Von der Domäne Gauchel zum Gut Schöneck -ab 1582-
Video vom Mausoleum aus dem Gut Schöneck bei Schladern
Dokumente der Domäne Gauchel und Gut Schöneck
Dokumentation zum Kauf des Hofes, zur Planung und dem Bau einer Bläuhel (Kobalt) Fabrik in Schöneck aus dem Jahre 1792 durch den Besitzer Ludwig Friedrich Wagner und dem Bau eines Stollens durch den Siegberg bis zum Krummauel am Hof Stein (Kloster Ehrenstein) in Schladern. Der Hof Stein war dem Scheffen Stangier gehörig. 
Der Plan zum Bau des Tunnels
Zeichnung zum Bau eines Stollens von Schöneck nach dem Krummauel in Schladern zum Hof Stein.
Die Bläuhel - Fabrik
Rittmeister a. D. Hans Rive




Anträge des Besitzers Ludwig Friedrich Wagner zum Bau der Fabrik an die Gemeinde und den Großherzog von Berg .
Quellenverzeichnisse:
Autor des Textes: Karl L. Raab
Text Autor: Willi Schröder aus Dattenfeld
Herausgeber: Verkehrsverein Windecker Ländchen
Herstellung: Franz Druck GmbH Windeck
Zisterzienserinnenkloster Herchen (Herchingen) ab Anno 1246

Zeichnung: Herchen im Klosterhof
Quellen zur Geschichte des Klosters Herchen
I. Die Gründung des Klosters Herchen
II. Mitglieder des Konvents
Aebtissinnen
Klosterfrauen
Konversen (Bedienstete)
III. Besitzungen des Klosters
Inventarlisten
IV. Liegenschaften des Klosters Herchen
Urkunden
V. Die wirtschaftliche Lage des Klosters
VI. Die Verpachtung des Klosterhofes in Herchen
VII. Innere Zustände des Klosters Herchen
VIII. Das Ende des Klosters Herchen
IX. Ein volkstümliches Klosterhistörchen
©Karl Ludwig Raab
I. Die Gründung des Klosters Herchen
©Karl Ludwig Raab
Das St. Cassius und St. Florentius Stift besaß nachweisbar um 1131 Kirche und Zehnten in Herchen, Rheidt, Dattenfeld, Hamm, Leuscheid, Much, Winterscheid, Rupichteroth, Uckerath, Stieldorf, die meisten dieser Kirchen werden jedoch schon im neunten Jahrhundert urkundlich als im Besitz jenes Stifts bezeichnet.
Der Name lautet 1131 "Herchlingen", er geht offensichtlich auf den Vornamen "hericho" zurück. Das Patrozinium der Pfarrkirche (Petrus) gilt als frühkaralongisch, ein Altpatroziniu, das noch auf die Ursprünge zu weisen scheint.
Das Kloster bestand zunächst ab 1266 unter der Paternität des Klosters Heisterbach, bevor es 1459 bis zur Inkoporation in das Kloster Merten 1581 der Abtei Marienstatt unterstand. Später lebten dort Augustinerinnen.
Mechthild von Landsberg, Gräfin von Sayn, (Tochter von Graf Dietrich v. Landsberg und Jutta v. Thüringen) bedachte im Testament von 1284 auch ihre Nonnen im Zisterzienser Kloster von Herchingen (Herchen).
Graf Nesselrode und Heinrich III.
Das Christentum kommt nach Windeck
Herchen oder Merchingen, wie das Kloster in mannigfacher Schreibweise) meistens in seiner älteren Zeit in den Urkunden genannt wird, verdankt seinen Ursprung einer letzten Willensäußerung des Grafen Heinrich III. von Sayn. Während seiner Lebzeiten ein treuer Freund des Zisterzienserordens, erwies er sich auch in seinem Hinscheiden erneut als solchen. Gegen Ende des Jahres 1246 muß er wohl die Nähe seiner bevorstehenden Auflösung gefühlt und geahnt haben; denn aus der zweiten Hälfte des Monats Dezember dieses Jahres liegen noch vier verschiedene letzwillige Verfügungen vor, durch welche Graf Heinrich seine zeitlichen Angelegenheiten in Ordnung brachte. In dieser Zeit äußerte der Graf ebenfalls seinen dringenden Wunsch, daß seine Gemahlin Mechthild von Landsberg nach seinem Tode zwei Zisterzienserinnenklöster, eines davon bei dem Dorfe Herchen an der Sieg, ins Leben gerufen und mit liegenden Gütern und ausreichenden Einkünften ausstatte. Eine Urkunde, durch welche Heinrich seinen bezüglichen Willen zum Ausdruck brachte, ist leider nicht mehr vorhanden; sie muß jedenfalls verloren gegangen sein, jedoch aus anderen, noch erhaltenen Urkunden schöpfen wir hierüber sichere Kunde.
Nach dem Nekrologium der Abtei Marienstatt, zu welcher Graf Heinrich von Sayn in besonders guten Beziehungen stand und die in ihm einen ihrer größten Wohltäter verehrte, starb Graf Heinrich schon am 1. Januar 1247. Da er keine direkten Nachkommen besaß, hatte er seine Gemahlin als Universalerbin seines überaus reichen und ausgedehnten Besitzes eingesetzt, die, wie die betreffenden Urkunden ausweisen, noch in demselben Jahre 1247 die letztwilligen Verfügungen ihres Mannes zur Ausführung brachte. In Anbetracht dieser Zeugnisse haben wir keinen Grund zu bezweifeln, daß Mechthild nicht auch in dem nämlichen Jahre die Gründung des Klosters Herchen in Angriff genommen und die nötigen Schritte hierzu machte. Allgemein nimmt man das Jahr 1247 als das Gründungsjahr des Klosters Herchen an. Ein urkundlicher Beleg für diese Annahme kann aber nicht erbracht werden. Die erste und älteste Urkunde von Papst Innozens, die uns vor eine vollendete Tatsache stellt, ist jene vom 19. Juni 1249. Wir unsererseits möchten uns nicht auf das Jahr 1247 festlegen; denn noch am 29. August dieses Jahres sprechen die Schwestersöhne des Grafen Heinrich, denen Mechthild einen Teil ihrer Güter überlassen hatte, ihre Zustimmung aus, daß sie bei Herchen, wie der Onkel bestimmt habe, ein Zisterzienserinnenkloster errichte. Ferner bemerkt Papst Innozenz IV. in seinem Schreiben vom 17. Oktober desselben Jahres an den Kardinallegaten Petrus, daß die Gräfin ungeachtet der von Seiten des Grafen Heinrich nicht gewollten Gründung des Augustinerinnenklosters „de pace dei in Blankenberg“ an zwei anderen Orten noch die Stiftung der beiden Zisterzienserinnenklöster beabsichtige. Hieraus ergibt sich zur Genüge, daß bis zu dem zuletzt genannten Termin von einer durchgeführten Gründung des Klosters Herchen noch keine Rede sein kann. Wohl wird Mechthild, wie gesagt, in demselben Jahr diese eingeleitet haben; ob sie aber vollendet wurde, dürfte bezweifelt werden, weshalb wir erst das folgende Jahr 1248 als das eigentliche Gründungsjahr des Klosters Herchen betrachtet wissen möchten.
Aus welchem Kloster die ersten Nonnen genommen wurden, läßt sich nicht feststellen. Darum ist auch die Vermutung nicht von vorneherein zurückzuweisen, daß wir es in Herchen zunächst mit einer Vereinigung frommer Jungfrauen zu tun haben, die ihr Leben in klösterlicher Gemeinschaft nach den Satzungen des Zisterzienserordens einzurichten suchten. Insofern wäre der Titel „ordinis cisterciensis“ nicht unberechtigt, wenn Herchen, wie bekannt, in der ersten Zeit seines Bestehens auch in keiner offiziellen Verbindung mit dem Orden selbst stand. Inwieweit der Abt von Heisterbach, als der natürliche Berater der Gräfin Mechthild, oder vielleicht auch der von Marienstatt bei der Gründung des neuen Klosters mitwirkten, ist nirgends ersichtlich. Auf jeden Fall war ihnen in dieser Angelegenheit eine gewisse Zurückhaltung geboten. Noch im Jahre 1228 hatte das Generalkapitel von Citeaux die Gründung neuer Frauenklöster in seinem Namen und die Aufnahme schon bestehender in den Ordensverband den Aebten aufs ausdrücklichste verboten und jenen Ordensmitgliedern mit empfindlichen Strafen gedroht, die es in Zukunft wagen würden, sich um die Aufnahme von Frauenklöstern beim Generalkapitel zu verwenden oder sonst dieselbe auf irgendeine Weise zu bewerkstelligen. Damit wollte und konnte das Generalkapitel freilich die Entstehung neuer Frauenklöster, die der Reform von Citeaux sich anschlossen, nicht verhindern, ebensowenig wie es geistliche und weltliche Würdenträger abzuhalten vermochte, auch weiterhin durch päpstliche Vermittlung die Inkorporation solcher Klöster zu betreiben und durchzusetzen. So verblieb denn auch Herchen die nächste Zeit nach seiner Gründung in mehr selbständiger Stellung ohne Anschluß an den Orden von Citeaux. Begreiflicherweise mußte es aber der Gräfin von Sayn daran gelegen sein, daß ihre Stiftung den wirklichen Ordenscharakter erhielt, und zu diesem Zwecke wandte sie sich, da von selten des Generalkapitels wohl kaum ein direktes Entgegenkommen zu erwarten war, an den Erzbischof von Köln, Engelbert von Falkenburg. Kurzerhand unterstellte am 5. August 1266 der Erzbischof das Kloster dem Abte von Heisterbach und übertrug ihm die Obsorge für dasselbe. Der Abt wird es wohl kaum versäumt haben, dem Generalkapitel von der Verordnung des Erzbischofs Anzeige zu erstatten und um dessen Genehmigung zur Uebernahme der Jurisdiktion zu ersuchen. Wahrscheinlich wurde das Gesuch durch die Gräfin selbst oder durch den Erzbischof unterstützt. Wie sich die oberste Ordensbehörde zu der Verfügung des Kölner Kirchenfürsten verhielt und ob sie dieselbe ausdrücklich oder nur stillschweigend gutgeheißen hat, ist nicht bekannt. Ablehnen konnte das Generalkapitel den Auftrag eines so angesehenen Prälaten jedenfalls nicht; und so übte fortan der Abt von Heisterbach über das Kloster Herchen fast zwei Jahrhunderte hindurch alle Rechte und Pflichten eines Vaterabtes und Visitators aus.
Erst nach einem Zeiträume von ungefähr 200 Jahren sollte das Verhältnis, in welchem die Abtei Herchen zu Heisterbach stand, gelöst werden. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts nahm es anscheinend der Abt von Heisterbach mit seinen Verpflichtungen als Vaterabt Herchen gegenüber nicht mehr so genau wie früher. Ob dieses Verhalten von Seiten des Abtes auf eine Vernachlässigung seiner Pflicht zurückzuführen ist oder Herchen selbst eine solche verursacht hatte, läßt sich nicht sagen. Das Generalkapitel war hievon nicht in Unkenntnis geblieben und beauftragte im Jahre 1459 den Abt von Eberbach im Rheingau, die Ursachen diese Uebelstandes zu untersuchen und gegebenen Falles Fürsorge zu treffen, daß das Kloster Herchen dem Abte von Marienstatt zur Reformierung anvertraut werde. Doch schon vorher, im Jahre 1447, begegnen wir dem Abt von Marienstatt, Bruno von Köln, in Herchen, wo er eine Regularvisitation abgehalten hatte, was er zweifelsohne nicht ohne höheren Auftrag getan hatte. Die Untersuchung durch den Eberbacher Abt muß wohl zu einer Aenderung geführt haben; denn nach Ausweis der Herchen- Marienstatter Akten erscheinen die Aebte seit 1463 als die vom Ordenskapitel bestellten Visitatoren und Vateräbte; ein Amt, das sie bis zur Auflösung des Klosters Herchen um die Wende des 16. Jahrhunderts mit vielem Eifer ausübten. Wenn später, im Jahre 1574 (Juni 22) der Generalabt Nikolaus Boucherat von Citeaux, der in diesem Jahre eine Visitationsreise durch Deutschland machte und sich gerade zu St. Kathrinen bei Linz am Rhein aufhielt, dem Abte von Marienstatt, Johannes von Wenden, die Reform und Visitation der Frauenklöster Herchen und Drolshagen übertrug, so geschah dies nur aus dem Grunde, weil er selbst die genannten Klöster auf seiner Reise nicht berührte und vielleicht nicht besuchen konnte. Es wäre demnach irrig, wenn man in diesem Akte eine Erneuerung der Vollmachten und Rechte des Marienstatter Abtes in bezug auf diese Klöster erblicken wollte. Einer solchen bedurfte es gar nicht, da allem Anscheine nach Kloster Heisterbach niemals die geringsten Schwierigkeiten machte, daß Herchen unter die Paternität Marienstatts kam. Der Auftrag des Generalabtes bedeutet somit lediglich eine Aufforderung an den Abt von Kloster Marienstatt, das vom Ordensgeneral begonnene Werk der Reform auch in den beiden Klöstern Herchen und Drolshagen fortzusetzen und zu einem guten Ende zu führen. Wie es schon hervorgehoben wurde, verblieben die Aebte von Marienstatt bis zur Aufhebung von Herchen in ungestörtem und unbeschränktem Besitze ihrer Vaterrechte.
Im Jahr 1581 waren fast alle Klosterinsassinnen an der Pest verstorben. Am 25. Sept 1581 meldet der Pfarrer von Herchen dem Marienstatter Abt Gottfried von Drolshagen auch das Ableben der Äbtissin Margaretha von Driesch. Bei der Visitation des Klosters wurde festgestellt, dass unter den wenigen noch im Kloster lebenden Nonnen die Pest so gewütet hatte, so dass ein geordneter Klosterbetrieb nicht mehr möglich sei. Nur zwei der Laienschwestern hatten überlebt. Auch war die Haushaltslage gespannt. Der zugehörige Höhnerhof im Kirchspiel Stieldorf wurde ebenso wie der Rest des Klosters dem Kloster Merten angegliedert. Damit gehörte die Einrichtung faktisch auf zu bestehen.
Hinweistafel an der Heilquelle in Ohmbach
Anm: Mehrere Sagenmotive sind von der Stätte des Wunders am Gnadstein überliefert. Der alte Flurname "de Othinbach" (1218) könnte sich auf Odila (Ottilie) beziehen, jene blindgeborene Herzogstochter, die im Kloster Herchen sehend wurde und in Legenden als Helferin bei Augenleiden verehrt wurde.Sie hatte das Zisterzienser Kloster zur Zeit des Kölner Dombaus mit vielen Ländereien gestiftet. Es diente vornehmlich Frauen und Mädchen aus dem Landadel und war zunächst der Abtei Heisterbach, dann Marienstatt zugeordnet. Da die Stiftsdamen - das Kloster nahm jeweils nur ein Dutzend auf - Güter, Zehnten oder Spenden als Eintrittsgebühr entrichteten, verfügte man über erhebliches Besitztum.
Quellenverzeichnis
II. Mitglieder des Konvents im Kloster Herchen
©Karl Ludwig Raab
Die geographische Lage des Klosters Herchen brachte es naturgemäß mit sich, daß der Großteil seines Nachwuchses seiner näheren Umgebung, d. h. der Rhein- und Sieggegend sowie dem bergischen Lande entstammte. Die wenigen Namen, die uns noch erhalten sind, bestätigen unsere Annahme zur Genüge. Ebenso darf man es als sehr wahrscheinlich ansehen, daß unter den Klosterinsassen der niedere Adel prozentual sehr stark vertreten war. Allerdings läßt sich ein stiftungsgemäßer, adeliger Charakter des Klosters urkundlich nicht nachweisen. Es kann dies sehr gut der Fall gewesen sein; denn einerseits hätte es damaligen Zeitverhältnissen entsprochen, wie auch andererseits eine gewisse Tradition hierfür Zeugnis abzulegen scheint. Wie aus den Akten hervorgeht, hegte man wenigstens in den letzten Zeiten des Klosters die Ansicht, daß Herchen eine Stiftung vornehmlich für den Adel des Landes sei.
Ueber die Zahl der jeweiligen Bewohnerinnen des Klosters lassen sich namentlich während der ersten zwei Jahrhunderte nicht einmal annähernd genaue Angaben machen; das urkundliche Material schweigt sich hierüber völlig aus und gestattet darum in dieser Hinsicht keinen sicheren Schluß. Nur ein einziges Mal erfahren wir, daß in der ersten Hälfte des 14. Jahrhundert die Zahl der Konventualinnen derartig zugenommen habe, daß die Einkünfte des Klosters zu ihrem Unterhalt nicht mehr ausreichten und infolgedessen die Güter hierdurch gelitten hätten und in ihrer Ertragsfähigkeit zurückgegangen wären. Abt Wilhelm von Citeaux sah sich deshalb veranlaßt, den Abt von Heisterbach, als den Vaterabt von Herchen, im Jahre 1331 zu ersuchen, durch geeignete Maßnahmen und durch Regelung der Aufnahme neuer Novizinnen dem Uebelstande ein Ende zu bereiten). Oftmals rissen periodisch auftretende Epidemien wie der schwarze Tod in den Reihen der Nonnen große Lücken und forderten nicht geringe Opfer. Und als mit dem Abnehmen des Glaubenslebens in späterer Zeit auch der Zudrang von Kandidatinnen sichtlich nachgelassen hatte, mag wohl die Zahl der Klosterfrauen — die Laienschwestern rechnen wir hier nicht mit nicht viel mehr als zehn Personen umfaßt haben; eine Höhe, die wohl nicht jederzeit aber doch in der Regel durchschnittlich erreicht wurde. Leider fehlt ein Nekrologium oder Totenbuch, und die wenigen Urkunden, die sich aus dem allgemeinen Untergange in die Gegenwart herübergerettet haben, enthalten auch nur einen geringen Prozentsatz der jeweiligen Mitglieder des Konvents. Das erklärt sich zum Teil auch daraus, daß das zurückgezogene Leben, zu welchem die Klosterfrauen verpflichte waren, ihnen fast gar keine Gelegenheit bot, an die große Oeffentlichkeit zu treten und ihren Namen dokumentarisch niederzulegen. So kennen wir von den Laienschwestern keinen einzigen Namen und von den Nonnen können ebenfalls nur neunzehn angeführt werden. Bedauerlicherweise ist es uns unmöglich gemacht, die Liste der Aebtissinnen lückenlos wiederzugeben und ihre Reihenfolge urkundlich nachzuweisen.
Bekanntlich begegnen wir während der ersten Jahrhunderte des Bestehens des Zisterzienserordens bei den Frauenkonventen Priestermönchen und Konversen, die in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zur Aebtissin standen und auf die betreffenden Klöster die Gelübde ablegten. Deren Anzahl war naturgemäß eine nur beschränkte. Die Priestermönche, Prioren oder Kapellanen betitelt, übten die Seelsorge bei den Klosterfrauen aus und hielten den Gotttesdienst ab. Die Laienbrüder versahen das Amt der Schaffner und Verwalter der Klostergüter und vertraten vielmals die weltlichen Interessen. Von ersteren läßt sich keiner mehr mit Namen ausfindig machen, während von den Konversen im ganzen drei fest- gestellt werden können. Wie überall im Orden, so verschwand auch in Herchen im Verlaufe der Zeit dieses Institut, und der Abt von Heisterbach bzw. der von Marienstatt bestimmte hierfür eigene Priestermönche, die dem Heisterbacher, bzw. Marien- statter Konvente entnommen und jederzeit zurückberufen werden konnten. Als im 16. Jahrhundert Marienstatt unter großem Personalmangel litt, beorderte der Abt nur zu gewissen Zeiten wie an höheren Festtagen einen Mönch zur Feier des Gottesdienstes nach Herchen, der nach kurzem Aufenthalte in sein Profeßkloster zurückkehrte. Auch von diesen sind Namen nirgendwo zu ermitteln.
Unter den Meisterinnen (Äbtissinnen) finden wir Namen der benachbarten bergischen und Westerwälder Landesadels:
I. Aebtissinnen
Sophia.
1269 Oktober 11. — Als die erste uns dem Namen nach bekannte Aebtissin erscheint Sophia, die unter dem angeführten Datum einen Güteraustausch mit dem Deutschordenshause St. Katharina zu Köln bestätigt.
H . . . .
1301 August 14. — An diesem Tage üebrnimmt die Aebtissin H(adewigis?) eine Schenkung, deren Erträgnisse drei bestimmten Konventualinnen nach dem Tode der Geberinnen auf Lebenszeit verabreicht werden sollen. Mitsiegler ist der Vaterabt Konrad von Heisterbach.
Jutta.
1327 März 16 und Mai 23. — Im ersten Falle beurkundet Jutta eine Vergabung des Bonner Kanonikus Johannes von Prys an Herchen und im zweiten einen Vertrag, Klostergut in Rheindorf betreffend. Beide Male siegelt Abt Diether von Heisterbach
Sophia.
1332 Dezember 22 und 1335 Mai 12. — Das erstemal handelte es sich um die Dotierung eines Altars der Kölner Deutschordenskommende durch die Herchener Nonne Christina, die auch Abt Anselm von Heisterbach genehmigte, und unter dem weiteren 12. Mai 1335 beurkundete Sophia eine Verleimung von Klosterbesitz zu Hedesdorf.
Sophia von Köln.
1359 April 17. — Ob mit der vorigen identisch? lange Regierungszeit! — Sophia von Köln, Sieglerin einer Urkunde Pazas von Halle, Nonne in Herchen, zugunsten des Konversen Tilmann.
Jutta von Windeck.
1364 September 28. — Ebenfalls Sieglerin einer Urkunde der Paza von Halle zugunsten des genannten Laienbruders Tilmann.
Sapientia (?) von Opladen.
1373 Juni 16. — Penzil von Uplayden verlehnt einen Acker zu Eitorf an Gertrud von Eitorf um einen Busch zu Richardshohn, den diese dem Kloster geschenkt hatte.
Margareta von Heyden.
1381 November 11. —Aebtissin Grete van der Heyden kauft einen jährlichen Zins von 6 Pfund Oel von Tilmann „Woeste Lutz sun van Herchingen“ und dessen Hausfrau Mathilde, die zum Pfände ihren Hof zu Uebersehn und einen halben Morgen Ackerlandes, „in dem Winkel“ gelegen, setzten.
Mechtild von Immenhausen.
1426 März 20 und 1427 Mai 20. — Aebtissin Mechthild und Konvent vergeben den Hof Ungarten in Erbpacht, und mit dem zweiten Datum bekunden die Vilicher Schöffen Johann Wolff von Rheindorf, Franck von Geislar und Heinrich Thewald in Gemeinschaft mit anderen Schöffen, daß „der Eirwirdiger vrauwe Meckelen van Ymmehuysen Abdißa ind den Jonfferen gemeynlichen Cloisters ind Convents zo Herchgingen“ von gewissen Ländereien zu Schwarz-Rheindorf 3 Malter Roggen erblichen Grundzinses zustehe.
Agnes.
1475 Juni 28. — Eine Aebtissin dieses Namens wird in dem Visitationsabschluß des Abtes Friedrich von Marienstatt als derzeit regierend erwähnt.
Christina von Kobbenrodt.
1520. — Im Inventar vom Jahre 1581 wird ein Lehnzettel, betreffend den Neuenhof (datiert anno 1520), beginnend „Wir suster Christina van Coberait“, angeführt.
Jutta von Wederstein.
1551. — Jutta von Widerstein war eine ungetreue Sachverwalterin ihres Hauses, das sie nach anfänglich guter Amtsführung in späteren Jahren in große Schulden stürzte und dem sie im Mai des Jahres 1551, ihrer Verpflichtungen uneingedenk, als Fugitiva den Rücken kehrte. Im Juni dieses Jahres finden wir sie noch zu Attenbach. .
Lutgardis von Landsberg.
1551 bis 1557. — Am Montag nach St Jakobitag, 27. Juli 1551, wurde Lutgardis von Landßbergh oder Lantzburch an Stelle der von Wederstein zur Aebtissin erwählt. Ein Schreiben vom 17. März 1557 an Abt Petrus von Wenden von Marienstatt erzählt von ihren Sorgen und Mühen als Oberin von Herchen.
Johanna von Huene.
1566 Januar. — Am 22. Juli 1551 wird Johannette Hoen oder Huhn als Nonne angeführt. Sie war die Nachfolgerin Ludgardis von Landsberg. In einem Schreiben vom 14. Juli 1552 an den Abt Petrus Wenden von Marienstatt und die Aebtissin Lutgardis von Landsberg bittet die Aebtissin von Drolshagen. Maria von Vünfzahl, um Milde und Nachsicht für ihre Nichte Johannette Hoen, die sich, wie sie gehört habe, vergangen haben sollte. Ihr Fehltritt wird in dem Briefe nicht näher bezeichnet. Sie starb im Januar 1566.
Margareta von Driesch
1566 bis 1581. — Margareta von Dreysch oder Dreß ist die letzte in der Reihe der Aebtissinnen von Herchen. Johann von Katterbach, Landdinger des Amtes Blankenberg, ihr Neffe, und Ludwig von Driesch, ihr Bruder, begegnen uns verschiedentlich in den Akten. Als Nonne wird Margareta in der Urkunde vom 22. Juli 1551 erwähnt. Als Aebtissin urkundet sie, so weit bekannt, zum ersten Male am 5. Februar 1571 . Sie starb im September des Jahres 1581 an der Pest, die damals im Kloster Herchen herrschte.
II. Klosterfrauen.
Gertrud von Geistingen.
— 1276 und 1301 August 14. Eine Schwester von ihr, Paulina, war zur Zeit Priorin in dem nahegelegenen Zisterzienserinnenkloster Zissendorf. Sie war eine Tochter des Ritters Ludwig von Geistingen.
Hildegundis von Geistingen.
— 1276 und 1301 August 14. Eine Schwester der zuerst genannten Gertrud.
Greta von Andernach.
— 1301 August 14. Die Nichte der beiden vorigen Nonnen.
Sophia Unbescheiden.
— 1325 März 9. Tochter des Herchener Konversen Tilmann aus Grau-Rheindorf bei Bonn.
Aleydis. — 1327 März 16. Sie war eine nahe Verwandte des Bonner Kanonikus Johannes von Prys.
Beatrix von Halle.
— 1331 bis 1364. Tochter des Kölner Bürger Christian und Elisabeth von Halle. Vor ihrem Eintritt in Herchen war sie Deutschordensfrau. Ihrer Wohltätigkeit verdankte Herchen ansehnlichen Besitz und reiche Einkünfte.
Christina von Herchen.
—- 1332 Dezember 22. Von Nievenheim. Tochter des Heinrich und der Sibylla von Herchen; wohl eine Verwandte Pazas von Halle. Sie schenkte den Deutschordensherren zu Köln einen halben Mansus Ackerland bei Ueckerath zur Dotation eines Altares.
Margareta von Siegburg.
— 1334 Januar 13.
Hadewigis.
—- 1348 bis 1356; von Gerressen (?); eine Nichte der Paza von Halle.)
Hadewigis von Meynhoven.
— 1352 November 16. Tochter des Johannes von Meynhoven; vielleicht identisch mit der zuletzt Genannten.
Meyna
— 1366 Januar 7: von Grau-Rheindorf (?).
Clitztinc.
— 15. Jahrhundert, nicht näher bestimmt; ob eine aus dem Geschlechte von Klitzing?
Grete vom Imhausen.
—- 1453 Juli 1; als Küsterin erwähnt.
Mechtild von Striefen.
—- 1472 Oktober 16. Stryfen von Geislar.)
Katharina von Hungerhausen.
— 1551 Juni 21 und Juli 22. Katryn van Hoynnekessen oder Hungergkhawsen, Priorin.
Maria von Driesch.
— 1551 bis 1571. Zweifelsohne eine Schwester der Aebtissin Margareta von Driesch; 1571 Oktober 17 kommt sie als Kellnerin vor.
Margareta von Hachenburg.
— 1551 Juli 22.
Mechthilde von Bicken.
— 1551 Juli 22. Sie scheint ihrem Berufe im Jahre 1557 untreu geworden zu sein; denn die Aebtissin Lutgardis bemerkt in ihrem Briefe vom 17. März: „dat Eirmtrut Meyttelges suster he ys gewyst ind haid Meytteljen Bycken weder van den bayffen geholt ind na sych genomen“.
Dorothea Gref.
— 1571 Oktober 17. Küsterin
III. Konversen. (Bedienstete)
Heinrich Unbescheiden.
— 1325 März 9. Von Grau-Rheindorf; Vater der Nonne Sophia. 1327 (März 16) haben seine Söhne Johannes Unbescheiden und Hermann Voys Herchener Klostergut in Grau-Rheindorf in Pacht. Br. Heinrich wird zu dieser Zeit schon als verstorben vermerkt.
Tilmann genannt Van deinne Gemele.
— 1351 Oktober 23. Ebenfalls von Grau-Rheindorf, wo er dem Kloster Herchen Haus und Hof vermacht.
Tilmann.
— 1359 bis 1366. Ehedem Knecht der Paza von Halle, die ihm 1359 April 17 und 1364 September 28 verschiedene Weinrenten verschrieb. 1366 Januar 7: „bruder Telman eyn beweerer ind eyn vermunder des gotzhus von Hergynghen“.
Im Anschluß an die mitgeteilten Verzeichnisse der Konventmitglieder dürfte hier eine kurze Bemerkung über die Siegel des Klosters Herchen mit Recht einen Platz finden. Soweit es sich nach den noch vorhandenen Siegelabdrücken feststellen läßt, benutzten die Aebtissinnen der älteren Zeit ein solches, das ihr Bild (Ganzfigur in Kukulle, mit Stab und Buch) darstellte. Im 15. Jahrhundert ist zu Füßen des Bildes ein Wappenschild angebracht, das späterhin (16. Jahrhundert) die Figur ganz verdrängt. — Das Konventsiegel zeigt mit der im Zisterzienserorden üblichen Form (vor 1359 oval) die allerseeligste Jungfrau Maria, sitzend auf einem Throne und in der Linken einen Blütenzweig haltend, während ihre Rechte das Jesukind umfängt;
Umschrift: † S. CONVENTVS ’ DE ' HERCHINGIN.
Paza von Halle, eine Herchener Zisterziensernonne im 14. Jahrhundert
©Karl Ludwig Raab
Beatrix oder Paza von Köln, wie sie sich in den Urkunden nach ihrer Vaterstadt, der alten, rheinischen Metropole, nannte, wurde wohl gegen das Ende des 13. Jahrhunderts als die Tochter des ehrenfesten Johann von Halle und seiner Gemahlin Elisabeth geboren. Ihre Eltern besaßen das Bürgerrecht der Stadt Köln und waren, nach den Vergabungen ihres Kindes zu schließen, mit irdischen Glücksgütern reich gesegnet. Ihren Vater muß Paza, wie es scheint, schon bald verloren haben, wie sie sich auch selbst aller Wahrscheinlichkeit nach in früher Jugend entschloß, ins Kloster zu gehen.
Wann Paza von Halle diesen entscheidenden Schritt getan hat, läßt sich nicht mit Bestimmtheit feststellen; die erste urkundliche Nachricht erhalten wir im Jahre 1318. wo sie uns als Schwester des Deutschordens begegnet. In einer Urkunde vom 16. Mai 1318, die uns im Transsumpt vom 29. Dezember 1321 erhalten ist, verbürgt der Komtur des Deutschordenshauses von Koblenz Winricus, daß das Deutschordenshaus St. Katharinen in Köln der Ordensschwester Paza von Halle verpflichtet sei, eine jährliche Rente von 8 Mark Kölner Währung zu Ostern auf Lebenszeit auszubezahlen. Ferner seien der Komtur und die Brüder gehalten, ihr jährlich auf St. Remigiustag, 1. Oktober. 26 Malter Korn und 2 Malter Weizen besserer Qualität ebenfalls lebenslänglich zu liefern. Diese Verpflichtungen entsprangen dem Umstande, daß ihr Onkel Gerhard von Mommersloch (Mummarsloch), Sohn des verstorbenen Ritters Ludwig von Mommersloch, und Gerhard, genannt Rotfleisch (Roytflech), beide Schöffen und Bürger der Stadt Köln, dem Kölner Deutschordenshause eine Summe von 252 Mark überwiesen hatten, welche die Deutschherren zur Verbesserung ihrer Einkünfte verwandten. Desgleichen sollte Paza auch das „rote“ Haus bei der St. Johanniskirche „in vico Speylmansgassin“ zu Köln mit den an ihm haftenden Rechten usw. innehaben, zu dessen Renovierung ihre vorerwähnten Verwandten 55 Mark ausgeworfen hatten. Zur Dotierung eines neuen Altares in der St. Katharinenkirche des deutschen Ordenshauses in Köln überließ sie im Jahre 1319 den Ordensrittern ihren Anteil einer lebenslänglichen Rente von 12 Malter Korn, auf die sie mit ihrer Verwandten Christine von Herchen seit dem 15. Januar 1319 durch Kauf und Uebertragung von liegenden Gütern zu Ueckerath, Pfarrei Nievenheim (Kr. Neuß), ein Anrecht erworben hatte.
Das Leben im Deutschorden muß ihr wohl nicht so ganz entsprochen haben und in ihrem Herzen wurde der Wunsch nach einer strengeren Observanz und Lebensweise rege. Ihren Oberen gegenüber machte Paza aus der immer stärker werdenden Neigung keinen Hehl und so bat sie um ihre Einwilligung, zum Cisterzienserorden überzutreten. Da diese erkannten, daß ihr Entschluß „nicht aus einer gewissen Wankelmütigkeit, sondern aus göttlicher Eingebung hervorging“, vermochten sie es auch nicht länger, ihren wiederholten Bitten zu widerstreben und gaben ihr die Erlaubnis, in das Cisterzienserinnenkloster Herchen an der Sieg einzutreten. Daß die Deutschordensherren sie nur ungern scheiden sahen, ist leicht begreiflich. Deutlich kommt dies auch zum Ausdruck in der Urkunde vom 13. Mai 1332, in der ihr die Ordensritter den weiteren Bezug der vorher angeführten Renten versicherten. Ob derselbe bei ihnen zu Anfang auf Schwierigkeiten gestoßen? Fast möchte man es annehmen; denn in dem Transfix vom 8. April 1332 hatten der Scholaster von St. Gereon in Köln Dr. decr. Rutgerus von Altendorf und der Lizentiat Gerhard, genannt von Blerich, von Xanten ihr denselben als rechtlich zugesprochen. Ihre Uebersiedlung nach Herchen fällt zweifelsohne in die erste Hälfte des. Jahres 1332, und der Komtur Jakob des Deutschordenshauses in Koblenz stellt ihr das schöne Zeugnis aus, daß sie während vieler Jahre in ihrem bisherigen Stande erbaulich gelebt habe, „laudabilem ipsius con-versacionem, quam per plurimos annos religiöse vivenda de-duxit . . gewiß ein sicheres Anzeichen, daß ihr der Uebertritt in einen strengeren Orden ernst gemeint gewesen war. Mit ihr ging auch ihr Diener Tilmann, der in Herchen als Laienbruder Aufnahme fand. Daselbst war auch Beatricens Nichte Hadewigis, die verschiedentlich urkundlich erwähnt wird.
Durch 15 Jahre vernehmen wir von Paza nichts mehr. Erst im Jahre 1348 erhalten wir von ihr Kunde, daß sie am 23. März dieses Jahres von den Eheleuten Heinrich und Gilda sowie von Hadewigis von Gerressen einen Hof erstand, von dessen Pachtzins auch ihre Nichte die Nutznießung haben sollte. Vier Jahre später finden wir Paza in Köln als Zeugin bei der letzten Willenserklärung einer Verwandten Agnes, Tochter Eberhards von Herchen, die dem Kloster von Herchen ihre Gueter vermachte. Dieser Akt, bei welchem auch andere Verwandte Pazas zugegen waren, wurde getätigt in dem Hause, das den Namen „Halle“ trug und im Bezirk oder Viertel von St. Matthias lag. Wiederum nach einem Zeitraum von vier Jahren berichtet uns eine andere Urkunde” von einer Streitigkeit um Besitzungen, die zwischen Paza und Heinz von Gerressen ausgebrochen war und am 10. August 1356 auf gütlichem Wege beigelegt wurde. Sieger dieses Vertrages waren die Ritter Heinrich von Grafschaff, Amtmann zu Windeck, und Lambrecht von Heinzberg, Drost zu Blankenberg. Ihrem ehemaligen Diener, dem Laienbrüder Tilmann gegenüber erwies sich Paza erkenntlich, indem sie ihm am 17. April 1359 mit Zustimmung der Aebtissin Sophia von Köln 2 Ohm Wein als jährliche Rente verschrieb. Eine halbe Ohm Wein überwies sie demselben fünf Jahre später am 28. September 1364 ebenfalls mit Erlaubnis ihrer Aebtissin Jutta von Windeck als lebenslängliche Rente, die nach seinem Tode, dem Kloster wie die vorige zufallen sollte. Einige Zeit zuvor hatte Paza auch, ihrem Kloster selbst am 22. April 1361 große und reiche Zuwendungen gemacht.
Diese Urkunde von 1361, in der wir gleichsam ein Testament Pazas von Halle erblicken können, ist in vieler Hinsicht bemerkenswert. Nicht allein daß sie uns über den nicht geringen Besitz der Ordensfrau Aufschluß gibt, sie wirft auch auf die Zustände und Verhältnisse des Klosters in damaliger Zeit ein aufklärendes Licht. Der Wichtigkeit halber, die das Aktenstück auch für die Geschichte des Klosters selbst hat, möge es hier im Wortlaute folgen:
Nicht lange nach Ausfertigung dieser Urkunde mag Paza von Halle ihr Leben mit dem Tode beschlossen haben; denn seit dem Jahre 1364 erscheint sie nicht mehr in den Urkunden, möglich aber, daß die bezüglichen verloren gingen.
Quellenverzeichnis
















