Prozess um die Religionszugehörigkeit, Anno 1573, und die Wiedertäufernungen der Orte
Das Christentum kommt nach Windeck
Religionszugehörigkeit
Im Oberbergischen bestanden im 16. Jahrh. zwischen den Landesherren Sayn und Wittgenstein andererseits, ununterbrochen Grenzstreitigkeiten und sonstige"Gebrechen". In über 20 Prozessen beim Reichskammergericht, dere Akten noch heute im Hauptstaatsarchiv einzusehen sind, versuchten die Parteien, Klarheit in diesen Wirrwarr zu bringen, insbesondere das der Religionszugehörigkeut seiner Einwohner um die Zeit von etwa 1550 bis 1600. Anschließend werden einzelne Fragen, z.B. die nach dem Zeitpunkt der Einführung; auf wessen Anordnung dies geschah; Fragen nach dem Glockenschlag; wer dem Kirchenruf und der Berechtigung, Mandata an die Kirchentür zu schlagen; wer besetzte die Pfarrer- und Küsterstellen usw. auf Grund der Zeugenaussagen und der anderen Quellen behandelt. 150 Zeugen, die die bergische Seite namhaft gemacht hatte, wurden eingehend verhört, der erste am 5.12.1575, der letzte am 27.10.1577. Der kaiserliche Kommissar und Doktor Johann Steffan kam mit einem langen Fragebogen von mehrer hundert Fragen. Meist war nur einer je Tag vorgeladen. Bei einzelnen Zeugen umfaßt die Niederschrift über hundert Seiten. Die Vernehmungsprotokolle insgesamt 12926 Seiten. Von den 150 Zeugen bekennen sich 62 offen und eindeutig als evangelisch, Zehn sagen, sie seien katholisch oder papistisch.
Die Wiedertäufer






Quelle: Gottfried Corbach, Beiträge zur Bergischen Geschichte
Der Bergbau und die Verhüttung um Rossel und Wilberhofen
Harald Patzke, Windeck-Öttershagen, den 15.04.2023
Wandern und historische Forschung, insbesondere Bergbauerforschung lassen sich in Windeck sehr gut kombinieren. Dem Wanderer können im Gelände bei Wilberhofen und Rossel beispielsweise relativ zügig bemerkenswerte Verformungen begegnen. Insbesondere auf dem Pfaden von Ommeroth bis hin zur Kaltbachsmühle. Hier stößt man in den Seitentälern auf Trichter und Löcher. Diese sind keine Laune der Natur oder des Waldbodens, sondern Reste von Schächten und Tagebauen. Kleine Hügel mit schwarzen leichten Steinen sind sogenannte „Schlacken“. Diese sind ebenfalls ein Restprodukt – allerdings aus der Metallerzeugung in Folge von Verhüttungsprozessen. Aber auch konkrete Reste von Bergwerken sind hier zu beobachten in Form von Furchen im Berg finden sich hier Stollenmundlöcher.
Bild 1: infrage kommendens Gebiet, Tim-Online, frei, Repro: Harald Patzke
Das angesprochen Gebiet gehört zu den intensiv genutzten Bergbau Bereichen in der Gemeinde Windeck. Wenn auch bislang nicht so prominent; lohnt sich hier der genaue Blick und die weitere Erforschung seiner Bergbau-Geschichte aufgrund der vielfältigen und offensichtlich erkennbaren Zeichen ehemaligen Bergbaus.
Warum wurde Bergbau gerade hier so intensiv betrieben?
Der Bereich Dattenfeld ist neben dem hier auslaufenden Siegener Erzrevier (Zeitstellung Unterdevon; Erzspalten können in große Tiefe gehen) auch durch Eisenerze des Mitteldevons gekennzeichnet. Diese Erze waren sehr zahlreich vorhanden und bei geringer Tiefe gut erreichbar.
Welche Mineralien wurden hier gewonnen:
Nach dem Bundesbergbaugesetz werden Abbaurechte vom Staat verliehen. In diesem Bereich wurden Abbaurechte auf Mangan, Blei, Zink, Kupfer und Eisenerz in Form von großen Vieleckfeldern (Geviertfelder) verliehen.
Seit wann wurde hier Bergbau betrieben?
Die erste schriftliche Erwähnung in der beschriebenen Region stammt von 1746 (W. Esser, 1922, S.103). Der Bergbau ist jedoch wesentlich älter. Nach den keltischen Funden (S. Wirth 1987, S.388) von Stromberg über Rossel bis Rosbach aus dem 1. Jahrhundert vor Christi könnte das der Beginn des Bergbaus sein. Die Kelten betrieben Landwirtschaft und waren Berg,- und Hüttenleute. Gleichzeitig auch gute Eisen und Buntmetallschmiede. Sie zogen um 50 n. Chris. aus unbekannten Gründen weg. Obwohl auf der "Alte Burg" bei Stromberg Buntmetallhandwerk betrieben wurde (Frank. K., 2019, S.89-S.92) und Kupfergruben an den Wällen liegen, gibt es keinerlei Hinweise auf einen Eisen- und Buntmetallbergbau.
Nach 738 (O.E. Löttgen, 1950, S.31) kamen die Franken in unsere Heimat. Sie siedelten, betrieben Landwirtschaft und begannen planmäßig mit einem technisch nach den damaligen Möglichkeiten optimalen Eisenerzbergbau (H. Grabert, 1991, S.184). Verhüttet wurde aber nur das Eisenerz mit dem höchsten Erzgehalt in einem Schacht Rennfeuerofen nahe der Grube. Diese Abläufe können bis Ende des 13. Jahrhunderts nachgewiesen werden. Bis dahin waren auch vermutlich alle leicht erreichbaren und hochwertigen Erzanteile des Mittel und Unterdevon Erzes abgebaut und verhüttet worden. Die Mengen können jedoch nur gering gewesen sein da das Mitteldevon Erz nur beschrieben wird mit 20 bis 40% Eisengehalt, (F. L. Kinne 1884, S.14).
Mit dem 14. Jahrhundert wurden Blashütten eingesetzt (nächste Hütte Dreisel-Eisenwoog).
Sie erforderten große Mengen (oftmals weit transportiertes Eisenerz), Holzkohle und Beischlag Stoffe. Ab jetzt konnten auch alle Erze; auch die minderwertigen, aber zahlreichen Mitteldevoneisenerze verhüttet werden. Der Einsatz dieser weiter entwickelten Technologie des auch Schachtöfen genannten Typs zog sich in unserer Heimat bis zum Ende des Siegerländer Bergbaues hin.
Nach den aktuellen Untersuchungen der Montanarchäologen (Sauerland) begann der Bergbau auf Kupfer und Blei (oftmals auch etwas Silber) schwerpunktmäßig im 10 – 13 Jahrhundert.
(M. Zeiler, J. Garner, R. Golze, (2022), S. 139). Zink wurde aus technischen Gründen erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts abgebaut.
Nach 1850 erlebte der Bergbau in der Region eine rasante Entwicklung.
Was ist neben den Relikten in der Natur noch an Informationen über den Bergbau in diesem Gebiet vorhanden?
Vorhandene schriftliche und zeichnerische Informationen waren aus einer Reihe von Gründen jahrzehntelang schlecht erreichbar. Daneben holte erst die Digitale Revolution zusätzlich viele unbekannte Nachrichten aus dem Dunkel. Ein wenig davon soll in diesem Artikel dargestellt
werden.
- Aktuelle Mutungskarte des infrage kommendes Bereiches
Die folgende Mutungskarte des Bergamtes (eigentlich Verleihungskarte) zeigt einen Bereichs - Ausschnitt aus der mir zur Verfügung gestellten Mutungskarte für die Gemeinde Windeck. In ihr sind die verliehenen großen Vielecke (Gruben) mit der jeweiligen Gesamtfläche in eine topografische Karte eingezeichnet.
- Verleihungen und überwiegende Farbcodes: Rote (Eisenerz) und blaue (Buntmetalle) Vielecke (Name Geviertfeld) wurden mit Ihren Flächeninhalten vom Staat an Privatpersonen und Firmen zum Zwecke des unterirdischen Abbaus von Erzen verliehen. Nach der Verleihung konnte im kompletten verliehenen Gebiet abgebaut werden. Im infrage kommenden Gebiet gibt es heute noch zwei aktive Besitzrechte.
- Dem Bergamt vorgerstellter Bergbau: Vorgestellt wurde dem Bergamt innerhalb der Abbaufläche nur ein Fundpunkt in dem die Erze gut sichtbar freigelegt waren. Dieser konnte die Form eines Erdloches, eines Schachtes, oder eines Stollens haben. Der Fundpunkt ist häufig in den noch folgenden Geviertfeldern mit einem kleinen roten Kreis eingezeichnet.
Bild 2: Ausschnitt aus der Mutungskarte Windeck, Bezirksregierung Arnsberg, Repro: Harald Patzke
Gruben im dargestellten Bereich:
Grube Engbach, verliehen auf Mangan, Blei, Kupfer und Eisen.
Grube Silberberg, verliehen auf Kupfer, Blei und Zink
Grube Newton, verliehen auf Kupfer
Grube Rossel, verliehen auf Eisenerz,
Grube C (K) alifornien, verliehen auf Blei, Zwei Schreibweisen, Rechtsstreit
Grube Amalia, verliehen auf Eisenerz
Grube Hoffnung2, verliehen auf Zink und Eisen.
Grube Engbach
Geht der Wanderer von Dorf Windeck rechts an der Eisenbahn entlang nach Wilberhofen, so stößt er kurz vor dem Dattenfelder Bahnhof auf eine Rechtskurve Richtung Engbach Mühle.
Bilder 3 und 4: Vor Wilberhofen, Richtung Bahnhof und Engbach Mühle, Fotos: Harald Patzke
Geht man 100 Meter von der Kurve weiter, so erreicht man auf der rechten Seite einen sichtbar bearbeiteten Hang. Hier befand sich das Stollenmundloch der Grube Engbach (dies war der dem Bergamt vorgezeigte Fundpunkt). Spuren des Stollens und der Halde auf der linken Seite sind heute nicht mehr erkennbar.
Am 02. November 1866 war es soweit (Berchtsamsakte Engbach (B-Akte 10026, nach Seite 20). Der Ackerer Johann Friedrichs aus Niedergeilenhausen und der Ackerer Heinrich Rödder aus der untersten Pulvermühle Öhleroth erhielten die Erlaubnis im verliehenen Felde die vorgezeigten Erze abzubauen.
Bild 6: Verleihungsrisse der Grube Engbach, Bezirksregierung Arnsberg
Um Geld zu sammeln wurde eine Gewerkschaft (besondere Form der Aktiengesellschaft für den Bergbau) gegründet. Untersuchungsarbeiten wurden am Fundpunkt an zwei der drei kleinen Erzadern durchgeführt.
Bild 7: Schummerungs-Karte Tim- Online frei, Einzeichnung Harald Patzke
Über einen Abbau der Erze ist nichts bekannt. Nach meinen Kenntnissen hat es sich nicht gelohnt.
Besitzer Status: Verleihung gelöscht
Grube Silberberg
Die Grube wurde verliehen am 02.11.1866 auf Blei,- Zink und Kupfererze an Saturn, den Rheinischer Bergwerks-Aktien-Verein, Köln (Berchtsamsakte Silberberg (B-Akte 10027), nach Seite 32).
Heutiger Besitzer ist eine belgische Firma. Sie erwarb das Grubenfeld am 30.06.1995.
Grube Newton
Vorläufer war die Grube Wilberhofener Gemark. Sie wurde am 05.10.1746 an Johann Scharding und Consorten verliehen. 1753 wird der Betrieb eingestellt. (W. Esser, 1922, S.103).
Die Grube Newton wurde am 23.05.1857 verliehen an Eduard Mertens zu Brüssel und Mertens und Comp. zu Köln auf Kupfererze (Berechtsamsakte (B-Akte 10043), keine Seitenzahl).
Bild 9: Grube Newton, Bezirksregierung Arnsberg, Repro: Harald Patzke
Heutiger Besitzer ist eine belgische Firma. Sie erwarb das Grubenfeld am 30.06.1995.
Grube Rossel
Die Grube wurde verliehen am 02.11.1866 an den Kaufmann Johann Clever zu Werden an der Ruhr auf Eisenerz (B-Akte 10035, nach Seitenzahl 41).
Bild 10: Grube Rossel, Bezirksregierung Arnsberg, Repro: Harald Patzke
Besitzer Status: Verleihung gelöscht
Grube (K) Californien
Die Grube Californien, bei Rossel, wurde am 20.08.1874 verliehen auf Bleierze an den Ackerer Gerhard Theves zu Hoppengarten, Bürgermeister Peter Jacobs zu Mauel, Gutsbesitzer Franz- Josef Etzbach zu Dattenfeld, Weichensteller Wilhelm von der Wülbecke zu Au (B-Akte 10044, keine Seitenzahl )
Bild 11: Grube C (K) alifornien, Bezirksregierung Arnsberg, Repro: Harald Patzke
Besitzer Status: Verleihung gelöscht
Grube Amalia
Die Grube Amalia wurde am 26.08.1873 verliehen auf Eisen an den Weichensteller Wilhelm von der Wülbecke aus Au, Bürgermeister P. Jacobs zu Mauel, Ackerer Gerhard Theves zu Hoppengarten,
Gutsbesitzer S. J. Etzbach zu Dattenfeld (B-Akte 10032, keine Seitenzahl )
Bild 12: Grube Amalia, Bezirksregierung Arnsberg, Repro: Harald Patzke
Besitzer Status: Verleihung gelöscht
Grube Hoffnung 2
Die Grube Hoffnung 2, Hoppengarten wurde verliehen am 17.09.1873 auf Zink und Eisen an
Ackerer Peter Otto zu Otto Feld bei Herchen und dem Ackerer Hermann Friederich Carl Öttershagen, Hof bei Schladern. (B-Akte 10031, nach Seite 10 )
Bild 13: Grube Hoffnung2, Bezirksregierung Arnsberg, Repro: Harald Patzke
Besitzer Status: Verleihung gelöscht.
Sie möchten mehr über die hier vorgestellten Gruben erfahren?
Die Literaturrecherche über die vorgestellten Gruben habe ich beendet. Vorort habe ich zudem die Grube Engbach näher untersucht. Die gewonnenen Erkenntnisse sind natürlich bei Weitem höher als hier dargestellt.
Dieses „Mehr“ an Erkenntnissen soll in einer geplanten Buchveröffentlichung mit Daten aller Gruben des Windecker Bergbaus in die Öffentlichkeit kommen. In diesem Buch soll sowohl über vorhandene Gruben, als auch über geplante Gruben (Mutungen) sowie Heimatgeschichtserwähnungen und Relikte in der Natur berichtet werden. Die Neuen und alten Karten (Risse) werden auch über genauere Details in den Örtlichkeiten des Bergbaues informieren.
Sie möchten generell mehr über den Bergbau in unserer Region erfahren?
Wir haben in der Gemeinde das Besucherbergwerk der Region, die Grube Silberhardt (www.grube-silberhardt.de). Hier erfahren sie sehr viel über das Arbeiten unter Tage im Stollen und im Museum über den Bergbau im Allgemeinen.
Sie möchten selber ein Teil der Geschichte werden?
Die Grube Silberhardt sucht Helfer für die Grubenführung, für die Instandhaltung, die weitere Erforschung der Bergbaugeschichte und die weitere Entwicklung der Gesamtanlage.
Literatur, Archive und Fremdbilderverzeichnis
Monographie:
Wirth, S. (1987): Eine spätlatenezeitliche Siedlung in Windeck-Dreisel In: Sonderdruck aus Bonner Jahrbuch Nr. 187, Bonn, S.388.
Kinne, F. L. (1884): Beschreibung des Bergreviers Ründeroth, Königliches Oberbergamt zu Bonn, Bonn: Marcus Verlag, S.14
Löttgen, O.E. (1950): Festschrift zur 700 Jahrfeier , Rosbach, Verlag Gemeinde Rosbach, S.14.
Sammelband:
Esser, W. (1922): Der Bergische Bergbau im 18ten Jahrhundert, Die Entwicklung des Kupferbergbaues In: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereines, Band55, 1925/1926, S103.
Zeiler M. , Garner J., Golze R. (2022): Die mittelalterliche Montanregion zwischen Rhein, Ruhr, Diemel und Lahn, In: Tagungsband 23.Internationaler Bergbau & Montanhistorik- Workshop, Siegen 2021, S.139.
Grabert, H. (1991): Das Oberbergische Land – Eine Erd- und Landschaftsgeschichte Teil 2, Jahresbericht des Naturwissenschaftlichen Vereins, 44. Heft, Wuppertal, S.184
Frank, K (2019): Windeck, Rhein-Sieg-Kreis, Ein Späteisenzeitlicher Ringwall im Bergischen Land In: Archäologie im Rheinland 2019, Nünnerich Verlag, Oppenheim, 2020, S.89 – S. 92.
Archive:
Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, In: Berchtsamsakte Engbach, (B-Akte 10026).Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW - Dezernat 63 - Nachbergbau - Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, Archiv, nach Seite 20.
Verleihungsurkunde, In: Berchtsamsakte Silberberg (B-Akte 10027).Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW - Dezernat 63 - Nachbergbau - Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, Archiv, nach Seite 32.
Verleihungsurkunde, In: Berchtsamsakte Newton (B-Akte 10043).Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW - Dezernat 63 - Nachbergbau - Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, Archiv, keine Seitenzahl.
Verleihungsurkunde, In: Berchtsamsakte Rossel (B-Akte 10035).Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW - Dezernat 63 - Nachbergbau - Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, Archiv, nach Seite 41l.
Verleihungsurkunde, In: Berchtsamsakte (K) Californien (B-Akte 10044).Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW - Dezernat 63 - Nachbergbau - Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, Archiv, keine Seitenanzahl.
Verleihungsurkunde, In: Berchtsamsakte (K) Californien (B-Akte 10044).Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW - Dezernat 63 - Nachbergbau - Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, Archiv, keine Seitenanzahl.
Verleihungsurkunde, In: Berchtsamsakte Hoffnung 2 (B-Akte 10044).Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW - Dezernat 63 - Nachbergbau - Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, Archiv, nach Seite 10.
Fremdbilder:
Bild 1, Übersichtskarte, TIM-ONLINE- NRW.de
Bild 2, Mutungsübersichtskarte Windeck, Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie,
Bild 5, Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, siehe Archive
Bild 6, BA 10026, Verleihungsriss der Grube Engbach, Bezirksregierung Arnsberg, siehe Archive
Bild 7, Schummerungskarte, TIM-ONLINE- NRW.de
Bild 8 – Bild 13, Ausschnitte aus Mutungsübersichtskarte Windeck, Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie,
Autor des Textes:
Harald Patzke, Windeck-Öttershagen, den 15.04.2023
Die Haubergswirtschaft, die Beerbten der Dattenfelder Gemarken

Nach der Befreiung des Grundeigentums vom Obereigentum und der Ablösung der Reallasten bedurfte es zur besseren Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen der Aufhebungder Gemeinheiten (Allmende Röcklingen, gemeine Mark) und der Zusammenlegung der Grundstücke sowie zur Behebung des Flurzwanges ihrer Erschließung.
Ein Blick zum Beispiel auf die Urkarte der Flur XIII, genannt Rossel, zeigt, dass eine Zusammenlegung hier nicht erfolgte, der Besitz der einzelnen Eigentümer erstreckt sich über weit verstreut liegende meist für eine sinnvolle Bewirtschaftung viel zu kleine Flurstücke. Eine Erschließung erfolgte auch nicht, die meisten Flurstücke konnten nur erreicht werden, wenn man über andere fuhr.
Diesbezügliche Grunddienstbarkeiten gab es nicht, es galt der Flurzwang. Gehen alle friedliebend miteinander um, es geschah ja auf Gegenseitigkeit, ist das kein Problem. Leider kann man nicht davon ausgehen, dass dies immer so war …..
Die Vermutung für die Unterlassung liegt nahe:
Eine nachhaltige Zusammenlegung und konsequente Erschließung (Zugang über öffentliche Wege) aller Flurstücke ist oft mit heftigem Widerstand der Eigentümer verbunden, da Grundstücke aufgegeben und an anderer Stelle zugewiesen werden müssen, außerdem ist von allen ein prozentualer Anteil für Erschließungsflächen abzugeben.
Ein solches Verfahren dauert daher bedeutend länger, da alle Einwendungen zur Kenntnis genommen und zufriedenstellend beseitigt werden müssen.
Der Hauptgrund für die Urvermessung war bekanntlich die Errichtung eines Steuerkatasters, dieses sollte natürlich zügig fertiggestellt werden und dem Staat die entsprechenden Einnahmen bringen.
Die Beerbten der Dattenfelder Gemarken.
Zur Zeit der Urvermessung war privater Waldbesitz die große Ausnahme, Wald stand im gemeinsamen Besitz der „Beerbten der Gemarken“.
Die Auflösung dieser Gemeinheiten erfolgte ebenfalls nicht in Zuge der Urvermessung.
Die Besteuerung des Gemeinschaftsbesitzes war kaum durchführbar, da es zu Anteilveränderungen kam, über die der Staat keine Kontrolle hatte.
Die Auflösung der Gemeinheiten war bedeutend einfacher, als die unterlassene Zusammenlegung und Erschließung:
Die Teilnehmerzahl war vergleichsweise gering,
Es musste kein Anteil für die Erschließung abgegeben werden,nach erfolgter Aufteilung und Besitzeinweisung war jeder Eigentümer in seiner Bewirtschaftung unabhängig.
Im Jahre 1838 wurde die Gemeinheit in der Flur XIII der Gemarkung aufgeteilt .
Die Waldbewirtschaftung

Das Foto zeigt Paul Wirwahn und die Brüder Salz in der Bruchhardt in Rossel
Frühgeschichte in Rossel und Wilberhofen
Der heutige Wald in Mitteleuropa ist eine in Jahrtausenden geschaffene Kulurlandschaft.
Die dominierenden Baumarten sind Eiche und Buche, Fichte und Kiefer. Die heutigen, von einzelnen Baumarten geprägten Wälder sind entweder künstliche Forste, durch mehr oder minder starke Eingriffe des Menschen entstanden. Naturnaher Wald (Urwald) ist die Ausnahme. Als Urwälder werden in Mitteleuropa die wenigen verbliebenen Bestände bezeichnet, die nicht forstlich genutzt werden, auch noch nie genutzt wurden.
Vor 4 Millionen Jahren begannen die Eiszeiten, die vor 12.000 endeten.
Baumarten wie z. B. Rosskastanie, Mammutbaum, Hemlock und Hickory starben aus, ebenso zahlreiche Eichenarten.
Die Waldflora wurde durch den klimatischen Wechsel langsam zurückgedrängt. Einige wenige Baumarten überdauerten in den eisfreien an der französischen und englischen Atlantikküste und in Südeuropa.
Auch weite Teile Russlands blieben eisfrei.
Vor ca. 12.000 Jahren begann die Rückwanderung der Wälder in die baumlosen postglazialen Steppen.
Jüngere Dyraszeit, Altsteinzeit, 12.000 bis 9.500 v. Chr.:
Die Pionierarten Weide, Birke und Kiefer fassen in Mitteleuropa wieder Fuß.
Präboreal, Mittlere Steinzeit, 9.600 bis 8.700, Boreal, 8.700 bis 7.300 v. Chr.:
Birken und Kiefern sind die dominierenden Arten.
Die Hasel verbreitet sich rasant, größtenteils mit menschlicher Hilfe, weil die Nüsse einen wichtigen Bestandteil der Nahrung bilden.
Atlantikum, Jungsteinzeit, 7.300 bis 3.700 v. Chr.:
Die bisherigen Arten werden verdrängt, Eichen, Ulmen und Linden bilden den Eichenmischwald. Diese werden bald durch Ahorn und Esche bereichert. In sumpfigen Niederungen breitet sich die Erle aus, die Fichte erreicht den Harz.
Supporeal, Bronze- und Eisenzeit, 3.700 bis 450 v. Chr.:
Buchen verdrängen zunehmend die Eichen, auf den trockeneren Standorten im Osten setzt sich die Hainbuche gegen die Eichen durch.Eine erste intensivere Waldnutzung begann in keltischer Zeit (ca. 800 bis 50 v. Chr.) mit der Ausbreitung der Landwirtschaft und der Metallverhüttung.
In Germanien fanden Eingriffe in den Wald zuerst durch den Siedlungsbau statt, es folgte dann die Rodung für Ackerbau und Weideland. Die Holzentnahme für Feuerung führte um die Siedlungen herum zur weiteren Ausdünnung der natürlichen Bestände. Siedlungen wurden meist nach einiger Zeit aufgegeben, die Waldbestände konnten sich wieder erholen. In der Nähe von Erzabbaugebieten wurden Buchenbestände in großem Umfang gefällt, da Feuer aus Buchenholzkohle zur Bearbeitung des Metalls notwendig war.
Im Römisch besetzten Teil wurde der Wald weit intensiver genutzt:
Städtebau, Hausbrand, Betrieb der Bäder mit ihren aufwendigen Bodenheizungen und Warmwasserbecken verschlangen große Holzmengen. Mit dem Bau des 500 km langen Limes, der eher ein Holz- denn ein Steinwall war, wurde eine breite Schneise in die Wälder geschlagen und Holz für Palisaden- und Turmbau benötigt. Die römische Kolonialisierung war ein einschneidender Eingriff in die mitteleuropäischen Waldgesellschaften.
Die Römer brachten aus dem Mittelmeerraum die Esskastanie und die Walnuss mit. Beide Arten waren während der Eiszeiten nördlich der Alpen ausgestorben.
Mit den Wirrnissen der Völkerwanderungen breitete sich der Wald in Mitteleuropa wieder aus. Auf den Kulturflächen der Römer konnte der Wald oft wieder Fuß fassen.
Besonders die Buche breitete sich wieder stark aus.
Am Ende der Völkerwanderungszeit, im Mittelalter, nahm die Besiedlungsfläche wieder zu, es folgten großflächige Rodungen. Diese dienten einerseits der Erschließung neuer Siedlungsflächen, andererseits Gewinnung von Bau- und Brennholz. Diese Periode von ca. 500 bis 800 hat die Landschaften Mitteleuropas bis heute geprägt.
Durch Seuchenausbrüche und den Einfall fremder Völker (im Norden dir Raubzüge der Normannen, im Süden die Ungarneinfälle) stieg die Bevölkerungszahl nicht weiter an.
Ab 1100 setzte die zweite Rodungswelle ein. Am Ende des 14. Jahrhunderts hatte sich ein Verhältnis zwischen Kultur- und Waldfläche gebildet, das ungefähr der dem heutigen entspricht.
Eine den Wald zurückdrängende Nutzung war die als Waldweide. Das Vieh wurde zur Futteraufnahme in den Wald getrieben. Je nach Nutzungsintensität lichtete sich der Wald auf oder starb.
Während bei der Schweinemast der Waldcharakter erhalten blieb, wurde Wald durch Verbiss- und Trittschäden der großen Haustiere zerstört.
In der mittelalterlichen Holznutzung lassen sich zwei Arten unterscheiden:
Siedlungsnah,
Feuerholz für den Hausbrand,
Bauholz für Gebäude.
Siedlungsfern,
Vorindustrielle Produktionen benötigen Holzfeuer als Energiequelle oder Rohstoff.
Die Köhlerei stellte Holzkohle her. Diese wurde in großen Mengen für die Glasherstellung, Verhüttung von Eisenerz und die Metallverarbeitung benötigt.
Die Aschenbrennerei verbrannte Holz, um Pottasche zu gewinnen, die einzige Kaliumquelle für die mittelalterlichen Gewerbe.
Waldglashütten, auch „holzfressendes Gewerbe“ genannt, brauchte Pottasche und Holzkohle.
Dabei wurden 90% des verbrauchten Holzes für Pottasche, den wichtigsten Grundstoff der Glasherstellung benötigt, die übrigen 10% für die eigentliche Glasschmelze.
Salinen Nach dem im späten Mittelalter die meisten Salzvorkommen in landesfürstlichen Besitz übergingen, begann der Raubbau an diesem gewinnträchtigen Wirtschaftsgut. Für den Stollenbau und den Betrieb der Sudpfannen waren große Holzmengen vonnöten.
Die Folgen dieses Raubbaus sind noch heute an einst bewaldeten, heute kahlen Bergrücken und an Heidelandschaften erkennbar. Auch die Baumartenverteilung ist eine Folge des Raubbaus am Wald.
Darüber hinaus kam es zu Erosionen, weil entscheidende Funktionen des Waldes einfach wegfielen. Die Folge war, landwirtschaftlich ertragreiche Flächen gingen verloren, Siedlungen mussten aufgegeben werden.
Um 1800 waren in Deutschland kaum noch geschlossene Wälder vorhanden. Weite Landstriche, besonders die einst dicht bewaldeten Höhenzüge und entlegenen Seitentäler waren fast komplett entwaldet.
Zeitgenössische Darstellungen sprechen von wüstenähnlichen Zuständen. Holz, der so wichtige Energielieferant, einst im Überfluss zur Verfügung stehend, war zur Mangelware geworden, bedrohte Lebensgrundlagen.
Nach jahrhundertelangem Raubbau besann man sich für die Waldbewirtschaftung eines Besseren, es entwickelte sich die nachhaltige Haubergswirtschaft als Gemeinschaftswald.
Nachhaltig besagt, dass man der Natur nur so viel entnehmen darf, wie in der gleichen Zeit nachwächst.
Schon im 16. Jahrhundert wurde die Niederwaldwirtschaft durch hoheitliche Haubergsordnungen geregelt. Die heutigen basieren noch auf den letzten preußischen Verordnungen. So z. B. die Haubergsordnung für den Kreis Altenkirchen, verordnet am 9. April 1890 durch Wilhelm von Gottes Gnaden.
Die im Folgenden beschriebenen vielfältigen Nutzungen des Haubergwaldes waren natürlich wegen der teilweisen Steilhanglage nicht alle überall möglich.
Die Hochflächen waren einst auch bewaldet, somit ein Teil des gemeinsam genutzten Haubergwaldes, die Gewannebezeichnung „Eichstock“ ist ein eindeutiges Indiz dafür.
Die Bezeichnung „Haubusch“ für die Flur XII spricht für sich.
Die Flächen standen im Gemeinschaftseigentum, Eigentümer waren „Die Beerbten der Dattenfelder Gemarken“ . Heute gibt es dies anderenorts noch als Waldgenossenschaften.
Die Beerbten besaßen verschieden große Anteile, Haubergspfennige (Penninge) genannt. Diese konnten vererbt und verkauft, oder verjubelt werden.
Der Niederwald
Der klassische Hauberg ist ein Eichen-Birken-Niederwald, in dem auch vereinzelt andere Baumarten vorkommen. Eiche und Birke sind besonders stockausschlagfähig, das heißt, aus dem Baumstupf des abgeschnittenen Baumes schlägt dieser wieder neu aus. Die Buche hat unterschiedliche Ausschlagkraft: Junge Stöcke sind regenerationsfähiger als ältere, und auf ihren Optimalstandorten (nicht zu feucht und nicht zu trocken) treiben Buchen besser als auf Extremstandorten.
Eichenstockausschlag
Weitere stockausschlagfähige Baumarten sind Hainbuche, Linde, Ahorn, Esche und Hasel.
Bei einer Umtriebzeit von 20 Jahren wurde der Hauberg in zwanzig gleich große Teile aufgeteilt. Jedes Jahr wurde ein Teil „auf den Stock gesetzt“, anteilmäßig holzten die Beerbten zur eigenen Nutzung die ihnen zugewiesenen Flächen (Jähne) ab.
Das Holz fand verschiedene Verwendung:
Brennholz
Stets wurden große Mengen Holz für den Hausbrand benötigt. Während der „keinen Eiszeit“ von ca. 1400 bis ca. 1850 war es um durchschnittlich 1,5°C erheblich kälter als heute.
Dazu kam die Tatsache, dass die Gebäude in Bezug Isolierung mit heute nicht zu vergleichen waren.
Lohe am Stamm hängend und Brennholz auf Meterstücken
Holzkohle
Die Köhlerei wurde natürlich nicht auf den von mir beispielhaft beschriebenen Hangflächen, aber intensiv im nahegelegenen Nutscheid betrieben. Armdicke, oder entsprechend gespaltene, meterlange Holzstücke wurden dazu benötigt.
Die Holzkohle war dann Energielieferant für die Eisenverhüttung, die Temperaturen von ca. 1000°C benötigte. Die Vorfahren der Dreslings aus Wilberhofen waren mit dem Bau der Holzkohlemeiler vertraut.
Querschnitt eines Holzkohlenmeilers
Holzkohlemeiler bei der Grube Silberhardt in Kohlberg, Windeck
Loheschäler

Der Name geht auf das germanische „lawa“ zurück, es bedeutet „abgelöste Baumrinde“.
Lohe ist getrocknete Eichenrinde mit einem hohen Gehalt an Tanninen, einer Gerbsäure.
In Bündeln zu ca. 50 kg wurde sie an Gerbereien in der Nähe verkauft.
abgelöste Lohe und fertige Schanzen
Lohewaage
Die Haubergswirtschaft im Jahresverlauf.
Januar: Haubergspause
Februar: Aufteilung der anstehenden Schlagfläche in Jähne.
März: Der erste Arbeitsschritt war das Aushauen. Hierbei wurden alle Sträucher und die Äste der Bäume – soweit in Reichweite – mit dem Knipp, einer Art Buschmesser, abgehauen.
Das dabei anfallende mindestens fingerdicke Holz wurde zu Schanzen gebunden und zum Heizen im Wohnhaus oder einem gemeinsamen Backhaus verwendet.
April: Der nächste Schritt was das Räumen des Waldes, alle Bäume mit Ausnahme der schälfähigen Eichen wurden gefällt. Außerdem ließ man einige stärkere Bäume für Bauzwecke und als Samenträger stehen.
Das geschlagene Holz wurde wie schon erwähnt zum Heizen oder für die Köhlerei verwendet. Äste wurden wieder zu Schanzen gebunden.
Mai / Juni: Mit dem Beginn einer neuen Vegetationszeit lässt sich die Eichenrinde mit dem Lohlöffel (Schöwwel) von den Stämmen lösen. Dabei wurde die Lohe unten durchtrennt und nach oben
hin (bis ca. 5 m) abgelöst. Die Rinde blieb oben am Stamm hängen, damit sie trocknen konnte.
Nach der Trockenzeit, witterungsabhängig 1 bis 4 Wochen, wurde die Lohe abgenommen, gebündelt und an Gerbereien verkauft. Nun wurden die Eichen gefällt, sie dienten ebenfalls als Brennholz oder zur
Herstellung von Holzkohle. Das Reisig wurde wieder zu Schanzen gebunden.
Juli: : Nun wurde der Boden zur Nutzung als Acker vorbereitet. Diese mühevolle Arbeit bestand aus dem teilweise Abbrennen, teilweise Entfernen der Vegetation. Dabei wurde der „Waldrasen“ in
Stücke zerteilt und die Erde ausgeklopft. Das Wurzelwerk wurde gesammelt und getrocknet, dann verbrannt. Die Asche war Dünger für die Aussaat.
Gesät wurde entweder Buchweizen, der schon im September geerntet werden konnte, oder Winterroggen, der im
August: des Folgejahres reif war. Das Schneiden des eijährigen Roggens erfolgte vorsichtig mit der Sichel, die frisch ausgeschlagenen Triebe aus den Baumstümpfen durften nicht beschädigt werden.
Das geschnittene Korn wurde in neun Garben und einer umgekehrt übergestülpten zehnten Garbe zu schlanken Kegeln, den Kornrittern, aufgestellt.
Nach dem Trocknen wurde gedroschen, die gewonnen Körner zu Mehl gemahlen.
September bis Dezember: Herbergsruhe
Nach einer mehrjährigen Nutzungspause waren die kleinen Bäume stark genug, dass sie nicht mehr verbissen wurden. Die Flächen dienten nun zum Vieheintrieb, nach dem vierten Ruhejahr durften Schafe und Schweine, nach dem sechsten die Rinder zur Beweidung auf die Herbergsflächen.
durchgewachsener Niederwald „In der Bruch Hardt“
Die gemeinschaftliche Haubergsnutzung war eine vielseitige nachhaltige Waldbewirtschaftung, bei der möglichst alles sinnvoll genutzt wurde.
Autor: Karl L. Raab,
Autor des Textes: G. Weiffen,
Quellen:
Dr. Heinz-Josef Gramsch in seiner Doktorarbeit aus den 70er Jahren zum Thema der glazialen Einflüsse auf die Entstehung des Siegtales.
Die bäuerliche Waldnutzung im 18. Jahrh. Autor: unbekannt,
Die bäuerliche Waldnutzung im 18. Jahrhundert
Einleitung
Die Rolle des Waldes in der früh-neuzeitlichen bäuerlichen Gesellschaft wird anhand zweiter Quellen in diesem Artikel vorgestellt. Die beiden Forstordnungen stammen aus Mainz aus den Jahren 1729 und 1744. Es werden der Umfang der Waldnutzung durch die Bauern im Rahmen der Viehhaltung im 18. Jahrhundert aufgezeigt und der Gegensatz zwischen der bäuerlichen Schweinemast und dem landesherrlichen Repräsentationsbedürfnis kenntlich gemacht.
Einordnung der Quellen
Die folgenden Überlegungen basieren auf Auszügen aus zwei Forstordnungen der Jahre 1729 und 1744. Die Forstordnungen der Quellengattung Landesherrliche Verordnungen sind im Mainzer Stadtarchiv erhalten. Die Forstordnung von 1729 ist in zwei verschiedenen Exemplaren überliefert, die sich in ihrem Erhaltungszustand und der Aufschrift ihrer Titelseite unterscheiden. Die Ausfertigungen der jüngeren Forstordnung aus dem Jahr 1744 sind lediglich unterschiedlich gut erhalten.
Initiator des Regelwerks von 1729 war der Mainzer Kurfürst und Erzbischof Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg. Sein übernächster Nachfolger, Kurfürst und Erzbischof Johann Friedrich Karl von Ostein erließ am 5. November 1744 die „Churfürstlich-Mayntzische erneuerte und verbesserte Wald- Forst- und Jagd- auch Fischerey-Ordnung“.
Ermöglicht wurde die landesherrliche Forsthoheit gegen Ende des Mittelalters, als die königliche Zentralgewalt zugunsten der Landesherren geschwächt wurde. Vor allem mit dem statutum in favorem principum des Jahres 1232 übertrugen die Könige den Landesherren wichtige Hoheits- und Nutzungsrechte wie etwa das Forst- und Jagdrecht. Neu an dieser Herrschaft war, dass sie sich auf die Kontrolle der Waldnutzung konzentrierte. Zur Verdeutlichung ihres Herrschaftsanspruchs erließen ab 1500 die deutschen Landesherren die ersten Forstordnungen. Diese bezogen sich oftmals auf alle Wälder ihres Landes, nicht nur auf die zu ihrem eigenen Kammergut gehörenden Wälder. Die Forstordnungen waren allerdings nicht nur Ausdruck der Herrschaft, sie stellten auch eine frühe Form der Landesplanung dar. Ebenfalls wichtig waren die Wälder zur Machtdemonstration mittels der Jagd. Die Nutzung des Waldes durch die Landesherren stand oft den Interessen der Bauern gegenüber. In den Forstordnungen wurde die bäuerliche Waldnutzung oft eingeschränkt oder sogar verboten.
Nach 1700 wurden im Zuge von Absolutismus und Merkantilismus immer mehr Forstordnungen erlassen. Dies gipfelte darin, dass vielfach jeder neue Landesfürst bei seinem Machtantritt eine Ordnung herausgab.[
Im Fall von Franz Ludwig trifft dies zu, Johann Friedrich Karl hingegen ließ sich etwas über ein Jahr Zeit, bis auch er schließlich am 5. November 1744 seine Forstordnung verfügte.
Der Bauer im Wald: Nebennutzung
Für die Landesherren war die Holzgewinnung der wichtigste Wert der Waldwirtschaft. Die Holzgewinnung wird daher als Hauptnutzung bezeichnet. Die Städte hatten einen hohen Holzbedarf. Der größte Teil der ländlichen Bevölkerung hingegen brauchte den Wald zur Nahrungsversorgung des Viehs, zur Gewinnung von Dünger für die Äcker und für einige weitere Zwecke. Diese Nebennutzungen waren für die ländliche Bevölkerung von größerer Bedeutung als die reine Holzgewinnung.[Bei den von den Bauern genutzten Gebieten handelte es sich um von Laubbäumen bestandene Gehölze, die Niederwälder. Die Bezeichnungen von Niederwald und seinem Pendant, dem Hochwald, leiten sich ab von der Wuchshöhe ihrer Bäume. Bei der Nutzung des Waldes stand die ländliche Bevölkerung mit ihrer Verwendung als Landwirtschaftswald in Konkurrenz zur landesherrlichen Holzproduktion und zur Nutzung des Waldes als Jagdwald.
Nutzvieh im Wald
Eine Ziege frisst von einer Seilweide.
In: Hieronymus Bock, Kräuterbuch 1546.[Bild: gemeinfrei]
Seit der jüngeren Steinzeit spielte die Waldweide für die Ernährung der Menschen eine wichtige Rolle. Es handelte sich hierbei um eine Verbindung von Wald und Weide, die meist siedlungsnah gelegen war. Eine frühe Form der gemeinschaftlichen Nutzung einer solchen Weide stellte die Allmende dar. Im späten 18. Jahrhundert setzte die Privatisierung der meisten Allmenden ein.] Trotz Übernahme der Waldnutzungshoheit durch die Landesherren war es „bis zu der scharfen Trennung von Land- und Forstwirtschaft im 19. Jahrhundert [...] undenkbar, die Bauern radikal aus den Wäldern zu verdrängen“. Dies zeigt sich unter anderem in der Mainzer Forstordnung von 1744, in der auch das zum Weiden in die Wälder, Gehölze und Gärten geführte Vieh reglementiert wird. Besonders hervorgehoben wird der Schaden durch Ziegen, die der Landesherr gerne komplett aus den Wäldern verbannt hätte. Problematisch an den Ziegen war, dass sie die Baumstämme entrindeten und die Stämme bestiegen, um an alle Blätter zu kommen. Durch dieses Weideverhalten töteten sie ganze Baumbestände. Besonders in Jungwäldern waren ihre Auswirkungen verheerend, denn sie fraßen dort auch die Gipfeltriebe und verhinderten die Verjüngung des Waldes durch Samen oder Stockausschlag. Im Obererzstift Trier wurden sie 1772 daher sogar ganz verboten. Es gibt jedoch auch ein anderes Bild von der Ziege, nämlich das als „Kuh der armen Leute“. Die Forstordnung aus dem Jahr 1744 zeigt, dass dies den Zeitgenossen durchaus bewusst war. So erlaubte der Kurfürst ausdrücklich die Haltung von bis zu zwei Ziegen für jene Untertanen, die sich keine Kuh leisten konnten. Das eigentliche Ziel des Paragraphen wird jedoch aus der Anmerkung am Rand deutlich: „Das Geiß-Viehe soll, so viel möglich abgeschafft werden“. Aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit war die Ziege für die ärmere Bevölkerungsschicht so wichtig: Trotz schwankender Futterqualität war ihre Milchleistung nahezu konstant. Ihre Milch enthielt einen hohen Anteil an Futtereiweiß, das sie an den Menschen weitergab. Für den Landesherren war der Waldschaden durch Tritte wegen des geringen Gewichts der Ziege geringer als bei Rindern oder Kühen. Dies mag ein Grund gewesen sein, die Tiere in geringen Zahlen zu erlauben. Ähnlich wie im Kurfürstentum Mainz war es auch den Armen im Herrschaftsgebiet des Kurfürsten von Trier erlaubt, trotz allgemeinem Verbot bis zu zwei Ziegen zu halten.
In Teilen Deutschlands setzten Agarreformer im Laufe des 18. Jahrhunderts die Koppelweidenutzung durch, um die Viehhaltung zu intensivieren. Hierzu wurden mehrere Ackerflächen aneinander gekoppelt und mit Zäunen oder Wallhecken umgeben. So wurde neue Weidefläche geschaffen und die Wälder entlastet. Dennoch blieb die Bedeutung der Waldweide auch im 18. Jahrhundert groß, weil es nicht überall andere Weide- und Fütterungsmöglichkeiten gab. Erst im 19. Jahrhundert löste die Einführung der Stallhaltung ein Ende der Waldweide aus.
In der Forstordnung von 1744 ist auch die Rede von durch die Ziegen verursachten Schaden an Gärten. In der Frühen Neuzeit wurde unter einem Garten noch etwas anderes verstanden als heute, es handelte sich schlichtweg um einen durch Mauern oder Zäune abgegrenzten Bereich. Die Gärten des 18. Jahrhunderts entstanden in der Nähe von Städten, die durch intensive Waldnutzung in ihrer Umgebung meist inmitten kahler Flächen standen. Die zu Geld gekommenen Landesherren begannen im 18. Jahrhundert, um ihre Schlösser herum Gärten anzulegen. Diese sollten auch dazu beitragen, herauszufinden, welche Bäume aus allen Regionen Europas sich in den Ländern der Fürsten pflanzen ließen.
Futter- und Streugewinnung
Der Wald diente der bäuerlichen Bevölkerung der Frühen Neuzeit neben der Waldweide auch als Ort, an dem sie Futter für ihre Tiere und Streu für die Ställe sammeln konnte. Die meisten Forstordnungen beschränkten diesen Zugriff allerdings. Das Abmähen, Aussicheln oder Ausrupfen von Gras in Wäldern war eine Art der Futterbeschaffung der Bauern, die Landesherren reglementierten. Die Forstordnung des Mainzer Kurfürsten und Erzbischofs Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg aus dem Jahr 1729 legte fest, dass das Grasschneiden verboten war.
Neben dem Gras wurde auch Laub als Streu und Futter verwendet. Die Forstordnung von 1729 nennt zwei Arten der Laubgewinnung, das Laubrechen und das Laubstreifen. Beim Laubrechen wurden neben dem Laub auch unwillkürlich kleine Äste, Flechten und Moose vom Waldboden entfernt. Diese Streu diente dem Wald als natürlicher Dünger, der dem Wald durch die Entnahme verloren ging. Das Laubstreifen hingegen bezeichnet das Abstreifen des Laubs von den Zweigen. Es diente vor allem der Fütterung der Schafe und Ziegen und wurde während der Vegetationszeit praktiziert. Besonders wenn die Äcker geringen Ertrag brachten, war das Grünlaub oft die einzige Futterquelle für das Vieh.
Die Forstordnung von 1729 verbietet sowohl das „Grasen“, als auch das Laubrechen und Laubstreifen. Beim Laubrechen ist das Verbot am ehesten nachvollziehbar. Die Entnahme der Streus, die durch Zersetzung den Humus und somit die Grundlage des Wachstums im Wald bildete, verhinderte eine Verjüngung der Laubbäume. Dies entwickelte sich im 18. Jahrhundert zu einem fortwährenden Problem.
In der Forstordnung des Jahres 1729 ist jedoch auch festgelegt, unter welchen Ausnahmen diese drei Nebennutzungen der Wälder erlaubt waren. Das Recht konnte „aus Gnaden“ gewährt werden oder aber die Nutzung war althergebracht und somit gestattet. Als Einschränkung galt jedoch, dass nicht in Jungwäldern bis unter sieben Jahren Laub und Gras entnommen werden durften und nur auf Anweisung des Försters hin. Vergleichbar ist dieser Schutz speziell der Jungwälder vor Futterentnahme mit dem Schutz vor Vieheintrieb. Dieser Schutz wurde auch im Kurfürstentum Trier betrieben. Im Laufe des 18. Jahrhunderts steigerte sich die Zeit des Einhegens, also dem Markieren der zu schonenden Wälder mit Lappen oder Strohbündeln, von minimal drei auf später dann bis zu sechs Jahren Schonung.
Wie später auch bei dem Recht der Ziegenhaltung gab es also auch beim Entnehmen von Futter aus dem Wald rechtliche Grauzonen, die die Bauern nutzen konnten. Sie konnten sich auf das Gewohnheitsrecht und auf die Notwendigkeit der Waldnutzung berufen. Dies mag dazu beigetragen haben, dass es „bis zu der scharfen Trennung von Land- und Forstwirtschaft im 19. Jahrhundert [...] undenkbar (war), die Bauern radikal aus den Wäldern zu verdrängen.“
Schweinemast
Eine besondere Art der Waldweide stellte die Schweinemast dar. Sie war eine Grundlage der Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch und Fett. Für die Mast der Schweine im Wald mussten vor allem Eichen und Buchen vorhanden sein. Die Mast mit Eicheln und Bucheckern bezeichnete man als Obermast. Neben der Obermast gab es die Erdmast, bei der die in den Wald getriebenen Schweine den Boden nach Nahrung durchwühlten. Je nach Ertrag wurde der Fruchtbehang der Bäume Vollmast, Halbmast oder im ungünstigsten Fall Sprengmast genannt. Um welche Mast es sich handelte, wurde festgelegt, bevor die Schweine in den Wald gelassen wurden. In Kurtrier schätzen Beamte Ende August den voraussichtlichen Ertrag. Anhand dieser Schätzung wurde bestimmt, wie viele Schweine zur Mast in den Wald durften.
Die Mainzer Forstordnung des Jahres 1729 legte fest, dass nur der Kurfürst selbst die Erlaubnis geben konnte, Eicheln zu sammeln oder Schweine zur Mast in den Wald zu treiben. Wie auch im Fall der Ziegenhaltung im Wald und der Futterentnahme gab es zu dieser recht strikten Regelung jedoch auch Ausnahmen. Im Falle der Schweinemast galten die Bestimmungen nicht für Orte althergebrachten Rechts. Erklären lassen sich die strikten Regelungen auf zweierlei Art. Bei einer unkontrollierten Schweinemast war eine Beeinträchtigung der Baumverjüngung möglich. Dies ließ sich jedoch durch Bewachung der Schweine durch Hirten und weitere Maßnahmen verhindern. Der zweite Erklärungsansatz hängt mit einem weiteren Konsumenten der Eicheln zusammen, dem Schwarzwild. Das Wild ernährte sich auch von den Früchten der Eiche und viele Landesherren waren am Aufbau großer Wildbestände interessiert. Schließlich diente das Wild den Fürsten als Jagdbeute und „nicht selten war Jagd umweltwirksame Herrschaftspraxis, wurde Natur zur Visualisierung von Herrschaft und Machtanspruch zoniert und domestiziert.“ Neun Jahre vor der Mainzer Forstordnung, im Jahr 1720, nahm das kurtrierische Forstgesetz ebenfalls Bezug auf die Mast. Bezeichnenderweise wurde verboten, Eicheln und Bucheckern zu sammeln, damit dem Wild genug Nahrung zur Verfügung stehen konnte. Das Beispiel zeigt, dass neben dem Schutz des Waldes auch herrschaftliche Machtansprüche die Forstverordnungen bestimmten und das Leben der bäuerlichen Bevölkerung zugunsten von landesherrlicher Repräsentation erschwerte.
Schlussbetrachtung
Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die bäuerliche Bevölkerung trotz landesherrlicher Forstordnungen, Verbote und Vorschriften weiterhin ihren Zugriff auf den Wald behaupten konnte. Dass in allen Forstordnungen Bauern weiterhin Zugriffsmöglichkeiten auf den Wald hatten, zeigt, dass die Landesherren dies für nötig befanden. Es hatte sich eine Diskrepanz zwischen herrschaftlich-wirtschaftlichen und repräsentativen Interessen auf der einen und bäuerlich-selbständiger Wirtschaft auf der anderen Seite ergeben. Die Landesherren hatten den Wald zu ihrem Eigentum erklärt und die althergebrachte Nutzung durch die Bauern zu reglementieren versucht. Die Vielzahl von Forstordnungen, die hierfür nötig war, zeigt jedoch, dass diese Gesetzgebung nicht immer erfolgreich war. Die Landesherren mussten immer wieder auf die Interessen der Bauern eingehen, gleich, ob ihre Nutznießung des Waldes schädlich oder aber auch im Vergleich zu derjenigen der Landesherren eher sinnvoll war.
Quelle: Hieronymus Bock, Kräuterbuch 1546
Forstordnung Mainz
Autor: Karl L. Raab
Der Niederwald
Niederwald ist die Bezeichnung für einen Wald aus Stockausschlag.
Während die Nutzung und Förderung von Stockausschlägen bereits in der Steinzeit bekannt war, entstanden Niederwälder in der Eisenzeit, indem Bäume wiederholt gefällt wurden und sich so eine regenerationsfähige Vegetation durchsetzte. Diese regenerationsfähigen Gehölze sind in Mitteleuropa im Wesentlichen Eiche, Hainbuche, Linde, Ahorn, Esche und Hasel, die in einem Zyklus von 10 bis 30 Jahren einzelstammweise oder in Parzellen je nach Bedarf gefällt werden. Dadurch entsteht eine lichte und inhomogene Fläche, die mit strauchartigen Bäumen bzw. Büschen von etwa 3 bis 10 m Höhe bestanden ist. Die Regeneration erfolgt dann aus den im Boden verbliebenen Wurzelstöcken und Stümpfen, teilweise auch aus Wurzelbrut. Niederwälder gibt es in vielen Abwandlungen, je nach Nutzung und Standort. Formen des Niederwaldes sind unter anderem der Siegerländer Hauberg und die Lohhecken des Rheinischen Schiefergebirges.
Baumarten
Die Verjüngung im Niederwald erfolgt ausschließlich aus Stockausschlag. Der Übergang zum Mittelwald zeigt sich dort, wo die Verjüngung auch durch Stehenlassen von einzelnen Kernwüchsen (sogen. Lassreisel) erfolgen kann. Wo die Verjüngung jahrhundertelang ausschließlich aus Stockausschlag erfolgt ist, sind die aus überalterten Stöcken entstandenen Bestände meist schwachwüchsiger, als es der jeweilige Standort zulassen würde.
Die Niederwaldwirtschaft hat besonders die Baumarten gefördert, die gut vom Stock ausschlagen, z. B. Hainbuche, Linde oder Hasel. Eichen, Pappeln oder Birken sind dagegen weniger ausschlagfreudig. Auch lichtbedürftige Baumarten wie Vogelbeere, Echte Mehlbeere, Elsbeere, Speierling, Vogel-Kirsche, Birke, Esche oder Zitterpappel, die teilweise Arten der Vorwaldgesellschaften (Lichtungen, Sukzessionsflächen und Waldränder) oder auch der Hecken zuzuordnen sind, treten in Niederwäldern oder aus Niederwäldern hervorgegangenen Beständen häufiger auf. Auch ist die Krautflora wegen der günstigeren Lichtverhältnisse in Niederwäldern stärker vertreten als in Hochwäldern. Stellenweise wurden auch Bestände aus Schwarzerle (auf Nassstandorten) oder Edelkastanie (vorwiegend in Weinbaugebieten) als Niederwälder bewirtschaftet. Im französischen Département Isère und im Süden Englands ist die Niederwaldwirtschaft mit Edelkastanien noch anzutreffen, während man im Schweizer Kanton Tessin mit Kastanienniederwäldern zur Wertholzproduktion experimentiert.
Nutzung
Das eingeschlagene Holz wurde meistens als Brennholz verwertet; bis ins 19. Jahrhundert spielte auch die Köhlerei eine große Rolle. Als zusätzliche Nutzung wurde bis in die 1960er Jahre häufig die Lohrindengewinnung praktiziert; hierbei wurde die gerbstoffhaltige Rinde von den frisch eingeschlagenen Eichenstangen mit dem Lohlöffel und von den dünneren Eichenknüppeln mit einem Rindenhammer abgelöst und anschließend getrocknet. Abnehmer waren die örtlichen Gerbereien. Der Einschlag des Lohholzes erfolgte im Frühjahr vor dem Laubaustrieb. Im Rheinischen Schiefergebirge, z. B. dem Gebiet der Ahreifel oder dem Ösling (Luxemburg), wurden die Eichen bis Reichhöhe stehend geschält (zum Zeitpunkt des größten Saftflusses, d.h. bis Ende Mai) und erst anschließend gefällt.
Die frisch gehauenen Schläge wurden teilweise landwirtschaftlich genutzt, bis die Stockausschläge zu hoch waren (Röderwirtschaft). Diese Art der Nutzung wurde im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts weitgehend eingestellt.
Heutige Verhältnisse
Während in Deutschland weniger als 1 % der Waldfläche als Niederwald bewirtschaftet wird, ist die Ausdehnung in anderen Ländern weitaus höher (1963 betrug sie beispielsweise in Frankreich noch 33 %).
Heute werden in Mitteleuropa nur noch sehr wenige Bestände als Niederwälder bewirtschaftet; die meisten sind entweder in der Überführung zum Hochwald oder, wie bis in die 1990er Jahre hinein häufig praktiziert, in Nadelholzbestände umgewandelt. Die durchgewachsenen oder überführten Bestände sind heute (2005) zum Großteil zwischen 50 und 80 Jahre alt. Baumartenzusammensetzung und Krautflora werden sich in den überführten Beständen, je nach Standort und Bewirtschaftung, in den meisten Fällen langfristig verändern.
Autor des Textes: Karl L. Raab

































