©Karl Ludwig Raab
In den Jahren 1247 oder 1248 gründete die Gräfin Mechthild von Landsberg auf ihrem Gute in Herchen ein Zisterzienserkloster. Sie erfüllte damit einen Wunsch ihres Gatten, des Grafen Heinrich III. von Sayn, der vor seinem Ableben den Wunsch geäußert hatte, daß sie nach seinem Tode zwei Zisterzienserinnenklöster, eines davon in Herchen, ins Leben rufe und mit Gütern und Einkünften ausstatte. Das Kloster lag am rechten Ufer der Sieg am Südrande des Dorfes Herchen; nur geringe Mauerreste verraten seinen Standort. Umfang und Größe des ersten Klosters in Herchen sind nicht mehr festzustellen. Durch weitere Stiftungen anderer Wohltäter wurde der Grundbesitz in Herchen vermehrt, so daß der Klosterhof in Herchen im Jahre 1792 zirka 133 Morgen Land besaß. Im 16. Jahrh. war das Kloster sehr verschuldet. Da auch fast alle im Jahre 1581 auf Befehl des Landesherrn mit dem Kloster Merten an der Sieg vereinigt, nachdem auch die lette Aebtissin Margaretha von Driesch der Pest zum Opfer gefallen war.
Am 15. Okt. 1733 wurde der Klosterhof in Herchen neu verpachtet. Im Namen des Klosters Merten und der Conventualinnen schlossen diesen Pachtvertrag ab:
Die Frau Meisterin (Aebtissin) Anna Sibilla Vincentia von Schöneck, der Pater Prior Jacobus Birbaum, gleichzeitig Confessarius (Beichtvater) und Visitator, die Priorin Barbara Sophia Scheiffart von Merode, die Kellnerin (Rentmeisterin) Maria Florentina von Dunkel und die Speichermeisterin Maria Christina von Pickart. Pächter waren die Eheleute Gerhard Kley und Elisabeth Lichius. Der Pachtvertrag besagt folgendes: Das Klostergut wird auf 12 Jahre verpachtet. Beiden Vertragsschließenden soll es jedoch freistehen, bereits nach 6 Jahren zu kündigen, jedoch in diesem Falle mit einer Kündigungsfrist von 1/4 Jahr. Verpachtet wird der Klosterhof mit allem Zubehör an Land, Garten, Wiesen, Büschen und was sonst dazu gehört und bisher die Pächter in Brauch gehabt haben. Die Bedingungen waren folgende:
1. Soll der Pächter auf den Speicher nach Merten jährlich 15 Malter Roggen, Mertener Maß, liefern.
2. Weiter waren zu liefern: Zehn Maß Butter, ein feistes Kalb, einPfund Pfeffer, ein Pfund Gimber (wahrscheinlich Ingwer) und ein Hut Zucker von 3 Pfund.
3. Soll der Pächter der Frau Meisterin zum neuen Jahr einen Goldgulden und den übrigen geistlichen Jungfern insgesamt einen Goldgulden geben.
4. Haus, Scheuer und Ställe muß der Pächter in gutem Bau halten. Da jetzt die Küche des Klosterhofes ausgebessert werden muß, soll der Pächter das nötige Holz beifahren und den Arbeitsleuten Kost und Trank geben; die Frau Meisterin soll den Arbeitslohn zahlen.
5. Falls durch Fahrlässigkeit des Pächters oder die Seinigen ein Brand oder sonst ein Schaden entstehe, so haftet er für den Schaden.
Quellenverzeichnis
