Prozess um die Religionszugehörigkeit, Anno 1573, und die Wiedertäufernungen der Orte

 

Das Christentum kommt nach Windeck

Erstbenennungen, Namen 

 

Religionszugehörigkeit

Im Oberbergischen bestanden im 16. Jahrh. zwischen den Landesherren Sayn und Wittgenstein andererseits, ununterbrochen Grenzstreitigkeiten und sonstige"Gebrechen". In über 20 Prozessen beim Reichskammergericht, dere Akten noch heute im Hauptstaatsarchiv einzusehen sind, versuchten die Parteien, Klarheit in diesen Wirrwarr zu bringen, insbesondere das der Religionszugehörigkeut seiner Einwohner um die Zeit von etwa 1550 bis 1600. Anschließend werden einzelne Fragen, z.B. die nach dem Zeitpunkt der Einführung; auf wessen Anordnung dies geschah; Fragen nach dem Glockenschlag; wer dem Kirchenruf und der Berechtigung, Mandata an die Kirchentür zu schlagen; wer besetzte die Pfarrer- und Küsterstellen usw. auf Grund der Zeugenaussagen und der anderen Quellen behandelt. 150 Zeugen, die die bergische Seite namhaft gemacht hatte, wurden eingehend verhört, der erste am 5.12.1575, der letzte am 27.10.1577. Der kaiserliche Kommissar und Doktor Johann Steffan kam mit einem langen Fragebogen von mehrer hundert Fragen. Meist war nur einer je Tag vorgeladen. Bei einzelnen Zeugen umfaßt die Niederschrift über hundert Seiten. Die Vernehmungsprotokolle insgesamt 12926 Seiten. Von den 150 Zeugen bekennen sich 62 offen und eindeutig als evangelisch, Zehn sagen, sie seien katholisch oder papistisch.

 

Die Wiedertäufer

Quelle: Gottfried Corbach, Beiträge zur Bergischen Geschichte

 


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