©Karl Ludwig Raab

In der Geschichte der Klöster ist es eine altbekannte Tatsache, daß vor dem Minderwertigen, das sie gezeigt haben, das Gute fast ganz zurücktritt und verschwindet. All die stillen Opfer und heroischen Werke, die so viele Seelen in der tiefen Verborgenheit der Klostermauern vollbracht, verschwimmen für die Nachwelt gleichsam wie in einem Nebelmeere der Vergessenheit, während das weniger Gute, getreulich in Chroniken und Akten gebucht und niedergelegt, wie grelles Licht hervorbricht und in lebendiger Erinnerung bleibt. Darum ist es zumeist so schwierig, sich von den inneren Zuständen eines Klosters ein nur annähernd zutreffendes Bild zu machen; man wird zu leicht ungerecht. Und wie nahe liegt die Gefahr, daß man von Einzelfällen auf die ganze Lebensweise einer Kommunität schließt und an vergangene und andersgeartete Verhältnisse den Maßstab modernen Denkens und Empfindens legt! Beide Klippen sind zu meiden, wie auch jeweilige Zustände aus ihrer Zeit heraus zu verstehen und zu erklären sind. Selbstverständlich sind diese Grundsätze auch bei Beurteilung der inneren Zustände des Klosters Herchen maßgebend, wobei wir uns ohne weitausholende Reflexionen an die urkundlich belegten Tatsachen halten.

Ganz analog wie bei der wirtschaftlichen Lage des Klosters können wir auch bei Feststellung der inneren Zustände zwei Perioden unterscheiden. Die erste, nämlich die der Blüte, erstreckt sich von der Zeit der Gründung an bis zum Beginne des 15. Jahrhunderts, während die zweite Periode, die des Niederganges, die Zeit vom Anfang des 15. Jahrhunderts bis zur Aufhebung des Klosters ausfüllt. Besonders die letztere war vielen Schwankungen unterworfen; aber dennoch bezeichnen wir sie als die Periode des Niederganges, weil sie trotz aller erfreulicher Erscheinungen das besondere Gepräge eines inneren Zerfalles an sich trägt.

Um es hier gleich vorwegzunehmen, machen wir auf den innigen Zusammenhang aufmerksam, in welchem wirtschaftliche und disziplinäre Lage zueinander standen, wie beide Sphären ineinander griffen und sich gegenseitig beeinflußten. Es war, als ob mit dem Auf- und Niedergehen der äußeren Verhältnisse auch die inneren stiegen oder sanken; eine Erscheinung, die inan in der Geschichte der Klöster vielfach zu beobachten die Gelegenheit hat. Auch bei Herchen bewahrheitete sich die alte Erfahrung, daß Armut und Not in der Regel für klösterliche Zucht und Ordnung viel verderblicher und schädlicher sein können und gewesen sind als großer Reichtum, da im letzteren Falle die einzelnen Mitglieder immer noch die persönliche Armut ihren Gelübden gemäß leichter zu halten imstande sind.

Noch eine weitere Bemerkung sei hier eingefügt. Wie wir vermuten — der Abt von Marienstatt, Gottfried von Drolshagen, behauptete es in seiner oben berührten Vorstellung an den Herzog von Jülich-Kleve-Berg bestimmt, — war Herchen eine adelige Stiftung, und demzufolge rekrutierte sich sein Nachwuchs vornehmlich aus adeligen Familien, die zweifelsohne in dem Kloster mitunter eine bequeme Versorgungsanstalt für ihre „überschüssigen“ Töchter erblickten. Es liegt auf der Hand, daß von einem inneren „Berufe“ nicht immer die Rede sein konnte, und wie zersetzend solche Elemente für die Klosterzucht gewesen sind, lehrt die Geschichte der Klöster an unzähligen Beispielen. Auch in Herchen mag wohl die eine oder andere auf diese Weise Zuflucht gesucht und gefunden haben, die ihren Schuldteil an dem Niedergange des regulären Lebens trug und die besser nie das Ordenskleid genommen hätte. Inwiefern aber dies in Herchen der Fall gewesen ist, müssen wir natürlich dahingestellt sein lassen; es war aber notwendig, auch auf die so naheliegende Möglichkeit hinzuweisen.

Ueber die erste Zeit, die Blütezeit des Klosters, besitzen wir nur einige wenige urkundliche Belege, und namentlich fehlen solche über das 13. Jahrhundert. Das macht jedoch wenig aus; denn die Tatsache, daß die Gründung des Klosters Herchen in die Glanzperiode des Zisterzienserordens fiel, spricht für sich selbst, und deshalb bedarf es keines eigenen Beweises, daß um diese Zeit auch in Herchen gute Zucht und Disziplin vorherrschend waren. Dieser gute Geist hielt auch im 14. Jahrhundert an, wo wir in dem außerordentlichen Zudrang von Ordenskandidatinnen während der ersten Hälfte dieses Säkulums einen beredten Ausdruck erblicken können. Auch der Komtur Jakobus des Deutschordenshauses zu Koblenz stellte in seiner Urkunde vom 13. Mai 1332 dem Kloster ein solches Zeugnis aus, als es sich um den Uebertritt der Nonne Paza von Halle handelte, die bei ihnen jahrelang erbaulich gelebt und nun zu einer strengeren Observanz in Herchen übergegangen sei. Daß auch während der Blüte hie und da Verstöße gegen Regel und Ordnung vorgekommen sind, läßt sich denken. Jedenfalls lebte im Konvente ein guter Geist, der dem Kloster sein eigentümliches Gepräge verlieh. Wohl war man im Orden in manchen Punkten von der alten, ursprünglichen Strenge der ersten Zisterzienser abgewichen und hatte der menschlichen Schwäche gewisse Zugeständnisse gemacht, aber diese Konzessionen ließen sich in einem disziplinierten Hause mit Regularität unschwer vereinigen. So finden wir auch in Herchen, daß, wie im vorigen Kapitel schon gesagt wurde, die einzelnen Mitglieder des Konventes eigene Renten und Einkünfte besaßen. Andererseits läßt es sich nicht leugnen, daß dieses System eine Gefahr in sich barg, welcher nicht alle besonders zur Zeit des Verfalles und Rückganges der klösterlichen Zucht entgangen sein mögen. Es konnte leicht zur Untergrabung des Gelübdes der Armut und auch des Gehorsams, des Fundamentes des Ordenslebens, führen. Ferner können wir feststellen, daß die Klausur nicht in dem Umfange, wie es St. Benedikts Regel vorschreibt, beobachtet wurde. Urkundlich nachweisbar ist dies erst im Jahre 1352, wo die Nonne Paza von Halle gelegentlich der letzten Willenserklärung ihrer Verwandten Agnes von Herchen in der rheinischen Metropole weilte. Es wird gewiß nicht das erste Beispiel sein, daß eine Klosterfrau von Herchen sich auswärts aufhielt. Diese Verletzungen der Klausur waren ein Mißbrauch, den man nur als ein Uebel der Zeit betrachten kann und der darum auch viel bekämpft, aber erst spät ausgerottet wurde. Einen interessanten Einblick in das innere Leben des Konventes gewährt die Urkunde vom 22. April 1361, durch welche Paza von Halle demselben eine reiche Vergabung vermacht. Nach ihrer Bestimmung sollten von den Gütern, die sie dem Kloster in derselben überschrieben hatte, zunächst einmal der Refektorarin jährlich 30 Mark für Butter, Käse und Anschaffung sonstigen Bedarfes verabfolgt werden. Ferner sollte sie 16 Mark erhalten, um sie zur Advents- und Fastenzeit unter die Nonnen zu verteilen. Von weiteren 12 Mark sollte je 1 Mark dem Konvente auf Weihnachten, Epiphanie, Palmsonntag, Ostern, Pfingsten, den „veyr hogezyde unser vrouwen“, St. Bernhards-, St. Benediktstag und Allerheiligen verabreicht werden. 25 Mark sollten für Brotspenden und 4 Ohm Wein für den Abendtisch (1/2 Quart) verwandt werden. Damit auch die Bedingungen genau innegehalten würden, verlangte Paza, daß zwei Nonnen aufgestellt würden, die dafür zu sorgen hätten. Aehnlichen Vergabungen, wenn auch nicht so reichlich, begegnen wir noch vereinzelt.

Wann der Rückgang der klösterlichen Disziplin in Herchen einsetzte, ist schwer zu sagen, da die Anzeichen eines solchen aus Mangel an urkundlichen Quellen nicht zu bemerken sind. Es ist nicht ausgeschlossen, daß schon gegen Ende des 14. Jahrhunderts Symptome des Verfalles in Erscheinung traten. Im 15. Jahrhundert stehen wir vor vollendeter Tatsache: die Disziplin hatte einen argen Stoß erhalten, und was wir sehen, ist bedauerlich genug.

Hatten die Oberinnen und vielleicht der Abt von Heisterbach als Vaterabt von Herchen ihre Schuldigkeit nicht getan?

In viele Klöster hatten Zeitgeist und Verderben Eingang gefunden; aber im Orden selbst regte sich seit Beginn des 15. Jahrhunderts, dem Uebel zu steuern, ein besonderer Eifer, der durch einschneidende Reformbeschlüsse der Generalkapitel in immer bestimmterer Form zum Ausdruck kam. Herchen bedurfte gleichfalls einer Reform, die wie alle derartigen Bestrebungen voraussichtlich auf Schwierigkeiten und Hindernisse stoßen mußte. Sehr wahrscheinlich lagen die Verhältnisse so, daß es geratener erschien, einem anderen Abt des Ordens als dem von Heisterbach diese heikle Angelegenheit anzuvertrauen. Dieser konnte an eine gewisse Rücksichtnahme gebunden sein, während ein anderer sie ruhig ignorieren konnte. Welche Stellung das Generalkapitel dieser Sache gegenüber einnahm, ist im 2. Abschnitte: „Die Gründung des Klosters Herchen“ teilweise berührt. Ob sich dasselbe schon vor dem Jahre 1459 damit beschäftigte, ist ungewiß. In Anbetracht dessen, daß der Abt von Marienstatt im Jahre 1447 in Herchen eine Regularvisitation vornahm, wird dies sehr wahrscheinlich der Fall gewesen sein; denn aus sich und ohne höheren Auftrag konnte der Abt einen solchen Jurisdiktionsakt nicht vornehmen. Auffallend bleibt darum, daß der Abt in seinem Abschiede sich hierüber völlig ausschweigt. Man könnte daraus entnehmen, daß er schon früher in Herchen visitierte. Jedenfalls erhielt der Abt von Marienstatt vonseiten des Ordens den Befehl, die Reform in Herchen ein- und durchzuführen.

Der älteste vorliegende Visitationsrezeß des Marienstatter Abtes Bruno von Köln trägt das Datum des 18. März des Jahres 1447. Seine Bestimmungen sind keine stereotypen Formeln, wie man ihnen mitunter in verwaschenen und farblosen Abschieden älterer und neuerer Zeit begegnen kann. Sie sind ganz konkret gehalten und fassen das Uebel in seiner Wurzel. Zunächst wendet der Abt dem opus primarium, dem Gottesdienste seine Aufmerksamkeit zu und verlangt, daß die Klosterfrauen das Chorgebet langsam und nach den Noten und vor dem kanonischen Offizium das U. L. Frau persolvieren. An allen Festen, die 12 Lektionen und 2 Messen haben, sollen die Tagzeiten und Messen entgegen dem bisherigen Gebrauche stets im Chore gesungen werden. Am Chore selbst sollen alle, die Kranken ausgenommen, sich beteiligen. Das Stillschweigen sei im Chore, auf dem Dormitorium, im Refektorium sowie im Kreuzgange stets zu beobachten und auf dem Dormitorium solle keine sich der Holzschuhe bedienen, damit andere nicht gestört würden. Ohne Erlaubnis von Seiten der Aebtissin oder Priorin dürfe keine Klosterfrau die Klausur verlassen und ins Dorf sich begeben. Zur Verhütung jeglichen Unfuges befiehlt der Abt der Aebtissin und Priorin aufs eindringlichste die Schließung der Klostertüren, namentlich der des Dormitoriums und des Kreuzganges. Ungebührliche Reden „smeliche oder schent-lich wort“ den Oberinnen gegenüber will der Abt fernerhin gänzlich vermieden wissen. Ebenso verbietet er interne Angelegenheiten Laien oder Verwandten bekannt zu geben. Diejenige, welche eine andere ungerechterweise eines Vergehens verklage, solle die Strafe einer dieses Vergehens Schuldigen erhalten. Nach der Komplet seien fernerhin keine geselligen Zusammenkünfte der Klosterfrauen oder weltlicher Personen im Kloster mehr gestattet. Die Kleidung sei innerhalb der nächsten Wochen der im Orden allgemein üblichen gleich zu machen. Zum Schlüsse fordert der Abt Bruno, daß Aebtissin und Priorin zunächst selbst die im Abschied angeordneten Punkte beobachten und dafür Sorge trügen, daß ihre Untergebenen diese befolgten.

 

 


Urkunde: 0074 Bruder Friedrich von Hachenburg, Abt des Klosters Marienstatt, Cistercienserodens Kölner Diözese bekundet: 

Sechzehn Jahre später visitierte im Auftrage des Generalkapitels von Citeaux Brunos zweiter Nachfolger Abt Friedrich von Hachenburg. Er mußte wohl ungehalten sein, daß die Visitation (oder Visitationen?) seines Vorgängers nichts oder fast gar nichts gefruchtet hatte. Ungleich schärfer und energischer ist die Redeweise, deren sich der Abt in seinem Abschiede vom 19. April 1463 bedient, und auch die entschiedene Art, mit welcher Abt Friedrich gegen Widerspenstige mit empfindlichen Strafen drohte, läßt erkennen, daß er manche Gebrechen in Herchen gefunden, gegen die nur ein entschiedener Wille und ein rücksichtsloses Vorgehen aufkommen konnten. Auch Abt Friedrich verlangte zunächst, daß sich alle Klosterfrauen mit größerem Eifer am Chorgebete beteiligten, das mit gebührender Ehrerbietung und genauer Aussprache persolviert werden solle. Die Metten seien um 4 Uhr morgens und die Komplet um 7 Uhr abends zu halten. An 12 Lektionen wären die Tagzeiten und Messen stets zu singen. Alles Eigentum sei innerhalb der nächsten 6 Monate der Aebtissin abzugeben, die es für die einzelnen Mitglieder des Konventes verwalten werde. In der Kirche, im Kreuzgang, im Refektorium, auf dem Dormitorium und an anderen Regularorten sei besonders vor den Metten und nach der Komplet Ruhe und Stillschweigen zu beobachten. Alle gegen den Ordensbrauch verstoßende Zierarten an der Kleidung, wie Schleifen, Fältelungen, Paternoster-Schnüren usw. sind innert 14 Tagen abzuschaffen; und wenn dies bis dahin nicht geschehen wäre, dürfe der Beichtvater in der Klosterkirche solange nicht mehr das hl. Meßopfer darbringen, bis daß dieser Unfug abgestellt sei. Unter Androhung des Kirchenbannes untersagt Abt Friedrich jeden weiteren Weinausschank im Kloster selbst. Niemandem sei es gestattet, ohne Erlaubnis dasselbe zu verlassen, und ergebe sich die Notwendigkeit, ins Dorf zu gehen, so dürfe niemand daselbst etwas essen oder trinken; auch sei jeder Aufenthalt in Wein- oder Bierhäusern und auf der Herberge des Dorfes untersagt. Ferner werden verboten: Kinder aus der Taufe heben, der Besuch der Wöchnerinnen, das Tanzen, der Fleischgenuß und das Baden außerhalb des Klosters. In den Klostergebäuden dürfe kein Mann, weder Geistlicher noch Laie, mehr übernachten und keine Gesellschaft abgehalten werden. Darum sollen die Türen des Dormitoriums des Abends um 8 und des Morgens bis 4 Uhr und des Kreuzganges, der fortan nur eine einzige aufweisen dürfe, des Abends um 7 Uhr bis nach der Prim geschlossen sein. Das Siegel des Konventes sei unter dreifachen Verschluß zu verwahren und von den drei Schlüsseln soll je einer in Händen der Aebtissin, Priorin und Subpriorin sich befinden. Jeder Ungehorsam gegen die Aebtissin in den genannten Punkten sowie alle Uneinigkeit untereinander sei aufs strengste verpönt; und welche in irgend einem Punkte der Verordnungen des Abschiedes ungehorsam befunden werde, der sei unnachsichtlich auf ein Vierteljahr der Schleier zu nehmen und die Präbende abzuschlagen.

An Deutlichkeit ließ der Visitationsrezeß des Abtes Friedrich nichts zu wünschen übrig, und an eindringlichen Vorstellungen und Ermahnungen wird es der Abt ebenfalls nicht fehlen gelassen haben. Trotzdem wollte die Reform des Klosters keine merklichen Fortschritte machen. Von einer Seite, von der man es am wenigsten hätte erwarten sollen, kamen die Hauptschwierigkeiten, nämlich von Seiten der Aebtissin und des Klosterbeichtvaters selbst. Es ist schwer begreiflich, daß gerade diese der so notwendigen Reform die größten Hindernisse in den Weg legten, und ihre Motive sind kaum zu erklären. In einem Schreiben an den Abt von Marienstatt, datiert Bonn, den 23. Mai 1465, drückt der Erzbischof von Köln, Rupert von der Pfalz, dem Abte sein Erstaunen aus, daß die vor kurzem beschlossene Reform des Klosters Herchen infolge des Widerstandes der Aebtissin und des Beichtvaters keinen Fortgang nehme, was ihm recht unlieb sei. Darum verlangte der Erzbischof allen Ernstes, daß der Abt, da ihm das Kloster nuneinmal anvertraut wäre, die Widerspenstige ihres Amtes enthebe und für die Aufstellung einer neuen Aebtissin und eines Beichtvaters sorge, damit das begonnene Werk ungestört vorwärtsgehe, „dan ave dois du uns sunderlich gutgefallen“.

Abt Friedrich wird wohl im Interesse des Klosters nicht lange gezögert haben, den Befehl des Erzbischofs von Köln zur Ausführung zu bringen. Vielleicht, daß er noch in demselben Jahre 1465 die Aebtissin ihrer Stellung enthob. Wenigstens ist in dem im vorigen Abschnitte mitgeteilten Inventar vom 17. November 1468 von „unßer alden frauwen“ die Rede. Demnach führte zu dieser Zeit eine neue Aebtissin das Regiment. Die abgesetzte Aebtissin wird es auch gewesen sein, die nach einer Urkunde vom 25. August 1469 in einen unsauberen Reliquienhandel verwickelt war. Nicht mit Unrecht wird man hierbei die Schuld mehr der Aebtissin als der Kommunität zumessen dürfen.

Mit der Absetzung der Aebtissin und der Entfernung des Klosterbeichtvaters, die mit ersterer zusammenfiel, war eines der Haupthindernisse für eine Reform aus dem Wege geräumt; jedoch bedurfte es noch mancher Zeit und Anstrengung, um sie zu festigen und mit Erfolg zu krönen. Abt Friedrich von Marienstatt vernachlässigte nichts, um dieses Ziel zu erreichen. Er konnte sich aber nur dann einen Erfolg versprechen, wenn er von dem vorzüglichsten Hilfsmittel eifrigen Gebrauch machte, nämlich den Visitationen. So finden wir den Abt in den Jahren 1468—1479 wiederholt in Herchen, und es liegt kein Grund vor zu zweifeln, daß der alljährlich nach Ordensvorschrift die Visitation vornahm. Die beiden noch erhaltenen Abschiede tragen das Datum des 29. November 1469 und des 20. Juli 1478 bzw. des 22. November 1479. Ihr Sprache ist ebenfalls eine sehr ernste, und ihre Verordnungen bewegen sich in den gleichen Geleisen wie der mitgeteilte vom Jahre 1463. Wir greifen nur jene Punkte heraus, die eine Erweiterung bedeuten.

In dem Rezeß vom 29. November 1469 verlangt der Abt, daß die Profeß- und Laienschwestern alle 14 Tage das Sakrament der Buße und des Altars empfangen. Nachlässigkeiten beim Chorgebete und im Empfang der Sakramente sollen durch Disziplin und Entziehung von Speise und Trank gebessert und gesühnt werden. Des weiteren dringt der Abt auf die im Orden vorgeschriebene Uniformitas im Gesang, Lesungen, Zeremonien usw., weshalb auch keine außerordentlichen Fasten gehalten werden sollen. In bezug auf letztere sei der Freitag vor Pfingsten bis Kreuzerhöhung als Fasttag zu beobachten. Die nun folgenden Bestimmungen beziehen sich auf den Gottesdienst. Bei Aussprache der heiligen Namen Jesus und Maria sei eine Verneigung des Hauptes zu machen, an allen Muttergottes-Festtagen Prozession zu halten und die Antiphonen extra stalla zu singen oder zu rezitieren. Zum „Custodi nos“ der Komplet solle mit der großen Glocke ein Zeichen gegeben werden, damit alle Klosterfrauen, auch die dispensierten, zum Salve regina anwesend seien. Die Laienschwestern hätten in ihrem Chore ihre Gebete zu verrichten. Das Fest der hl. Anna sei am 26. Juli mit 12 Lektionen und 2 Messen zu begehen. Diejenige, die das Silentium zur Unzeit und an Regularorten breche, erhalte im Kapitel die Disziplin und faste einen Tag bei Wasser und Brot. Zu bestimmter Zeit sollen sich alle Klosterfrauen mit geistlicher Lesung oder Handarbeit beschäftigen. Ungebührliches Benehmen, sei es in Wort oder Werk, gegen die Aebtissin ist bei Unverbesserlichkeit mit Karzer zu ahnden, aus dem niemand ohne Zustimmung des Abtes zu entlassen sei.

Mit diesem Abschied stimmt der von 1478/79 in allen seinen Verordnungen im wesentlichen überein, nur daß noch einige Ergänzungen hinzugefügt sind. So bestimmt Abt Friedrich, daß zur Elevation bei der heiligen Wandlung mit der kleinen Glocke ein Zeichen gegeben werde, damit die am Gottesdienst nicht Teilnehmenden währenddessen ein Paternoster und Ave Maria kniend beteten. Unter der geistlichen Lesung versteht der Visitator die Hl. Schrift und das Evangelium. Von der Aebtissin verlangte der Abt, daß sie für die Schiebe beständig eine Schwester bestelle. Außer dieser dürfe keine Insasse das Kloster allein mit Fremden, seien es auch Verwandte, reden, und da sie selbst nicht immer anwesend sein könne, müsse eine andere damit beauftragt werden. Nur im Notfälle seien Männer ins Kloster einzulassen, ebenso auch mit seltener Ausnahme ehrsame und tugendhafte Frauenspersonen. Auch diese sollen wie andere Frauen, die das Kloster besuchten, außerhalb der Klausur speisen. Ferner solle die Aebtissin dafür Sorge tragen, daß der Konvent immer zeitig, d. h. nach der Sext oder Non und nach der Vesper seine Mahlzeit halten könne. Innerhalb der nächsten acht Wochen habe die Aebtissin eine Kammer als Kerker einzurichten, wenn sie nicht dem Banne verfallen wolle. Disziplin, Fasten bei Wasser und Brot, Entziehung der Präbende und Kerker sind auch jetzt die Strafen, mit welchen Abt Friedrich Ungehorsame gegen den Rezeß bedroht.

Liest man die Abschiede, die wir im Auszug hier wiedergegeben haben, mit ruhiger Ueberlegung, so muß man gestehen, daß sich in Herchen manche Mißbräuche eingeschlichen hatten, die sich nur schwer mit einer guten Zucht und Ordnung vereinigen ließen. Andererseits begegnet man auch keinen Neuerungen, welche der Abt einzuführen gedachte. In allen Punkten griffen Abt Friedrich und sein Vorgänger Bruno auf alte Ordensgebräuche zurück, die, treu beobachtet, geeignet waren, die teilweise geschwundene Disziplin wieder herzustellen. Bei dem Ernste, mit welchem der Visitator seine Pflicht erfüllte, wird eine gute Wirkung gewiß nicht ausgeblieben sein; und es steht auch außer Zweifel, daß seine wiederholte Anwesenheit für die Reform nur förderlich sein konnte, die im Orden durch das Generalkapitel und zudem durch den Kölner Erzbischof festen Rückhalt besaß. Von wie langer Dauer sie war, darüber läßt sich kaum etwas Bestimmtes sagen.

Das XVI. Jahrhundert war ihr mit seinen revolutionären Ideen und Gärungen keineswegs günstig. Sein Zeitgeist pochte wohl mächtig an die Tore von Herchen, und es würde Wunder nehmen, wenn nicht seine Wellen über die stillen Mauern des Siegtalklosters geschlagen hätten. Erst aus der Mitte dieses Jahrhunderts liegen nähere Nachrichten vor. Wie wir schon im vorigen Kapitel vernahmen, hatte die Aebtissin Jutta von Wederstein eigenmächtig im Mai des Jahres 1551 ihr Kloster verlassen und sich auf Haus Attenbach bei Geistingen zurückgezogen. Ihre finanzielle Mißwirtschaft ging Hand in Hand mit grober Vernachlässigung ihrer Verpflichtungen als geistliche Oberin. Schon ihre Wahl bzw. Ernennung zur Aebtissin war ein Mißgriff gewesen; denn der Abt von Marienstatt, Heinrich Cleberg (1519—1542), welchem die Nonnen das Wahlrecht zugestanden hatten, muß sie mehr aus persönlicher Gunst zu diesem Amte befördert haben, was sich in der Folge auch bitter rächen sollte. Ihr eigenwilliger Weggang steigerte nur noch die Verwirrung, zumal sich Jutta weigerte, auf ihre Würde zu verzichten. Der Schultheiß von Herchen, Johannes Becker, beklagt sich dem Marienstatter Abte, Petrus von Wenden, am 21. Juni 1551 gegenüber, daß das Klostergesinde wegen Abwesenheit der Oberin die meiste Zeit müßig gehe und sich nicht genug im Essen und Trinken tun könne. Seiner Ansicht nach sei Lutgardis von Landsberg die geeignetste, um Aebtissin zu werden, die auch von den Ortsbewohnern als solche gewünscht werde. Der Abt möge darum sein Kommen nicht länger aufschieben; denn auch die Priorin und die übrigen Klosterfrauen hätten ihm die Versicherung gegeben, bei der von Landsberg treu auszuharren. Demnach müssen die Wogen der Unruhe und Erregung recht hoch gegangen sein, wenn der Schultheiß Becker, ein übrigens verdienter Mann, vermeinte, daß es am besten wäre, wenn die weggelaufene Aebtissin nicht mehr nach Herchen zurückkehre. Unter dem gleichen Datum, den 21. Juni 1551, hatten sich die Priorin Katharina von Hungerhausen und der Konvent von Herchen an den Marienstatter Abt gewandt und ihn gebeten, daß er eine neue Aebtissin einsetzen möge. Zugleich ersuchten sie ihn, von einer Reform von außen her (vusswendige Vernuwerung) Abstand zu nehmen. Abt Petrus trug sich nämlich mit dem Gedanken, aus einem anderen Ordenshause eine Aebtissin, Priorin. Kellnerin sowie drei weitere Klosterfrauen in Herchen einzuführen, die daselbst wieder Ordnung schaffen sollten. Da aber die Herchener Nonnen feierlich versprachen, einer neuen Aebtissin aus ihrer Mitte den schuldigen Gehorsam leisten zu wollen, ließ er diesen Plan wieder fallen. Ihr Ansinnen, selbst eine Aebtissin aus ihnen zu ernennen, wies er aus guten Gründen zurück und veranlaßte darum eine Wahl, die nach altem Ordensbrauche am 27. Juli 1551 stattfand und aus welcher Lutgardis von Landsberg als Erwählte hervorging.

Wie wir früher sahen, hatte die Aebtissin Lutgardis mit nicht geringen Schwierigkeiten auf dem wirtschaftlichen Gebiete zu kämpfen, um all die Wunden zu heilen, die die Mißwirtschaft ihrer Vorgängerin Jutta dem Kloster geschlagen hatte. Dazu gesellen sich die drückendsten Sorgen um den inneren Wohlstand ihres Klosters. Im Jahre 1557 rückte die Nonne Mechthild von Bicken aus; und aus dem Briefe der Aebtissin vom 17. März, in welchem sie dem Abte Petrus von Marienstatt hievon Mitteilung machte, spricht sich die große Verlegenheit der Oberin aus. Aus demselben Schreiben kann man ebenfalls entnehmen, wie die „Freundschaft“ der Nonnen, d. h. ihre Verwandten sich in interne Angelegenheiten des Klosters vielfach einmischten; ein Uebelstand, der für den inneren Frieden und die Einigkeit des Konventes nur von unheilvollen Wirkungen begleitet sein mußte. Die Klosterfrauen selbst hatten in ihrem Uebereinkommen vom 22. Juli 1551 ein solches Eingreifen vonseiten der Ihrigen als unstatthaft und strafwürdig verworfen.

Lutgardis Nachfolgerinnen im Amte blieben wohl auch nicht immer Schwierigkeiten und Sorgen erspart. Doch scheinen sie nicht bedeutend gewesen zu sein; denn aus den Akten ist nichts zu entnehmen. In den sechziger Jahren war der Konvent sehr zusammengeschmolzen. Außerdem war der Klosterbeichtvater wegen seines hohen Alters seinem Amte nicht mehr gewachsen . Das war vom Uebel und namentlich zu der Zeit, wo der Abt von Marienstatt selbst in großer Bedrängnis nicht mehr in der Lage war, ständig einen seiner Ordenspriester als Beichtvater und Seelsorger für Herchen abzugeben, und nur zu bestimmten Zeiten, wie an höheren Festtagen, einen Konventualen dorthin beordern konnte. Dies gereichte dem Kloster keineswegs zum Vorteile, und ohne Zweifel war dieser Mangel auch aus dem Grunde von großem Nachteile, da die Klosterfrauen an den wenig verläßlichen Pfarrgeistlichen in Herchen kaum einen Stütze und Hilfe fanden. Allerdings standen die wenigen Nonnen in hohem Alter, daß sie wenig Lust nach „Neuerung“ ankam. Soweit der Abt es vermochte, nahm er sich derselben ja an, aber es war doch nur etwas Halbes, was für die geistigen Bedürfnisse eines Klosters und besonders in damaliger Zeit kaum genügte.

Auch Margareta von Driesch, die letzte Aebtissin von Herchen, hatte unter äußerst schwierigen Verhältnissen wirtschaftlicher Art ihr dornenvolles Amt übernommen. Vorläufig war wenig oder fast gar keine Aussicht vorhanden, daß sich die äußere Lage des Klosters ändern werde, namentlich weil die beständigen Steuerforderungen seine finanzielle Kraft erschöpften und wie ein Alpdruck schwer auf ihm lasteten. Im Innern hatte es sich insofern gebessert, daß neue Mitglieder Aufnahme gefunden hatten. Im Konvente scheint Ruhe geherrscht zu haben und alles ging seinen geregelten Gang. Gegenteilige Aeußerungen werden nicht laut. Ob aber die Nonnen nicht manchmal mit banger Besorgnis in die düstere Zukunft blickten und sich die Frage über ihr nächstes Schicksal vorlegten? Eine Anzahl von ihnen war schon alt und gebrechlich und nicht mehr recht imstande, an allen Regularübungen wie dem Chorgebete teilzunehmen. Und da kam noch das Gespenst des schwarzen Todes und riß in der kleinen Reihe empfindliche Lücken. Die Aebtissin Margareta und andere fielen ihm zum Opfer und nur 3 Nonnen und 4 Laienschwestern blieben von ihm verschont; sie blieben als eine „pusillus grex“ seinen Schrecken ausgesetzt. Auf das Fürchterliche folgte dann der härteste Schlag, der das Kloster und seine Bewohnerinnen treffen konnte: die Auflösung des Klosters im Jahre 1581, die sie ihrer zweiten Heimat beraubte.

Ueber die Ueberlebenden, deren Namen uns unbekannt sind, erfahren wir nicht mehr viel. In der zweiten Hälfte des Monats Januar 1582 scheinen sie das Kloster geräumt zu haben. Sie kehrten bald wieder nach Herchen zurück, wo sie den Rest ihres Lebens verbrachten. Inwieweit sie die alten Klostergebräuche beibehielten und beobachteten, ist nicht festzustellen; Schleier und Ordenskleid legten sie mit der Zeit aber ab. Letzteres wollte der Abt von Marienstatt. Philipp von Münstermaifeld, der sich mit Recht noch als ihr geistlicher Oberer und Vaterabt betrachtete, nicht dulden. Er ließ deshalb den Nonnen die Weisung zukommen, daß er ihnen den Schleier und den Ordenshabit wieder geben werde. Dies schien den Klosterfrauen aber nicht zu passen, weshalb sie ihre Verwandten um Vermittlung beim Abte baten. In einem Schreiben vom 14. Juni 1594 richteten im Interesse ihrer Töchter, Basen und Nichten neun Edelleute, nämlich Hermann vam Nienhaff, genannt Ley von Herchen, Henrich von Haetzfeldtt zu Odenthall, Wilhelm von Plettenberch zu Engeszfelt, Christian von Edelkirchen zu Hersfelt, Steffan van Nienhave, drost, Herman vhon Haitzfelt zu Hunschede, Bernhardt von Hatzfeit, her zu Wildpergh, Henrich von Edelkirchen zue Volveldt und Bruno van Hotzfeldt, an den Abt das Ersuchen, von seinem Vorhaben, das die Nonnen nur dem Gespött und der Verachtung aussetze, abzustehen: „und geschichtt uns daran ein sonderlinger wolge-falh, werdens auch umb dieselb mitt danckbarkeitt zuverschulden wissen; Soltt aber ein anders damitt gemeindt und anstadt dieser adelicher Personen, anderer Schneider und Peltzers Kinder zu alsolchem adelichem Stifft, mit der Zeitt hereingeschurtt werden, auff den pfalh, wiste wir angeregte Junffern, nitt zu verlassen, und anderer fugliche mittell an handt nehmen (deren wir doch weiß Godt lieber geubrigt)“. Ueber den weiteren Verlauf dieser eigentümlichen und sehr bezeichnenden Angelegenheit sind wir nicht unterrichtet. Seither verschwinden auch die letzten Nonnen Herchens aus der Geschichte.

 

 

Quellenverzeichnis