Die Vikarie zu Wilberhofen Anno 1800


siehe: Chronik der Vikarie zu Wilberhofen


Über die ehemalige Vikarie zu Wilberhofen liegen ca. 150 Dokumente, ab dem Jahre Anno 1800 vor.

Diese Dokumente sind nur sehr schwer leserlich, meist in Latein, oder in altdeutscher Schrift mit Federkiel geschrieben. 

Ein Dank an Herrn G. Weiffen aus Rossel 
 der drei der folgenden Dokumente übersetzt hat. 


Dokument: BR_0009_03601_0013 und 0014



Die erledigte Vikarie ,   Siegburg 26. April 1814

zu Dattenfeld betreffend ,  No. 3127 ………. Linden

Mag einstweilen auf sich beruhen, jedoch wenn mittlerweil keine nähere Vorstellung einkommt,

nach 4 Wochen näher vorgelegt werden.  d. 12. May.

                                                                             L  (Linden?)

                                                                             S.


An

Hochfürstliche Durchlaucht, den Herrn Fürsten zu Salms -Ley,
Gouverneur des bergischen General – Gouvernements.

Der Bürgermeister von Dattenfeld hat mir eine Anzeige gemacht, daß die dortige Vikarie durch das Absterben des Herrn

Balthasar Becher am 30 sten ?? erledigt worden sey.

Ich habe hierauf über diese Stelle nähere Erkundigungen eingezogen und beehre mich Euer Hochfürstlichen Durchlaucht

das Resultat derselben folgends unterthänig zu berichten:

Der Stifter jener Vicarie ist Herr Bertram von Nesselrode, einer der Ahnherren des jetzigen Herrn Grafen von Nesselrode – Reichenstein

Die Einkünfte, welche einzig in den Revenüen (?) von circa 32 Morgen Ackerland und Wiesen

bestehen, mögen ungefähr 100 Reichsthaler jährlich betragen, wovon auch die Steuern bezahlt werden müßen.

Da jedoch der zeitliche Vikarius hiervon nicht leben kann, so haben die Kirchspieles Einwohner demselben für

die übernommene Verpflichtung, jeden Sonntag in der Kirche Frühmeße zu lesen, jährlich eine freiwillige

Kornsammlung bewilligt.


Die berufsmäßige Verpflichtung des Vikarius besteht darin, jede Woche in einer bey Wilbringhausen ,

Gemeindebezirk Dattenfeld gelegenen Kapelle, eine Meße zu lesen.

Da der Herr Graf von Nesselrode bisher das Wahlrecht ausgeübt hat, so habe ich geglaubt, daß ihm dieses jetzt über

laßen bleiben muß.

Geruhen Euer Hochfürstliche Durchlaucht Ausdruck meiner tiefsten Verehrung zu genehmigen.


Wipperführth, den 25. April 1814

Der Kreis – Direktor

Cappn

Dokument: BR_0009_03601_0222 und 0223

Dattenfeld, den 1sten May 1818

An die Königlich-Preuss. ……                                  an den landräthlichen Commisar,
Hohe Kirchen- und Schul-                                   Herrn Joesten zu Waldbroel, um über
Kommission zu Köln.                                          diesen Antrag binnen vierzehn Tagen
                                                                                                 gutachtlich zu berichten.
                                                                                                 Cöln, den 8ten Mai 1818
                                                                                Königliche Regierung I. Abtheilung

                                                                                                     ………     J. d. Groote

Nachdem wir unterschriebnen Scheffen des Kirchspiels Dattenfeld schon im Sommer 1814 unseren Herrn Vikarius

Mohr eine angemessene eigene Wohnung und Garten versprochen und dieses Versprechen auch in dem Akkord unterm

18ten May 1817 nicht allein schriftlich erinnerten, sodern auch zu einem nahen Ankauf einer anderen Wohnung im Dorfe

Dattenfeld uns verbindlich machten, dieses Versprechen ehestens erfüllen zu wollen, wozu aber bisher weiter nichts

gethan als nur viele vergebliche Worte verschwendet wurden. So sehen und fühlen wir die harte, verdrüßliche und zu

kostspielige Lage, unseres Hern Vicarius allzu sehr, als daß wir uns seiner nicht mit vollem Ernste annehmen sollten.

Noch verzüglich mit aus dem Grunde weil das bisherige und verkaufte Pachthaus für ihn auch gar nicht in dem

Stande ist, daß man selbes als eine angemessene Wohnung betrachten kann.

Wir bitten daher allerunterthänigst, da nun die Zeit schon etwas zu weit vorangerückt, ist daß baldmöglichst die

Hohen Verfügungen mögen veranstaltet werden, die dazu geeignet sind, daß die eigene Wohnung und Garten noch

vor dem Herbste könne verfertiget seyn.

Wilhelm Happenschoß Gemeindescheffe
Johannes Andreas Bestgen Scheffe
Gerhard Hundhausen

…….
Jos Wilhelm Prinne Kirchenrath
Roland Schwellenbach als Kirchenrath
Wilhelm Hundhausen Scheffe

Die eigenhändigen Unterschriften beglaubigt und dieser Vortrag scheint mir angemessen zu sein.
Der Bürgermeistereiverwalter
               Mertens

Dokument: BR_0009_03601_0200 und 0201

Zur höchsten Stelle hab ich schon früher den Beweis unterthänigst dargebracht, daß ich hier in Dattenfeld keine Unterkunft zu finden vermöge.

Um dennoch im Anfange November 1817 erhaltene Gnädigste Weisung, hierhin zu gehen, meinen möglichsten Gehorsam zu bezeugen.

So ging ich damals auf den Fuß eines durchgehenden Reisenden auf Genad und Ungenad hier ins Wierthshaus, ohne mit

dem Wierthe akkordieren zu dürfen.

In dieser allzu kostspieligen Lage hatte ich schon von dem 1sten Febr. jüngst mein  ganzes Dattenfelder Einkommen

verzehret.

Dennoch ließ mir der Wierth vor den Feyertägen bedeuten, daß er mich nur alleine noch diesen Monat mit Kost und

Wohnung bedienen könne. Das Haus dieses Wierthen, wo ich allso auch bisher darinnen bin, gehöret eigenthümlich

jenem Scheffen,

der vorzugsweise von Anfange an immer dagegen arbeitete, daß mir von dem Kirchspiele eine Wohnung gestellt werde.

Daher ist es sehr wahrscheinlich, daß die Aufkündigung des Wierthen eigentlich das Werk dieses Scheffen seyn, 

damit ich solle gezwungen seyn wieder von Dattenfeld weggehen zu müssen; wodurch ich dann neuerdings die Höchsten

Behörden zum größten Unwillen gegen mich vereitzen werde; besonders, da ich auch wegen der eigenhändigen

Anlage des Herrn Eigenthümers nicht mehr in das einstweilige Pachthaus so lange einziehen kann, bis die eigene

Wohnung für mich dargestellt seyn.

Das beyliegende Stempelblatt enthält die Aufkündigung meines Wierthen eigenhändig unterschrieben. Ich bitte allso

unterthänigst über mein ferneres Thun und Lassen , wie auch über die Stellung und ausführliche Beschaffenheit meiner

künftigen Wohnung und deren liegenden Gartens Genädigst verfügen zu wollen.

Meine Ansichten zur Wohnung und Garten hab ich schon unterm 15ten Jänner d. J. unterthänigst berühret.

Der Gemüße Garten am bisherigen Pachthause enthält etwa 1 ½ Viert. und der daran liegende Baumgarten 2 ½

Viert, zusammen allso 1 Morgen. Diese Größe scheint mir nicht zu viel und auch nicht zu sonnig zu seyn, dabey sind aber doch

von Höchster Stelle folgende ausdrückliche Bestimmungen wünschensweth als:

a) Wie groß Baum und Küchengarten seyn sollen

b) daß sie am Hause anstoßend genommen werden

c) womit und wie undd) wann die Einfriedigung derselben sollen verfertiget seyn.

Um die Gnädigsten Verfügungen hier abwarten zu können, bat ich meinen Wierthen um Verlängerung seiner

Erlaubnis zu meinem Aufenthalten; wozu er mir weder ein bestimmtes Ja noch Nein zusagte; ich kann es also

nicht wissen, ob ich die Gnädigsten Verfügungen hierüber werde in Dattenfeld abwarten können,

ich werde aber das Äußerste dazu thun von meiner Seite, und ohne einen erneuerten Auftrag dazu, nicht abziehen.

Heute hat der neue Ankäufer des bisherigen Pachthauses dem Herrn Verkäufer die halben Kaufschillinge desselben mit

600 Rthlr. (Reichstaler) ausbezahlet:

der Kauf und Verkauf ist allso bestätiget, und der Ankäufer sagte mir jetzt eben, daß er für die 1200 Rthlr. nicht allein

das Haus und Garten, sondern auch noch 20 Morgen Büsch mit nebenher noch 4 Gewald Markerb gekauft habe: die

Dattenfelder mögen sich allso wohl noch mehr als 600 Rthlr. geschadet haben, daß sie den Ankauf für mich nicht früher

thaten, der ihnen so lange Zeit frey und offen stand.

Durch den Hausverkauf und gleichzeitige Aufkündigung hat es sich allso gegen meine Kläger von selbst entschieden, 

daß ich aus vollwichtigen Gründen fürchtete in das Pachthaus einzuziehen, so lange ich nicht besser für die Zukunft

geschützt war.

Meine noch freye einzelne Person vermag ich nicht hier zu erhalten: mit einer unvorsichtig aqngefangenen Haushaltung

wär mir nicht mehr zu rathen noch zu helfen.

Zudem ich allso unterthänigst bitte um Gnädige Aushülfe bin ich mit tiefester Erfurcht.

Der Königlich Preußischen

Hohen Kirchen und Schul-Comission

gehorsamster Mohr Benefiziat ad S. Antonium in Dattenfeld

Dattenfeld
am 26ten März 1818

Autor: Karl Ludwig Raab

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