Die Sonnendiebe - Ursachen des Klimawandels
update: 22.11.2025
Vortrag von Dr. sc. nat. Philipp Zeller (Dipl. Physiker, ETH)
- Motivation und Vorstellung von Philipp Zeller
- Die Atmosphäre (Aufbau/Feuchtigkeit/Radiosondierung)
- Wozu Wetter Manipulation? – Offizielle Dokumente
- HAARP (Offizielles/Jetstream/Patente)
- Solar Radiation Management SRM, mittels Stratopheric Aerosol Injection SAI (Chemtrails)
- Auffälligkeiten am Himmel
- Ein wenig Physik
- Patente zu SRM und SAI
- Quellen und weiterführende Informationen
- Ausblick
https:Transition-TV.ch
https://rumble.com/v11clw1-ttv-horizont-wettermanipulation-ist-real.html
Sonnendiebe
Die Sonnendiebe - unfassbare Erlebnisse einer Autorin zum Thema Geoengineering — Extremnews — Die etwas anderen Nachrichten
https://www.extremnews.com/berichte/vermischtes/d1321446b3e6e62
Die wahren Ursachen des Klimawandels.
2:30 Std.Video zum Klimawandel. Es ist nicht der Mensch und nicht dessen CO-2 das gesamt global vom Menschen erzeugt nur 1 % der CO-2 Emissionen ausmacht.
Der Rest kommt aus der Natur, der Erde. Und der kosmische Zyclus von 12/24/36 tausend Jahren usw. verstärkt all das jetzt zunehmend...Dieser wird jedoch im Mainstream auch nicht der Wissenschaft ( da auch die gekauft ist ) kommuniziert.
Da wissen wie so oft die Russen mehr. Sind aber auch 2 amerikanische Buchautoren dabei.
Ab der 30. Minute im Video deutlich erklärt. Davor die Schäden/ Zerstörungen durch den Klimawandel mit der Folge von Klimaflüchtlingen/ Verarmung/ Verlust von Haus und Hof/ Land. Hitze + Dürrewellen.
Ab der 40. Minute: die Erwärmung der Meere, der Tiefsee. Seit 1995 steigt die Temperatur um 450 % in den letzten 30 Jahren.
Es fehlt zudem jeglicher Beweis oder wissenschaftliche Videos, das CO-2 ein Treibhausgas ist.
Bedenkt man doch, das CO-2 schwerer als Luft ( CO ) ist und 1 Elektron mehr besitzt und so nur bodennah vorkommt- nicht in die Atmosphäre steigen kann. ( Chemie 5. Klasse ).
Tatsächlich macht den Treibhauseffekt das H2O zu 98 % aus - also Wasserdampf.
Und dazu fallen mir seit über 2 Jahrzehnten die Wasserdampfstreifen hinter Flugzeugen ein, die das halbe Jahr über geschlossene grau- weissliche flache Wolkendecken ein, die gut 20 % der UV Sonneneinstrahlung zudem zurückhalten. Also weniger Fotosynthese bei Pflanzen verursachen die Sauerstoff zum Atmen produzieren, aber CO-2 binden.
Die Weltmeere binden übrigens den Grossteil des CO-2, über 85 %, geben es aber wenn sie sich erwärmen wieder ab, was ca 1 Jahr dauert, bis diese Abgaben in die Atmosphäre steigen
Und Versuche zeigen sogar einen abkühlenden Effekt von CO-2.
Nur weil man eine Lüge immer wieder wiederholt, wird die nicht wahrer aber leider glaubhafter. Glaube ist aber nicht Faktenfundiert und hat Vertrauen und Hoffnung oder Auswegslosigkeir wegen Ahnungslosigkeit/ Wissensdefeziten mit im Gepäck. Und Wissen ist eine Holschuld ( juristisch gesehen ).
Die CO-2 Agenda ist also ein Geschäftsmodell zu Steuereintreibung für CO-2. Keiner jedoch kann oder kontrolliert in diese erhobenen Steuergelder für CO-2 auch für Gegenmassnahmen verwendet werden. Diese Buchführung zur Überprüfung der Massnahmen sollte jedoch Pflicht sein. Andernfalls muss man unterstellen das das gewollt ist und diese Gelder in ganz andere Taschen einfliessen und für persönliche und geopolitische Zwecke genutzt werden.
Dieser Film legt all die tatsächlichen VERSCHWIEGENEN Fakten und Unstände offen und erklärt, was wirklich geschieht und das unabhängig.
Kreative Gesellschaft: Globale Krise
Gesendet mit Nennen sie mir einen Beleg/ Link oder ein physikalisch belegtes Video dazu das auschliesslich CO-2 die Ursache sei.
Keine IPPC Statistiken die keiner verifizieren kann. Vor 20 Jahren und früher errechneten so noch das genaue Gegenteil.
Hier nur eines der vielen Ursachen. Humanismus und es gibt über 1000 aktive überirdische Vulkane und Sonneneinstrahl Erhöhung nicht mitgerechnet. Auf den Planeten in unserem Sonnensystem ist es bei allen (Satelittenmessungen) um mehrere Grad die letzten 20 Jahre wärmer geworden. Nicht mehr Minus 260 Grad Weltraumtemperatur sondern nur noch Minus 255 auf dem Mond im Schatten. Am Tag auf der Lichtseite um eben diese 5 Grad mehr. Und CO-2 kann es also nicht gewesen sein. Betrifft alle Himmelskörper im Sonnensystem.
Hier eine der Variablen die massiv mit Polsprung in der Zukunft anstehen:
46 Min.Video
Sie berücksichtigen nur einen 30 bis 50 Jahre Sektor. Aus Eisbohrkernen kann man diese Schwankungen über 100 000 Jahre in den eingeschlossenen Gasen der Proben ersehen und vor Jahrtausenden oder Jahrmillionen schätze ich mal, gab's kein Steinzeitmensch gemachtes CO-2.
Das ist nachprüfbar.
Saurer Regen wie in den 80ern durch Industrie PKW Stickoxyde und Feinststaub seit 2000 durch Geoingeneering jedoch was über der BRD und der halben westlichen Globus Hemisphäre veranstaltet über US gegührte und recherchierbste Wetterprogrsmme veranstaltet wird, ( keine Kondenstreifen sondern Chemtrails aus Nano Aluminium Barium hochtoxisch, entzündlich in biologischen Organismen- 80 % Insektenschwund deit 40 Jahren, im Regenwasser und Böden mit 20 000 fach über Normalwert nachgewiesen aber geleugnet und über Desinfo und Propaganda täglich über Narrative in die Birne gehämmert was jährlich die beteiligten Staaten ( 45) 100derte Millionen Steuergelder kostet.
Quelle: Dr. Patrik Moore
Zum IPPC Teil 2 von 3
Die Idee, dass es weniger Menschen auf der Welt geben sollte, ist seiner Meinung nach die derzeit vorherrschende Philosophie.
„Aber die Leute, die das gesagt haben, haben sich nicht freiwillig gemeldet, die ersten zu sein, die weggehen. Sie verhalten sich so, als ob sie anderen überlegen wären. Diese Art von ‚Stolz‘ und ‚Einbildung‘ ist die schlimmste der Todsünden“, sagte Moore.
Falsche Erzählung über Chlor
„Als ich mich entschied, Greenpeace zu verlassen, war ich einer von 6 Direktoren von Greenpeace International. Ich war der einzige mit formaler naturwissenschaftlicher Ausbildung, BSc Honours in Science and Forestry und Ph.D. in Ökologie.
Meine Direktorenkollegen entschieden, dass Greenpeace eine Kampagne zum ‚Weltweiten Verbot von Chlor‘ starten sollte.“ Moore argumentierte, dass, obwohl Chlor eines der 94 [natürlich vorkommenden] Elemente im Periodensystem ist und viele wichtige Rollen in der Biologie und der menschlichen Gesundheit spielt, es auch wahr ist, dass elementares Chlorgas sehr giftig ist und als Waffe in der Welt eingesetzt wurde wie im 1. Welt- Krieg.
Beispielsweise ist Natriumchlorid, auch als Speisesalz bekannt, ein notwendiger Nährstoff für alle Tiere und viele Pflanzen. NaCl kann nicht „verboten“ werden.
Er betonte, dass eine der wichtigsten Entwicklungen in der Geschichte der öffentlichen Gesundheit bei der Reduzierung der Ausbreitung von durch Wasser übertragenen übertragbaren Krankheiten wie Cholera die Zugabe von Chlor zu Trinkwasser, Schwimmbädern und Spas war.
Darüber hinaus beinhalten etwa 25 % aller unserer Medikamente Chlor, und etwa 85 % der pharmazeutischen Arzneimittel werden unter Verwendung von Chemie hergestellt, die mit Chlor verwandt ist. Ohne Halogene wie Chlor, Brom und Jod wäre die Medizin nicht dieselbe. Halogene sind alle starke Antibiotika.
„Greenpeace nannte Chlor ‚das Element des Teufels' und nennt PVC, Polyvinylchlorid oder einfach Vinyl ‚den giftigen Kunststoff'. All dies ist falsch [und] um die Öffentlichkeit zu erschrecken. Darüber hinaus verstärkt diese fehlgeleitete Politik die Einstellung, dass Menschen keine würdige Spezies sind und dass die Welt ohne sie besser dran wäre.
Ich konnte meine Greenpeace-Kollegen nicht davon überzeugen, diese fehlgeleitete Politik aufzugeben. Das war der Wendepunkt für mich“, sagte Moore.
Falsche Erzählung über Eisbären.
Moore antwortete auf die Frage, wie Greenpeace seine großen Beiträge verwendet habe, und sagte, das Geld sei verwendet worden, um „eine sehr große Belegschaft“ (möglicherweise über 2.000), umfangreiche Werbung und Spendenaktionen zu finanzieren.
Darüber hinaus basieren fast alle Spendenanzeigen der Organisation auf Mythen, die er in seinen Büchern gründlich entlarvt hatte, wobei Eisbären als ein solches Beispiel dienen.
„Der Internationale Vertrag über Eisbären, der 1973 von allen Polarländern unterzeichnet wurde, um die uneingeschränkte Jagd auf Eisbären zu verbieten, wird nie in den Medien, Greenpeace oder Politikern erwähnt, die sagen, dass der Eisbär aufgrund des schmelzenden Eises in der Arktis aussterben wird . Tatsächlich ist die Eisbärenpopulation gestiegen.
Aus dem Archiv von Greenpeace zu diesem Thema:
https://www.greenpeace.de/klimaschutz/energiewende/atomausstieg/antworten-patrick-moore
Quelle: Greenpeace
Politische Situation in der Nutscheid im Zeitstrahl
update: 15.10.2025
Dezember 2025 Windwildwuchschaos (WWWC)
Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln ist entscheidend für die rechtliche Bewertung der Flächen. Erst mit seiner offiziellen Bekanntmachung, die für den 19. Dezember 2025 geplant ist, werden die sogenannten Entwurfsflächen verbindlich als Windenergiegebiete ausgewiesen. Ab diesem Zeitpunkt greifen unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Genehmigungsverfahren.
Laut Bezirksregierung Köln soll der Sachliche Teilplan „am 19.12.2025 beschlossen werden“. Der Rhein-Sieg-Kreis erklärt zur Vorgehensweise: „Dieses Vorgehen orientiert sich an dem Willen der Landesregierung“, der im Landesplanungsgesetz festgelegt sei.
Der aktualisierte Antrag für Eitorf und Ruppichteroth betrifft acht Anlagen innerhalb und fünf außerhalb der vorgesehenen Windenergieflächen (sogenannte „Entwurfsflächen“) des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln. Diese Flächen sollen laut Bezirksregierung Köln am 19. Dezember 2025 als verbindliche Windenergiegebiete beschlossen werden. Da für Anlagen innerhalb und außerhalb dieser Flächen unterschiedliche gesetzliche Regelungen gelten, hat der Rhein-Sieg-Kreis entschieden, zwei getrennte Verfahren durchzuführen.
Spätestens im Dezember 2025 könnte es soweit sein, dann könnte die Landesregierung ein Windwuchschaos begünstigen. RED III (siehe unten) könnte dazu benutzt werden oder alles war so geplant.
Ob die Flächenberechnungen der Behörden stimmen, ist strittig. In den älteren Berechnungen wurden die neueren und leistungsfähigeren Anlagen mit Leistungen von über 8 MW vielleicht nicht berücksichtigt. Demzufolge müssten weniger Flächen zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls ist die Zahl der anderen Energiehersteller, Photovoltaik, Balkonkraftwerke ect, drastisch gestiegen. Diese sollten auch in die Flächenberechnungen einbezogen werden.
In einigen Landkreisen NRWs äußerte sich in der Folge Unmut. Von einem Wildwuchs neuer Windenergieprojekte ist die Rede. Rund 1.400 Anträge für Windenergieanlagen außerhalb sogenannter Vorranggebiete seien eingereicht worden. Dies sei der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Die Vorranggebiete sind ebenfalls Teil eines Bundesgesetzes, wonach die Länder angewiesen sind, bis 2032 bis zu zwei Prozent der Landesfläche für Windenergieprojekte zur Verfügung zu stellen. NRW muss die Marke von 1,8 Prozent erreichen und will dies – vorzeitig – bis spätestens 2027 umsetzen.
Sept. 2025 Gremium debattierte über Windenergieanlagen in der Nutscheid im östlichen Rhein-Sieg-Kreis.
„Egal, wie die Entscheidung im Regionalplan im Dezember ausfallen wird, wir wissen, dass letztendlich Windenergieanlagen (WEA) dabei herumkommen werden“, stellte der Vorsitzende des Naturschutzbeirates, Dr. Norbert Möhlenbruch, nach der jüngsten Debatte über Windräder in der Nutscheid fest. In dem Gremium wurde erneut über WEA in dem großen Waldgebiet im östlichen Kreis debattiert.
Dieses Mal ging es um insgesamt acht Anlagen zwischen den Dörfern Balenbach, Lützgenauel, Bourauel und Bohlscheid in Eitorf sowie Litterscheid und Oberlückerath in Ruppichteroth und Eitorf-Rankenhohn. Für die waren beim Naturschutzamt des Kreises Anträge zur Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt worden.
Zehn weitere Anlagen nicht genehmigungsfähig
Ursprünglich geplant waren in der Nutscheid sogar zehn weitere WE-Anlagen, die aber zunächst von der Nesselrodischen Forstverwaltung (Eigentümer) und der Windkraftfirma Hellweg aus Paderborn zurückgestellt wurden, weil sie vermutlich nicht genehmigungsfähig sind. Die Flächen liegen nämlich außerhalb der ausgewiesenen Vorrangzonen, wie Christoph Rüter vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises berichtete.
Das Amt soll jetzt innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme zu den acht Windrädern abgeben, denn der Regionalrat will schon am 19. Dezember eine abschließende Entscheidung dazu treffen. Der Naturschutzbeirat hat in diesem Verfahren kein Widerspruchsrecht. Trotzdem legte ihm das Amt den Antrag zur Beratung vor.
Die jetzt geplanten Windräder sollen auf Kalamitätsflächen gebaut werden. Eigentlich dürfe man wegen Boden- und Artenschutz keine Windräder in Waldgebieten akzeptieren, betonte Möhlenbruch. Aber wenn man aus Kohle (schon in fünf Jahren) und Atomkraft aussteigen wolle, könne man Windkraft nicht nur auf Acker und Wiese beschränken, sondern müsse auch im Wald dafür Standorte suchen, die beim Boden- und Artenschutz am wenigsten Ärger machen.
Yuliya Golbert (BUND) bezeichnete das aus Artenschutzgründen allerdings als sehr kritisch. Max Graf von Nesselrode erläuterte, warum seine Forstverwaltung einige geplante Windkraftanlagen zurückgestellt habe. Dadurch sollten mögliche Flurschäden vermieden werden, sagte er, wenn sich alter Baumbestand direkt in der Nähe befindet. Auf den Hinweis von Möhlenbruch, dass es umfangreiche Kranichzüge über der Nutscheid gebe, betonte Rüter, die seien für NRW nicht relevant.
Laut einem Fachinstitut in Ostdeutschland gebe es deutschlandweit nur ganz wenige Schlagopfer bei Kranichen zu verzeichnen. Hans-Heiner Heuser (Bergischer Naturschutzverein) wies auf die Bedeutung der Rotmilane im Vogelschutzgebiet des östlichen Kreises hin. Laut Rüter kreisen diese Greifvögel bei ihrer Nahrungssuche in Rotorhöhe und erkennen bei diesen Suchflügen die Gefahren offenbar nicht. Das trifft laut Möhlenbruch auch auf Fledermäuse zu. Deshalb sollte man überlegen, welche Maßnahmen wie Zeiten der Stilllegung man zur Vermeidung ergreifen könne.
Quelle: Harald Röhrig v. Kölner Stadtanzeiger v. 6.10.2025, Rundschau, S. Probach
17.09.2025 Waldbesitzer baut Forstweg aus, Forstbehörde stoppt Wegebau vor Gericht
Im Urteil heißt es: Die konkret beabsichtigte Maßnahme kann die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. Vorliegend wird mit ortsfremden Materialien ein grundhaft ausgebauter, verbreiterter Weg geschaffen, dessen Oberfläche verdichtet werden soll. Der geplante Weg unterscheidet sich erheblich von den zuvor vorhandenen naturnahen Waldwegen und prägt mithin die Landschaft als Fremdkörper.
Quelle: Agrar heute
12.09.2025 Ergänzendes Verfahren für den Windkraftausbau im Landkreis Göttingen, Pressemitteilung Nr. 66/2025
Kann sich ein Vorhaben außerhalb eines Vogelschutzgebietes nachteilig auf das geschützte Gebiet auswirken, bedarf es einer über eine Vorprüfung hinausgehenden Prüfung der Gebietsverträglichkeit. Die Prüfung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots ist auf den gegenwärtigen Bestand geschützter Tiere beschränkt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden.Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Genehmigung rechtswidrig und nicht vollziehbar ist und es zur weiteren Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens eines ergänzenden Verfahrens bedarf. Unter anderem hat es das Fehlen einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung bemängelt. Zudem sei bei der Prüfung, ob durch das Vorhaben zulasten des Rotmilans das artenschutzrechtliche Tötungsverbot verletzt wird, versäumt worden, auch sehr wahrscheinliche zukünftige Ansiedlungen von Vögeln zu berücksichtigen. Genehmigungserleichterungen im Zuge der EU-Notfall-Verordnung und des Windenergieflächenbedarfsgesetzes kämen dem Vorhaben nicht zugute.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht
per Email an:
Betr: Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln- Zweiter Planentwurf 2025 Beteiligung NRW Bezirksregierung Köln
Mit dem RED III-Umsetzungsgesetz beschleunigt die Bundesregierung den Ausbau Erneuerbarer Energien – auf Kosten von Umweltstandards und durch massive Naturzerstörung. Die ehemalige Notfallverordnung der EU diente als Blaupause. Jetzt verankert das neue Gesetz vereinfachte Genehmigungen dauerhaft. Landschaftsschutz, Bürgerrechte und ökologisches Gleichgewicht geraten unter die Räder eines industriegetriebenen Ausbaus (naturschutz-initiative: 17.07.25).
Naturzerstörung als Programm: Rechtsrahmen mit fataler Wirkung
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2413 verwandelt Naturräume in Industrieflächen. Zentrale Passage im Gesetz: „Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land“. Auch außerhalb dieser Zonen lassen sich Projekte künftig schnell und weitgehend unkontrolliert realisieren. Technisch klingt das harmlos – faktisch führt es zu Eingriffen in ökologisch sensible Gebiete und zu einer strukturellen Schwächung des Naturschutzes.
Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz verlieren an Kraft. Planer, Betreiber und Projektierer erhalten freie Hand, während Einwände aus der Bevölkerung kaum noch Gehör finden. Die Öffentlichkeit bleibt weitgehend ausgeschlossen, kritische Prüfungen entfallen oft vollständig.
Naturzerstörung im Namen des Fortschritts
Juristisch wird ein neuer Maßstab gesetzt. Der Artenschutz bleibt auf der Strecke, während das sogenannte „überragende öffentliche Interesse“ an der Windkraft alles andere verdrängt. Selbst außerhalb ausgewiesener Windgebiete zählen Eingriffe in Landschaft und Siedlungsnähe künftig als legitim. Der rechtliche Rahmen schwächt die Position von Naturschützern und Verbänden erheblich.
§ 249 BauGB bestätigt diese Entwicklung. „Optisch bedrängende Wirkung“ gilt nicht mehr als Hindernis, solange ein Mindestabstand zur Wohnbebauung eingehalten wird. Der Schutz menschlicher Lebensräume und das Landschaftsbild verlieren an Bedeutung – industrielle Interessen dominieren.
Schwächung des Artenschutzes durch EU-Vorgaben
Besonders kritisch ist der neue Umgang mit streng geschützten Arten. Artikel 16 der RED III-Richtlinie erlaubt Eingriffe, wenn Projektträger geeignete „Minderungsmaßnahmen“ nachweisen. Selbst tödliche Auswirkungen gelten dann nicht mehr als absichtlich. Die einst verbindlichen Regeln der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie büßen an Gewicht ein.
Was ursprünglich als Klimaschutzmaßnahme eingeführt wurde, entwickelt sich zur systematischen Schwächung bewährter Umweltstandards. Der Naturschutz verliert dadurch an Substanz – ausgerechnet in einer Phase, in der Europas Ökosysteme ohnehin unter Druck stehen. Eine Artenselektion durch Windkraft würde damit begünstigt. Mit der Folgerung, erst wenn der vorletzte Vogel durch WEAs vom Himmel geholt würde, könnte damit die Population gefährdet sein. Doch dann ist es zu spät.
Öffentliches Schweigen trotz gravierender Folgen
Medial bleibt der Rechtsumbau nahezu unbeachtet. Dabei droht durch RED III eine langfristige Entwertung europäischer Naturwerte. Der Einfluss von Umweltverbänden sinkt, gleichzeitig steigen die Eingriffsrechte industrieller Akteure. Die Balance zwischen Energiepolitik und Umweltbewahrung geht verloren.
Die Bundesregierung präsentiert die Maßnahmen als modern, digital und effizient. Doch die Realität spricht eine andere Sprache: Naturzerstörung im Rekordtempo, demokratische Entmachtung und eine beunruhigende Entwertung naturnaher Räume.
In den neuen Gesetzen wurde somit das Bundesrecht zum Schutz des einzelnen auf körperliche Unversehrheit dem Wohl der Energieerzeugung untergeordnet. Das bedeutet eine weitere Artenselektion durch Windkraft.
13.2.2025 : Stellungsnahme zum Regionalteilplan NRW 2025
Betrifft Regionalplan NRW und Regionalteilplan NRW
1500 dieser Industrieanlagen für NRW sind in der Planung, darunter viele inmitten zusammenhängender Wälder, Naturschutzgebieten, und Biotopen in der Nutscheid.
Die Einspruchsfrist für den Regionalplan NRW endet am 13.2.2025, unsere Bürger sollten die letzte Chance nutzen, um diese verordnete Natur- und Artenschädigende Industrieanlagen zu stoppen. Wir brauchen diese unsaubere Energieerzeugung nicht, es gibt genügend bessere und saubere Alternativen.
Download: Stellungsnahme an die Bzreg Köln.
RED III Abkommen hebelt Umwelt- und Artenschutz aus
Gesetzliche beschleunigte Naturzerstörung: RED III hebelt Umwelt- und Artenschutz aus
Mit dem RED III-Umsetzungsgesetz beschleunigt die Bundesregierung den Ausbau Erneuerbarer Energien – auf Kosten von Umweltstandards und durch massive Naturzerstörung. Die ehemalige Notfallverordnung der EU diente als Blaupause. Jetzt verankert das neue Gesetz vereinfachte Genehmigungen dauerhaft. Landschaftsschutz, Bürgerrechte und ökologisches Gleichgewicht geraten unter die Räder eines industriegetriebenen Ausbaus (naturschutz-initiative: 17.07.25).
Naturzerstörung als Programm: Rechtsrahmen mit fataler Wirkung
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2413 verwandelt Naturräume in Industrieflächen. Zentrale Passage im Gesetz: „Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land“. Auch außerhalb dieser Zonen lassen sich Projekte künftig schnell und weitgehend unkontrolliert realisieren. Technisch klingt das harmlos – faktisch führt es zu Eingriffen in ökologisch sensible Gebiete und zu einer strukturellen Schwächung des Naturschutzes.
Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz verlieren an Kraft. Planer, Betreiber und Projektierer erhalten freie Hand, während Einwände aus der Bevölkerung kaum noch Gehör finden. Die Öffentlichkeit bleibt weitgehend ausgeschlossen, kritische Prüfungen entfallen oft vollständig.
Naturzerstörung im Namen des Fortschritts
Juristisch wird ein neuer Maßstab gesetzt. Der Artenschutz bleibt auf der Strecke, während das sogenannte „überragende öffentliche Interesse“ an der Windkraft alles andere verdrängt. Selbst außerhalb ausgewiesener Windgebiete zählen Eingriffe in Landschaft und Siedlungsnähe künftig als legitim. Der rechtliche Rahmen schwächt die Position von Naturschützern und Verbänden erheblich.
§ 249 BauGB bestätigt diese Entwicklung. „Optisch bedrängende Wirkung“ gilt nicht mehr als Hindernis, solange ein Mindestabstand zur Wohnbebauung eingehalten wird. Der Schutz menschlicher Lebensräume und das Landschaftsbild verlieren an Bedeutung – industrielle Interessen dominieren.
Schwächung des Artenschutzes durch EU-Vorgaben
Besonders kritisch ist der neue Umgang mit streng geschützten Arten. Artikel 16 der RED III-Richtlinie erlaubt Eingriffe, wenn Projektträger geeignete „Minderungsmaßnahmen“ nachweisen. Selbst tödliche Auswirkungen gelten dann nicht mehr als absichtlich. Die einst verbindlichen Regeln der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie büßen an Gewicht ein.
Was ursprünglich als Klimaschutzmaßnahme eingeführt wurde, entwickelt sich zur systematischen Schwächung bewährter Umweltstandards. Der Naturschutz verliert dadurch an Substanz – ausgerechnet in einer Phase, in der Europas Ökosysteme ohnehin unter Druck stehen.
Öffentliches Schweigen trotz gravierender Folgen
Medial bleibt der Rechtsumbau nahezu unbeachtet. Dabei droht durch RED III eine langfristige Entwertung europäischer Naturwerte. Der Einfluss von Umweltverbänden sinkt, gleichzeitig steigen die Eingriffsrechte industrieller Akteure. Die Balance zwischen Energiepolitik und Umweltbewahrung geht verloren.
Die Bundesregierung präsentiert die Maßnahmen als modern, digital und effizient. Doch die Realität spricht eine andere Sprache: Naturzerstörung im Rekordtempo, demokratische Entmachtung und eine beunruhigende Entwertung naturnaher Räume.
Quelle: Naturschutz-Initiative
Stellungnahme-Lebensqualität-Email-Bzreg
Vorname Name Ort Datum
Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk
Dezernat 32
50606 Köln
Email:
Öff. Teilplan EE
Stellungnahme/Einspruch zum Teilplan Erneuerbare Energien Reg.-Bez. Köln für die Windkraftenergieanlagen im Bereich Windeck und Ruppichteroth:
WDB_02, RUP_WDB_WIN_01, RUP_WIN_01
Um später mein Klagerecht ausüben zu können, lege ich hiermit meinen Einspruch gegen den Entwurf des oben genannten Teilplans ein.
Begründung:
Ich als Bürger der Gemeinde Windeck werde aus den folgenden Gründen durch die geplanten Windkraftanlagen in den oben genannten Gebieten stark betroffen und meine Lebensqualität herabgesetzt.
Ich lebe mit meiner Familie seit Generationen in eigenen Immobilien im schönen Windecker Ländchen, mit seinem letzten Kleinod der Nutscheid, mit seinen zusammenhängenden Waldgebieten, innerhalb der großen Naturschutzgebiete, Biotope und Quellgebieten vieler Bäche, die auch für die Wasserversorgung meines Ortes genutzt werden.
Es könnte gravierende Einschnitte in die Gesundheit für mich, meine Familie und viele meiner Freunde, Nachbarn und Bürger bedeuten, die auch nach Windeck gezogen sind, um Ruhe und Erholung im ländlichen Bereich zu finden.
Die Lebensplanung und unser Ziel in freier, unberührter, sauberer Natur mit vielen Arten leben zu können ist durch dirse Industrieanlagen nicht mehr ohne große gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schall, Schatten, Umweltverunreinigungen gewährleistet. Meine Freizeitaktivitäten werden durch diese sehr stark eingeschränkt. Wanderungen und Bikertouren in ruhiger Umgebung sind hierdurch nicht mehr möglich.
Es entstehen finanzielle Einbußen und Nachteile durch in der Folge zurückgehenden und damit fehlenden Tourismus. Dies wird sich auch auf den sozialen Bereich auswirken.
Entsprechende Gutachten aus anderen Landesteilen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen liegen vor.
Alles zusammen bedeutet einen hohen Verlust an Lebensqualität mit finanziellen Einbußen, die ich nicht hinnehmen werde.
Erläuterungen im Detail:
1. Naherholung und Tourismus
Der Rhein-Sieg-Kreis, der Oberbergische Kreis sowie die Stadt Waldbröl werben mit dem Natursteig Sieg für den Tourismus, besonders für Erholungssuchende aus dem Großraum Köln, Bonn und dem Ruhrgebiet.
Der Natursteig Sieg wurde mit einem Millionen Euro teurem Projekt zum Ausbau des Fremdenverkehrs gefördert. Die Aufstockgemeinden sind zur Sicherung ihres Haushaltes auf den Tourismus angewiesen.
Es sollten Wanderer, Biker mit ihren Familien in die unberührten Höhenzüge der Nutscheid eingeladen werden. Das alles wird unter diesen ca. 260 m hohen Windanlagen mit ihren Schallbelästigungen
nicht mehr möglich sein. Eine entsprechende Erholung ist nicht mehr gegeben. Ein Einbruch des Tourismus wird die Folge sein, mit finanziellen Einbußen für die Gastronomie und damit für den Haushalt
der Gemeinden und die Bürger.
Gutachten belegen, dass die Gebiete um WEA‘s von Erholungssuchenden gemieden werden. Wer möchte in einem Waldgebiet unter diesen hohen Windkraftanlagen wandern gehen,
zumal die Zufahrten und Sockel der Anlagen zubetoniert bzw. geteert sind.
Die bekannten Ausflugsziele Natursteig Sieg, Panarbora, Schladerner Wasserfall mit seinem Tourismusbüro, Windecker Ländchen, Römerstraße, zählen dazu.
Diese Projekte der Wirtschaftsförderung mit dem Aufbau des Tourismus für unsere strukturschwache Gegend sind gefährdet. Millionen Euro sind in die geförderten Projekte wie dem Natursteig Sieg
und Panabora geflossen. Die Aufstockgemeinden sind darauf angewiesen. In den veröffentlichten Werbekampagnen und Werbetrailern wurde mit einer unberührten Natur und Landschaft mit einer
großen Artenvielfalt für Erholungssuchende, Wanderer und Biker geworben. Sie stimmen nicht mehr und müssten neu gestaltet werden mit dem Hinweis: Achtung Lärm und Schallbelästigung
durch Windkraftanlagen, Gefahr durch Brände in diesen Bereichen und Waldgebieten möglich, Gefahr für Leib und Leben in der Nutscheid möglich.
Die finanziellen Einbußen werden die wenigen zu erwartenden Einnahmen aus dem unsicheren Windenergiegeschäft weit übersteigen, die sich fast ausschließlich in privaten Händen befindet.
2. Für mich und meine Familie sowie für viele meiner Nachbarn und Bürger können schwere Gesundheitsgefährdungen entstehen durch:
Schall
Windkraftanlagen verursachen unerträglichen, hörbaren Lärm, Infraschall (tieffrequenter, gepulster Schall) sowie Schattenschlag. Diese Beeinträchtigungen sind nicht ausreichend berücksichtigt.
Auch für Windkraftanlagen muss die gleiche Unbedenklichkeit gelten wie für andere Technik. Schall: 45/60 Dezibel tagsüber/nachts.
Infraschall
Mögliche Gesundheitsrisiken: Schlafstörungen, Ermüdung, Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Herzrasen, Herzinfarkt-ähnliche Symptome, Bluthochdruck, Ohrendruck, Tinnitus,
Schattenwurf
Angstzustände, Depressionen usw. Bei den geplanten 262 m hohen Anlagen betrüge der Schattenwurf ca.1834 m pro Anlage – die erlaubten max.30 Minuten am Tag wären selbst im Winter um ca. 9.15 erreicht.
Des Weiteren sind die meisten Haushalte vom Schattenwurf mehrerer Anlagen betroffen.
Abstände
Die Abstände dieser WEAs von Häusern/Dörfern betragen gem. Planung lediglich 500 bis 1000 m. Hiervon geht auch eine extreme optische Bedrängung aus.
Umweltverunreinigungen bedingt durch:
Chemikalien, Gifte, Farbstoffe, Carbonkohlefaserstoffe, die nach Bränden oder Erosionen an den WEA's entstehen, und viele Kilometer ins Umfeld geweht werden, die gesundheitsgefährdend sind.
3. Gefährdung des Artenschutzes und der Biodiversität
Die geplanten Windräder sind aufgrund des Artenschutzes abzulehnen.
Einhaltung des Helgoländer Papiers sowie Verstoß Deutschlands gegen den Vertrag Montreal vom 19.12.2022. Viele der Zugvögel, aus Nord- und Osteuropa kommend, umkreisen besonders in der
nebeligen Jahreszeit die Nutscheid in sehr niedriger Höhe, um sich an den Wasserscheiden der Nutscheid und Bröl zu orientieren. Durch die Geschwindigkeit von bis zu 400 km/h an den sich drehenden
Flügelspitzen der WEA's könnten viele Arten getötet werden. Darunter sind seltene Vogelarten, die mit dem europäischem Vogelschutzgesetz gesetzlich geschützt sind.
Die seltene und geschützte Wildkatze ist in der Nutscheid ebenso wie viele weitere geschützte Arten heimisch geworden.
4. Brandschutz, Gefährdung für Erholungssuchende, Wanderer, Familien
Aufgrund der Nabenhöhe von ca. 175 m ist eine direkte Löschung der Windräder unmöglich. Sie müssen also kontrolliert abbrennen. Bei Wind wird es wohl einen unkontrollierbaren Funkenflug in den
umliegenden Wald mit den entsprechenden Folgen geben, vielleicht sogar Personenschäden. Laut Berichten von brennenden Windrädern muss von einer Wahrscheinlichkeit von bis zu 0,04% gerechnet werden.
Bei einer geplanten Laufzeit von 20 Jahren und 18 Windrädern beläuft sich die Brandgefahr somit auf 0,04% x 2 x 18 = 14,4%. Das ist mehr als verantwortungslos.
Im Falle eines Brandes wird die deutsche Gerichtsbarkeit wohl auch nicht vor den genehmigenden Behörden halt machen.
Laut Aussagen der Kreisfeuerwehr ist die Nutscheid nur sehr schwer für die Brandbekämpfung mit Löschwasser zugängig. Das Löschwasser muss von der weit entfernten Sieg und Bröl beschafft werden.
Ein zu erwartender Brand durch diese Windkraftanlagen könnte sehr viele Menschen, darunter viele Wanderer, in der Nutscheid und Umgebung gefährden, besonders in den trockenen Monaten
bei den ausgetrockneten Kalamitätsflächen.
5. Drehfunkfeuer Cola
Die Kommunen Eitorf, Windeck, Ruppichteroth und die Nutscheid selbst liegen im Bereich des Funkfeuers COLA, an dem sich alle nationalen und internationalen Flugzeuge orientieren.
Betroffen sind neben international agierenden Flugzeugen auch der militärische Teil des Flughafens. In dessen Radius von 7 km keine Windkraftanlagen gebaut werden dürfen.
Um dennoch diese Anlagen bauen zu können, wurde ein Abriss dieser Anlage von einigen Windkraftlobbyisten in Betracht gezogen.
Die Sicherheit von Millionen Menschen in der Umgebung des Flughafens würden damit gefährdet. Nicht nur der zivile Teil des Flughafens wäre betroffen, sondern auch für der militärische Teil ,
der eine Ertüchtigung erhalten sollte und keine Gefahr durch den Bau von privaten Windkraftanlagen. Das wäre unverantwortlich.
Fazit:
Wir benötigen diese Windindustrieanlagen zur Energieerzeugung in der Nutscheid nicht, da es genügend bessere, saubere und klimaneutrale Alternativen zur Energieerzeugung gibt.
Die Nutscheid als zusammenhängendes Waldgebiet muss erhalten werden. Der Wald dient der Erholung des Menschen, er darf nicht für die Windindustrieanlagen zerstört werden. Die Menschen der Umgebung und aus den nahen Großstädten haben ein Recht darauf.
Die staatlichen Wälder in der Nutscheid dürfen nicht für diese unsaubere, nicht nachhaltige, energieunsichere, artentötende Energieerzeugung zur Gewinnmaximierung missbraucht werden. Die Kalamitätsflächen sind der Wald der Zukunft. Die Natur hat sich nach dem Borkenkäferbefall wieder erholt, sie ist schöner, bunter und artenreicher geworden. Bagger und Beton müssen ferngehalten werden. Die dort lebenden Arten müssen geschützt und verteidigt werden.
Wir müssen in unseren Waldgebieten keine Energie für unsere Großstädte produzieren, dafür sind sie im weiten Flachland der Umgebung selber in der Lage.
Die Menschen im Siegtal, Bröltal und der Nutscheid werden für den Erhalt ihrer Heimat kämpfen und hoffen, dass Sie uns dabei unterstützen.
Hierfür und auch für alle hier aufgeführten Punkte wird um Prüfung und schriftliche Stellungnahme gebeten.
Ort/Datum……………………………….
(Unterschrift)
Stellungnahme-Lebensqualität-Post-Bzreg
Vorname Name Ort Datum
Bezirksregierung Köln
Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk
Dezernat 32
50606 Köln
Fax:0221-147-2905
Öff. Teilplan EE
Stellungnahme/Einspruch zum Teilplan Erneuerbare Energien Reg.-Bez. Köln für die Windkraftenergieanlagen im Bereich Windeck und Ruppichteroth:
WDB_02, RUP_WDB_WIN_01, RUP_WIN_01
Kein Internet
Um später mein Klagerecht ausüben zu können, lege ich hiermit meinen Einspruch gegen den Entwurf des oben genannten Teilplans ein.
Begründung:
Ich als Bürger der Gemeinde Windeck werde aus den folgenden Gründen durch die geplanten Windkraftanlagen in den oben genannten Gebieten stark betroffen und meine Lebensqualität herabgesetzt.
Ich lebe mit meiner Familie seit Generationen in eigenen Immobilien im schönen Windecker Ländchen, mit seinem letzten Kleinod der Nutscheid, mit seinen zusammenhängenden Waldgebieten, innerhalb der großen Naturschutzgebiete, Biotope und Quellgebieten vieler Bäche, die auch für die Wasserversorgung meines Ortes genutzt werden.
Es könnte gravierende Einschnitte in die Gesundheit für mich, meine Familie und viele meiner Freunde, Nachbarn und Bürger bedeuten, die auch nach Windeck gezogen sind, um Ruhe und Erholung im ländlichen Bereich zu finden.
Die Lebensplanung und unser Ziel in freier, unberührter, sauberer Natur mit vielen Arten leben zu können ist durch dirse Industrieanlagen nicht mehr ohne große gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schall, Schatten, Umweltverunreinigungen gewährleistet. Meine Freizeitaktivitäten werden durch diese sehr stark eingeschränkt. Wanderungen und Bikertouren in ruhiger Umgebung sind hierdurch nicht mehr möglich.
Es entstehen finanzielle Einbußen und Nachteile durch in der Folge zurückgehenden und damit fehlenden Tourismus. Dies wird sich auch auf den sozialen Bereich auswirken.
Entsprechende Gutachten aus anderen Landesteilen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen liegen vor.
Alles zusammen bedeutet einen hohen Verlust an Lebensqualität mit finanziellen Einbußen, die ich nicht hinnehmen werde.
Erläuterungen im Detail:
1. Naherholung und Tourismus
Der Rhein-Sieg-Kreis, der Oberbergische Kreis sowie die Stadt Waldbröl werben mit dem Natursteig Sieg für den Tourismus, besonders für Erholungssuchende aus dem Großraum Köln, Bonn und dem Ruhrgebiet.
Der Natursteig Sieg wurde mit einem Millionen Euro teurem Projekt zum Ausbau des Fremdenverkehrs gefördert. Die Aufstockgemeinden sind zur Sicherung ihres Haushaltes auf den Tourismus angewiesen.
Es sollten Wanderer, Biker mit ihren Familien in die unberührten Höhenzüge der Nutscheid eingeladen werden. Das alles wird unter diesen ca. 260 m hohen Windanlagen mit ihren Schallbelästigungen
nicht mehr möglich sein. Eine entsprechende Erholung ist nicht mehr gegeben. Ein Einbruch des Tourismus wird die Folge sein, mit finanziellen Einbußen für die Gastronomie und damit für den Haushalt
der Gemeinden und die Bürger.
Gutachten belegen, dass die Gebiete um WEA‘s von Erholungssuchenden gemieden werden. Wer möchte in einem Waldgebiet unter diesen hohen Windkraftanlagen wandern gehen,
zumal die Zufahrten und Sockel der Anlagen zubetoniert bzw. geteert sind.
Die bekannten Ausflugsziele Natursteig Sieg, Panarbora, Schladerner Wasserfall mit seinem Tourismusbüro, Windecker Ländchen, Römerstraße, zählen dazu.
Diese Projekte der Wirtschaftsförderung mit dem Aufbau des Tourismus für unsere strukturschwache Gegend sind gefährdet. Millionen Euro sind in die geförderten Projekte wie dem Natursteig Sieg
und Panabora geflossen. Die Aufstockgemeinden sind darauf angewiesen. In den veröffentlichten Werbekampagnen und Werbetrailern wurde mit einer unberührten Natur und Landschaft mit einer
großen Artenvielfalt für Erholungssuchende, Wanderer und Biker geworben. Sie stimmen nicht mehr und müssten neu gestaltet werden mit dem Hinweis: Achtung Lärm und Schallbelästigung
durch Windkraftanlagen, Gefahr durch Brände in diesen Bereichen und Waldgebieten möglich, Gefahr für Leib und Leben in der Nutscheid möglich.
Die finanziellen Einbußen werden die wenigen zu erwartenden Einnahmen aus dem unsicheren Windenergiegeschäft weit übersteigen, die sich fast ausschließlich in privaten Händen befindet.
2. Für mich und meine Familie sowie für viele meiner Nachbarn und Bürger können schwere Gesundheitsgefährdungen entstehen durch:
Schall
Windkraftanlagen verursachen unerträglichen, hörbaren Lärm, Infraschall (tieffrequenter, gepulster Schall) sowie Schattenschlag. Diese Beeinträchtigungen sind nicht ausreichend berücksichtigt.
Auch für Windkraftanlagen muss die gleiche Unbedenklichkeit gelten wie für andere Technik. Schall: 45/60 Dezibel tagsüber/nachts.
Infraschall
Mögliche Gesundheitsrisiken: Schlafstörungen, Ermüdung, Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Herzrasen, Herzinfarkt-ähnliche Symptome, Bluthochdruck, Ohrendruck, Tinnitus,
Schattenwurf
Angstzustände, Depressionen usw. Bei den geplanten 262 m hohen Anlagen betrüge der Schattenwurf ca.1834 m pro Anlage – die erlaubten max.30 Minuten am Tag wären selbst im Winter um ca. 9.15 erreicht.
Des Weiteren sind die meisten Haushalte vom Schattenwurf mehrerer Anlagen betroffen.
Abstände
Die Abstände dieser WEAs von Häusern/Dörfern betragen gem. Planung lediglich 500 bis 1000 m. Hiervon geht auch eine extreme optische Bedrängung aus.
Umweltverunreinigungen bedingt durch:
Chemikalien, Gifte, Farbstoffe, Carbonkohlefaserstoffe, die nach Bränden oder Erosionen an den WEA's entstehen, und viele Kilometer ins Umfeld geweht werden, die gesundheitsgefährdend sind.
3. Gefährdung des Artenschutzes und der Biodiversität
Die geplanten Windräder sind aufgrund des Artenschutzes abzulehnen.
Einhaltung des Helgoländer Papiers sowie Verstoß Deutschlands gegen den Vertrag Montreal vom 19.12.2022. Viele der Zugvögel, aus Nord- und Osteuropa kommend, umkreisen besonders in der
nebeligen Jahreszeit die Nutscheid in sehr niedriger Höhe, um sich an den Wasserscheiden der Nutscheid und Bröl zu orientieren. Durch die Geschwindigkeit von bis zu 400 km/h an den sich drehenden
Flügelspitzen der WEA's könnten viele Arten getötet werden. Darunter sind seltene Vogelarten, die mit dem europäischem Vogelschutzgesetz gesetzlich geschützt sind.
Die seltene und geschützte Wildkatze ist in der Nutscheid ebenso wie viele weitere geschützte Arten heimisch geworden.
4. Brandschutz, Gefährdung für Erholungssuchende, Wanderer, Familien
Aufgrund der Nabenhöhe von ca. 175 m ist eine direkte Löschung der Windräder unmöglich. Sie müssen also kontrolliert abbrennen. Bei Wind wird es wohl einen unkontrollierbaren Funkenflug in den
umliegenden Wald mit den entsprechenden Folgen geben, vielleicht sogar Personenschäden. Laut Berichten von brennenden Windrädern muss von einer Wahrscheinlichkeit von bis zu 0,04% gerechnet werden.
Bei einer geplanten Laufzeit von 20 Jahren und 18 Windrädern beläuft sich die Brandgefahr somit auf 0,04% x 2 x 18 = 14,4%. Das ist mehr als verantwortungslos.
Im Falle eines Brandes wird die deutsche Gerichtsbarkeit wohl auch nicht vor den genehmigenden Behörden halt machen.
Laut Aussagen der Kreisfeuerwehr ist die Nutscheid nur sehr schwer für die Brandbekämpfung mit Löschwasser zugängig. Das Löschwasser muss von der weit entfernten Sieg und Bröl beschafft werden.
Ein zu erwartender Brand durch diese Windkraftanlagen könnte sehr viele Menschen, darunter viele Wanderer, in der Nutscheid und Umgebung gefährden, besonders in den trockenen Monaten
bei den ausgetrockneten Kalamitätsflächen.
5. Drehfunkfeuer Cola
Die Kommunen Eitorf, Windeck, Ruppichteroth und die Nutscheid selbst liegen im Bereich des Funkfeuers COLA, an dem sich alle nationalen und internationalen Flugzeuge orientieren.
Betroffen sind neben international agierenden Flugzeugen auch der militärische Teil des Flughafens. In dessen Radius von 7 km keine Windkraftanlagen gebaut werden dürfen.
Um dennoch diese Anlagen bauen zu können, wurde ein Abriss dieser Anlage von einigen Windkraftlobbyisten in Betracht gezogen.
Die Sicherheit von Millionen Menschen in der Umgebung des Flughafens würden damit gefährdet. Nicht nur der zivile Teil des Flughafens wäre betroffen, sondern auch für der militärische Teil ,
der eine Ertüchtigung erhalten sollte und keine Gefahr durch den Bau von privaten Windkraftanlagen. Das wäre unverantwortlich.
Fazit:
Wir benötigen diese Windindustrieanlagen zur Energieerzeugung in der Nutscheid nicht, da es genügend bessere, saubere und klimaneutrale Alternativen zur Energieerzeugung gibt.
Die Nutscheid als zusammenhängendes Waldgebiet muss erhalten werden. Der Wald dient der Erholung des Menschen, er darf nicht für die Windindustrieanlagen zerstört werden. Die Menschen der Umgebung und aus den nahen Großstädten haben ein Recht darauf.
Die staatlichen Wälder in der Nutscheid dürfen nicht für diese unsaubere, nicht nachhaltige, energieunsichere, artentötende Energieerzeugung zur Gewinnmaximierung missbraucht werden. Die Kalamitätsflächen sind der Wald der Zukunft. Die Natur hat sich nach dem Borkenkäferbefall wieder erholt, sie ist schöner, bunter und artenreicher geworden. Bagger und Beton müssen ferngehalten werden. Die dort lebenden Arten müssen geschützt und verteidigt werden.
Wir müssen in unseren Waldgebieten keine Energie für unsere Großstädte produzieren, dafür sind sie im weiten Flachland der Umgebung selber in der Lage.
Die Menschen im Siegtal, Bröltal und der Nutscheid werden für den Erhalt ihrer Heimat kämpfen und hoffen, dass Sie uns dabei unterstützen.
Hierfür und auch für alle hier aufgeführten Punkte wird um Prüfung und schriftliche Stellungnahme gebeten.
Ort/Datum……………………………….
(Unterschrift)

