch gehaltenen Schreiben vom 28. (Juli?) 1582 forderte der Abt den Amtmann auf, von seinem widerrechtlichen Tun abzustehen und der Anordnung des Regenten keinen weiteren Widerstand entgegenzusetzen.

Die eindringliche Mahnung des Abtes erzielte keine Früchte; denn Wilhelm von Nesselrode stand zu sehr auf der Seite der Mertener Augustinerinnen, die sich schon als die rechtmäßigen Eigentümer des Klosters von Herchen und seiner Güter betrachteten. Hierdurch liefern sie selbst den Beweis, wie stark sie an der Aufhebung und Inkorporierung interessiert waren.

Auf den 3. August war wiederum in Sachen des Klosters Herchen eine Tagsatzung dorthin angesagt worden. Abt Gottfried war an ihrer Teilnahme verhindert. Darum beauftragte er von Dorchheim aus, wo er sich geschäftehalber im Marienstatter Hofgute aufhielt, einen nicht näher bezeichneten Konventualen, ihn dabei zu vertreten, den Herchener Nonnen in allem mit Rat und Tat beizustehen und allen Ernstes Abschriften der herzoglichen Verfügungen einzuverlangen. Wie die Verhandlungen verliefen und ausgingen, ist nicht bekannt.

Neben den Klosterfrauen von Herchen und ihren Verwandten hatte auch Abt Gottfried von Drolshagen eine eigene Bittschrift für die Wiederherstellung des Klosters beim Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg eingereicht, auf die ihm jedoch keine Antwort erfolgte. Persönlich hatte er sich nach Bensberg begeben, um durch mündliche Rücksprache mit den Räten die Sache zu betreiben und im Fluß zu halten. Schon weilte Abt Gottfried in die dritte Woche in dieser Angelegenheit in Bensberg, ohne daß sich die Kanzlei zu einer bestimmten Beantwortung nicht herbeilassen wollte. Abt Gottfried gab jedoch nicht nach und so bequemte man sich endlich am 19. August 1582 zu der abweisenden Antwort.

In diesem Schreiben wird zunächst erklärt, daß Herzog Wilhelm schon in den Jahren 1565 und 1566 die Vereinigung der beiden Klöster Merten und Herchen ins Auge gefaßt habe, aber wieder von diesem Plan in der Erwartung abgestanden sei, daß die Verhältnisse in Herchen sich besserten (warum nicht in Merten auch? Dies sei nicht geschehen und dazu habe die Pest alle Konventualinnen mit Ausnahme von zwei Laienschwestern weggerafft. Damit nun nicht beide Klöster zugrunde gingen, habe der Fürst kraft seiner Vollmacht auch in geistlichen Dingen die Einverleibung Herchens samt seiner Güter und Einkünfte in das Kloster von Merten angeordnet und den Laienschwestern dieses als Aufenthaltsort angewiesen. Da aber dieselben nicht in Merten verbleiben und in ihr altes Kloster zurückzukehren verlangten, habe der Herzog solches gestattet. Die anderen Jungfern hätten eigenmächtig ihr Kloster verlassen und wären in die Welt zurückgekehrt, weshalb er sich dieser nicht annehmen könne. Was aber die vom Abte angemaßte (!) Jurisdiktion betreffe, so habe der Fürst entschieden, daß die Unkosten des Abtes im Einvernehmen mit dem Amtmann von Blankenberg, Wilhelm von Nesselrode, ersetzt werden sollten.

Der Widerspruch, in welchem sich das Schreiben bewegt, liegt auf der Hand. Abt Gottfried konnte sich mit einem solchen Bescheid nicht zufrieden geben und reichte am folgenden Tage nach Empfang des Aktenstückes einen Gegenbericht ein. Zuerst machte er darauf aufmerksam, daß der Herzog fälschliech über die ganze Angelegenheit unterrichtet wäre und er es für seine Pflicht halten müsse, den richtigen Sachverhalt klarzulegen. Ihm, dem Abte, sei von vorgefallenen Unordnungen in Herchen nichts bekannt und er habe darüber auch noch keine bestätigende Auskunft; und außerdem hätte er wegen der schwierigen Lage seines eigenen Klosters noch zuwarten müssen. Was das angehe, daß keine Profeßjungfer von Herchen mehr am Leben sei, so wären in Wirklichkeit noch 3 Konventualinnen und 4 Laienschwestern vorhanden. Herchen habe sich auch gar nicht in einem solchen Notstände befunden, daß es nicht mehr selbständig hätte existieren können; sein stattlicher Vorrat an Getreide und anderen Lebensmitteln, die ausstehenden Schuldforderungen in der Höhe von 700 Talern, der gute Viehbestand und das Almosen, das das Kloster den Armen zu reichen gewohnt gewesen, bewiesen das Gegenteil. Daraus könne der Herzog entnehmen, daß Herchen gut hätte bestehen können, und deshalb sei es nicht notwendig, es einem Kloster einzuverleiben, das zweimal soviel besitze als Herchen selbst. Merten sei keine adelige Stiftung und auch nicht desselben Ordens wie Herchen, und darum erlaube er sich die Anregung, ob es nicht darum angebracht wäre, jenes, das nicht mehr als 4 Professen zählte, zur Erhaltung des Adels Herchen einzuverleiben. Die Rechte des Regenten, in geistlichen Angelegenheiten zu disponieren, wolle er nicht antasten, aber er gebe zu bedenken, daß wertvolle Besitzungen in fremdem Territorium unter Sayn lägen und der Stiftung entzogen Gefahr liefen, gänzlich verloren zu gehen. Daß die Nonnen in ein fremdes Kloster eintreten und von diesem aus eigenen Gütern Unterhalt finden sollten, entspreche keineswegs der Billigkeit, und mit Recht beschwerten sich diese über eine derartige Zumutung. Wenn der Fürst aber den Klosterfrauen wegen ihres Weggehens kein Entgegenkommen erzeigen könne, so erbiete er sich, Herchen mit anderen „qualifizierten Junffern“ zu besetzen, damit die Stiftung nicht zugrunde gerichtet werde.

Auch auf diese Eingabe erhielt Abt Gottfried keine Antwort; ob sie vielleicht vom Referenten nicht expediert wurde? So entschloß sich der Abt persönlich beim Herzog vorstellig zu werden, zu welchem Zwecke er in Begleitung der „Freundschaft“ der Nonnen in dessen Residenz sich begab. Erneut reichte er beim Fürsten eine Bittschrift ein, in welcher er diesen erinnerte, daß der Kaiser den Herzog zum Beschützer der Abtei Marienstatt bestimmt habe. Eingehend weist der Abt den Vorwurf zurück, als ob die Aebte von Marienstatt Schuld an vorgekommenen Unregelmäßigkeiten in Herchen trügen, und wiederholt die Forderung, daß Herchen wiederhergestellt und seine ihm entzogenen Güter restituiert werden müßten.

Ebensowenig wie die Untertanen des Kirchspiels Herchen wurde Abt Gottfried eines Bescheides gewürdigt. Zu verschiedenen Malen hatten sich jene mit Eingaben an den Landesherrn gewandt und um Wiederherstellung des Klosters und Rückgabe seiner Güter ersucht, indem sie namentlich den Grund hervorhoben, daß seit der Auflassung des Klosters die Armen keine Unterstützung mehr fänden. Gewiß muß es den Abt von Marientatt hart angekommen sein, als er bemerkte, wie frucht-und ergebnislos seine Mühen und Arbeiten blieben, und ein Gefühl der Verbitterung wird in seiner Seele wachgerufen worden sein, da er sah, daß das Recht so schnöde mit Füßen getreten wurde. Weil er sich doch bei dem schlecht unterrichteten Fürsten kein Gehör verschaffen konnte, stand er von weiteren Versuchen ab.

Zum letzten Male begegnet uns der Abt in dieser Angelegenheit im Jahre 1586. Am 14. Mai dieses Jahres quittiert Abt Gottfried der Aebtissin und dem Konvente von Merten den Empfang von 100 Talern (zu 8 Mark 4 Albus berechnet, wovon 60 Taler die Herchener Nonnen und deren „Freundschaft“ bei Gelegenheit von Verhandlungen zu Herchen verzehrt hatten. In der Quittung bringt Abt Gottfried die Absicht der Nonnen, dorthin zurückzukehren, zum Ausdruck. Vielleicht war dies auch der Gegenstand der Unterhandlungen gewesen. Wann sie ihr Vorhaben zur Ausführung brachten, läßt sich nicht feststellen. Lange werden sie wohl damit nicht mehr gezögert haben. Abt Gottfried schied noch im gleichen Jahre 1586 aus dem Leben. Sein Nachfolger Philipp blieb, wie wir sahen, auch weiterhin mit den letzten Herchener Zisterzienserinnen in Verbindung. Die Hoffnung auf eine Wiederherstellung ihres Klosters wird allmählich in ihren Herzen erstorben sein und sank mit ihnen ins Grab. Tag und Jahr ihres Hinscheidens sind nicht bekannt.

Seit dem Jahre 1581 betrachteten die Augustinerinnen von Merten sich als die rechtmäßigen Besitzer und Eigentümer des Klosters Herchen und seiner Güter. Das war aber nur möglich auf Grund ganz verworrener Rechtsbegriffe. Wie sie dies mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten, ist unerklärlich. Daß ihr Kloster durch die gewaltsame Auflösung eines anderen von ihrem Orden verschiedenen vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch gerettet werden konnte, rechtfertigte keineswegs die jedem Rechte hohnsprechende Aufhebung des Klosters Herchen. Daran änderte auch der Machtspruch eines weltlichen Herrschers nichts, der ihr nicht einmal einen Schein von Berechtigung zu verleihen imstande war. Deshalb mußte es den Mertener Klosterfrauen vor allem daran liegen, auch kirchlicherseits eine nachträgliche Billigung des widerrechtlichen Vorgehens zu erhalten. Von Seiten des Zisterzienserordens, dessen Generalkapitel zuständig gewesen wäre, war eine solche zur Zeit völlig ausgeschlossen, und solange noch die letzten Nonnen von Herchen lebten, war ebenfalls von einer anderen Behörde nichts zu erwarten. Aus diesem Grunde mag man wohl noch zugewartet haben, ehe der Generalvikar von Köln angegangen wurde. Man braucht, wie bemerkt, durchaus nicht den guten Glauben der jetzigen Bittstellerinnen — seit der Auflassung Herchens waren schon mehr als 40 Jahre verstrichen —  in Zweifel zu ziehen, aber Tatsache ist, daß die historisch unhaltbare Behauptung von dem Aussterben des Konventes bis auf zwei Laienschwesern und von der Unfähigkeit des Klosters, länger bestehen zu können, in deren Gesuch wiederkehrt und auch hier die letzte Ursache der Genehmigung der Inkorporation vonseiten des Generalvikars wurde. In einer Urkunde vom 1. Juli 1624 bestätigte der Kölner Generalvikar Dr. Adolph Schulcken die vom Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg vorgenommene Aufhebung des Klosters Herchen und dessen Einverleibung in das Augustinerinnenstift zu Merten. Damit war das Zisterzienserinnenkloster nach etwa mehr als dreihundertjährigem Bestehen endgültig unterdrückt und ausgelöscht.

Jahrhunderte sind verronnen, seit das Kloster Herchen von dem erhaltenen Todesstoße dahinwelkte wie eine Blume ohne Wasser. Nur mit einem Gefühle der Wehmut, wie es die Seele an verlassenen Gräbern beschleicht, blättert man in seiner Vergangenheit. Auf dunkle Seiten stoßen wir dabei, — es ist wahr! — aber auch auf helle, lichte Seiten; das stillverborgene Gute, das dem Sehenden sich offenbart und das wie verklärender Lichtschein die verödete Stätte des Opfers und des Friedens umschwebt.

 

Quellenverzeichnis