letztes Update: 21.02.2025

Situation in der Nutscheid, und den Natur- und Landschaftsschutzgebieten Hohes Wäldchen ,  Galgenberg, Neuenhähnen, Elisenthal, Kesselsiefen.

Für die Grünen sowie die Klimainitiativen von Windeck und Eitorf scheint Natur und Artenschutz nicht mehr wichtig zu sein, 
die Naturschutzgebiete, FFH, Natura2000 wurden relativiert im Zusammenhang mit  Populationen von geschützten Arten. Sie drängen darauf mindestens 17 der ca. 260 m hohen Industrieanlagen in die Wälder der Nutscheid zu bekommen, alles für einen privaten Investor und Betreiber, für offensichtlich viel Grüne Kohle.
 
 
 
 
 
 
 
1. Lagebeschreibung und ökologische Ausgangssituation:
 


Die Karte  zeigt einen Ausschnitt vom Regionalplan Sept. 2024 der Bzreg NRW, die gestrichtelten Flächen sind die ausgewiesenen Windkraftpotenzialflächen, die Linie zeigt die K55


 
 
Biotope und NSG und LSG in der Nutscheid, die Naturschutzverbände des RSK haben bereits 2013 einenAntrag auf die Unterschutzstellung einiger Nebentäler der Nutscheid gestellt.
 
 

Die Karte der DLR zeigt den Umkreis von 3, 7 und 15 km um das Drehfunkfeuer Cola (Col) in Leuscheid Locksiefen
 
 
 
 Foto: DLR Funkfeueranlage
 
 

Bundesminister Dr. Robert Habeck: „Mehr Flächen für Windenergie bei gleicher Sicherheit der Funknavigation: Diese erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Luftverkehrsbehörden ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass wir auf allen Ebenen Hemmnisse abbauen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Durch die Maßnahmen bei der Flugsicherung entstehen mehr Flächen für Windenergieanlagen. Das Ergebnis verbessert die Genehmigungsfähigkeit zukünftiger Anträge für Windenergieanlagen deutlich.“

Auszug der DLR: Anlagenschutzbereiche werden verkleinert
BMWK und BMDV hatten sich im April 2022 darauf verständigt, auf Grundlage der im Projekt WERAN neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse die Schutzbereiche von Flugsicherungsanlagen zu überprüfen. Auf Grundlage neuer Kriterien hat die DFS nun die Möglichkeit, die Anlagenschutzbereiche der Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) neu zu bewerten und festzulegen, ob diese auf den von der PTB vorgeschlagenen Radius von sieben Kilometer verkleinert werden können. Nur innerhalb dieses Radius müssen bei Bauvorhaben Flugsicherungsaspekte berücksichtigt werden. Diese Neubewertung beginnt am 1. August 2022 und soll bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Die schon vorliegenden Ergebnisse erlauben die Verkleinerung der Anlagenschutzbereiche der DVOR Klasdorf, DVOR Gedern und DVOR Fulda bereits zum 1. August 2022. Die DFS erwartet, dass in vielen weiteren Fällen die Verkleinerung erfolgen kann und somit eines der Hemmnisse für die Planung von Windenergieanlagen entfällt.


Anmerkung: Die Grünen machen alles platt, was ihnen in den Weg kommt. Laut neuesten Berichten haben sie es bei der Deutschen Flugsicherung geschafft, dass das Drehfunkfeuer 2026/27 in Leuscheid Locksiefen abgebaut wird. Damit würde die Sicherheit von ca. 2 Mio. Menschen um den Köln Bonner Flughafen gefährdet. Wenn das GPS Signal der zivilen Luftfahrt gestört würde, wäre  der Flugverkehr ohne das Drehfunkfeuer nicht mehr sicher gewährleistet, und somit auch für der militärische Teil des Flughafens. Und das alles, weil die Grünen ihre Windkraftanlagen inmitten der Naturschutzgebiete in der Nutscheid errichten wollen, die innerhalb der neuen, schon angepassten, Flugsicherungszone (7 km) zum Drehfunkfeuer Cola (Col) in Leuscheid Locksiefen liegen. Laut neuesten Berichten haben sie schon eine Unterschriftenliste gesammelt, damit um das Gelände des Drehfunkfeuers Baugrundstücke entstehen können, wenn es abgerissen wird.

 
 
 
 

Selbst vor vielen schützenswerten Arten die auf der roten Liste der bedrohten Vogelarten stehen, macht das Ministerium von Habeck nicht halt, es wurden 20 Vogelarten auf Wunsch des Habeckschen Wirtschaftsministerium aus dem Katalog der beim Bau von Windrädern zu prüfenden Tierarten gestrichen.  Zusätzlich wurden im Oktober 2024 der Milan, Schwarzstorch und die Wildkatze von dieser roten Liste gestrichen. In den Begründungen der einzigen Natur und Umweltschützern nebst dem beteiligten Umwelt und Naturschutzverein heißt es dann: der Bestand und die Population ist nicht gefährdet. 

Anmerkung: Für wurde von dieser Klientel um jeden Feldhamster gekämpft, heute heißt es Feuer frei wenn es um die unsaubere Energiegewinnung durch die Windkraft geht.

 



Fotomontage: so könnte es im Größenvergleich aussehen zwischen dem Fernmeldeturm in Fort Ommeroth mit 88 m Höhe zu einem geplanten Windrad mit ca. 280 m Höhe
 
 
 
 


Biotope und NSG und LSG in der Nutscheid, die Naturschutzverbände des RSK haben bereits 2013 einen Antrag auf die Unterschutzstellung einiger Nebentäler der Nutscheid gestellt.
 
 


Natur- und Landschaftsschutzgebiete in der Nutscheid
 
 
Windpotenzialflächen und NSG in NRW, in blau weitere Windkraftpotentialflächen Lanuv (ohne BSN)
 
 
 

Blick in die Nutscheid mit den Kalamitätsflächen oder auf Zukunftsflächen für die Entwicklung der Biodiversität

 

 
 
So könnte es nach dem neuen Regionalteilplan NRW in der Nutscheid aussehen 
 
2. Ökologische Ausgangssituation: 
Im oberen Teil der Nutscheid, an der höchsten Stelle auf dem "Hohen Wäldchen", mit 375 m  üM. wird mit Schildern auf ein strengstes Betretungsverbot hingewiesen, selbst im Winter besteht dort ein Rodelverbot.
Jetzt soll dort ein Windpark mit 5-11 jeweils über ca. 260 m hohen Windrädern entstehen, umgeben von 5 großen Natur- Landschafts und Vogelschutzgebieten mit den Brutgebieten von Milan, Schwarzstorch und Uhu.
Dazu würden 5.000 Quadratmeter Fläche dauerhaft und 4.000 Quadratmeter vorübergehend versiegelt werden, zusätzlch  die Trassenbildung für die großen Baufahrzeuge.
Um diese höchste Stelle der Nutscheid kreisen im Herbst und im Frühjahr die Zugvögel seit Jahrhunderten zur Orientierung auf ihrer Flugroute, je nach Wetterlage schon in Baumwipfelhöhe. Vermutlich orientieren sie sich an den Wasserscheiden von der Bröl zur Sieg und um Thermik zu finden. Oft kann man sie besonders nachts in den Dörfern unterhalb  sehr deutlich  kreischen  hören als Zeichen, dass sie sehr niedrig fliegen müssen. Das könnte ihnen  jedoch zum Verhängnis werden an den geplanten über 230 m hohen  Flügeln der Windkraftanlagen, die im Bereich  um die  Natur- und Landschaftsschutzgebiete "Hohes Wäldchen" geplant sind.  Sie werden dann scharenweise geschreddert. Laut  Aussagen einiger Windkraftinvestoren  zählen Zugvögel nicht zu den schützenswerten Vögeln. Laut dem EU Vogelschutzgesetz sind jedoch auch sehr seltene und schützenswerte Vogelarten aus Nord und Osteuropa in den jährlichen Vogelzügen zu sichten, die unter besonderem Artenschutz stehen. 
Irritationen:  Regionalforstamt im KSTA, 28.3.2023 zu den Windkraftanlagen. "Insgesamt kann man sagen, dass sich das Wild nach Abschluss der Bauphase an die Störung der Windräder gewöhnt, und die Anlagen können gestoppt werden"

Anmerkung: Beim Wild wurden  offensichtlich die Zug- oder Brutvögel übersehen, ebenso die seltene unter Artenschutz stehende Wildkatze die in der Nutscheid heimische geworden ist.  Außerdem werden sich Menschen  nie an das Geräusch der Windkraftanlagen gewöhnen und besonders nicht an die Langschatten, die würden den Menschen krank machen. Was der Infraschall bei Menschen oder Tierarten auslöst, befindet sich noch in einer wissenschaftlichen Untersuchung.  Die Windkraftanlagen können nicht richtig und effektiv durch Sensoren bei Vogelflug gestoppt werden,  auch nicht mit KI. Eine komplette Abschaltung in Monaten der Zugvögel, kann aus finanzieller Sicht der Anlagenbetreiber ausgeschlossen werden.  Gefährdet sind vorallendingen die Jungvögel der in diesem Gebiet brütenden Vogelarten. 
Anm: stirbt der Brutvogel, stirbt auch der Jungvogel.

Alle Tier-, Vogel-, und Insektenarten haben ein Recht auf Leben und dürfen nicht wegen der Energiewirtschaft oder Holzgewinnung dezimiert werden. Das sollte besonders von der staatlichen Forstverwaltung berücksichtigt werden, denn das europäische Recht schützt  alle wildlebenden Tier und Vogelarten.
2. 4. 1979: Vom Rat der Europäischen Gemeinschaft wird einstimmig die EG-Vogelschutzrichtlinie beschlossen.

Feb. 2004: Das neue Naturschutzgebiet „Hohes Wäldchen auf dem Nutscheid wird der Öffentlichkeit vorgestellt.

13. 6. 2004: Im Nutscheid findet – auch im Bereich von den Naturschutzgebieten und in der Brutzeit einiger Vogelarten 

 


 Kartierung Rotmilanbestände in NRW  aus 2016
 


Rotmilan
 
 


der Windecker Uhu brütet in der Nähe der geplanten Windkraftanlagen

 
 

Brütender Schwarzstorch 
 
 

Krainiche im Siegtal
 
 
 
Quelle Wikipedia, viele geschützte Fledermausarten leben in der Nutscheid
 
 
 
Vogelschutzarten: Fünf Arten sind dort ganz verschwunden.
Eine geringe Anzahl Vögel sind hier anwesend oder brüten hier: UHU, Schwarzstorch (direkt unterhalb), Rückgänge zwischen 20 und 50 % der Baumfalken, Habichte, Rotmilane, Sperber, alles Arten der Prioritätenliste, für die Deutschland im Artenschutz eine besondere Verantwortung hat: an 2. Stelle der Rotmilan, seit der Wahl zum Vogel des Jahres 2000 wurde dem Rotmilan, auch in planungsrelevanter Hinsicht, große Aufmerksamkeit zuteil. Um für die weiteren Planungen in der Landschaft, wie z.B. Windenergienalagen im RSK eine solide Datengrundlage zu schaffen wurde von der Biologischen Station des RSK eine erneute Kartierung des Rotmilans durchgeführt. Im Rahmen der NRW-weiten Kartierung 2011/2012 wurde der Rotmilanbestand im RSK mit 80-94 Paaren angegeben. 

 
 
 
3. aktuelle politische Entscheidung: 
 
 
Aus aktuellem Anlass, vom 25.01.2024, vom VLAB - Verein für Landschaftspflege , Artenschutz & Biodiversität e.V.,  wurden 20 Vogelarten auf Wunsch des Habeckschen Wirtschaftsministerium aus dem Katalog der beim Bau von Windrädern zu prüfenden Tierarten gestrichen. 

Ihr Vorkommen hat bei der Genehmigung  von Windkraftanlagen keinerlei Bedeutung mehr. Auf Natur und Artenschutz wird keine Rücksicht mehr genommen, als nächstes ist der Mensch dran. In einem früheren Beitrag, hat Wirtschaftsminister Habeck den Tod einiger Arten bei der Windkraft bereits erwähnt und in Kauf genommen.  Und das wird mit dem Energiehunger der neuen Graichens und Wirtschaftslobbyisten begründet. Deshalb werden neuere und bessere  Alternativen zur Energiegewinnung geblockt, um jetzt ohne Rücksicht auf die Natur und den Artenschutz  die nichtnachhaltige  und energieunsichere  Windkraft weiter auszubauen, ohne Augenmaß und ohne Berücksichtigung geeigneteren Standorte.


  
 
 
4. Polikratische Situation:  

 
Dem von einer Windecker Klimainitiative dem Rat der Gemeinde Windeck vorgeschlagene Bau eines Windparks in der Nutscheid , wurde in einer Ratssitzung beschlossen. Die GRÜNEN in Windeck haben diesem Antrag  für die Windenergie in der Nutscheid "unreflektiert" zustimmt. Dieses Vorhaben wurde den Bürgern der Gemeinde Windeck von der Initiatorengruppe und leitenden Mitgliedern der Gemeindeverwaltung in der Kabelmetall Schladern mit Aussicht auf die finanziellen Vorteilen für die Gemeinde vorgestellt, und ließ die Frage offen, ob die Entscheidungen der Bzreg. in Köln  berücksichtigt worden, und ob die Bürger nicht in in einer Umlage bereit wären die versprochenen 100.000 zu finanzieren, und dafür den Artenschutz und das Kleinod in der Nutscheid zu retten.

Trotz dieser nur in Aussicht gestellten finanziellen Vorteile muß dieses Vorhaben zum Bau des Windparks in der Nutscheid inmitten der unberührten Biotope sowie den Natur- und Landschaftsschutzgebieten gestoppt werden, wenn auch grundsätzlich die Beschleunigung der Transmission von fossilen hin zu klimaneutralen Energiequellen begrüßt werden muß, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß dieser naturverträglich stattfindet. 
 
Gemeinsam mit Ruppichteroth und Waldbröl hat die Gemeinde Windeck den zuständigen Behörden die Nutscheid als eine Potenzialfläche für vorrangige Windenergie angemeldet. Das betrachten viele Umweltverbände- und Vereinen mit großer Sorge. Diese Bedenken werden verstärkt durch den Wegfall von Umweltverträglichkeits- und auch Artenschutzprüfungen zur Beschleunigung künftiger Genehmigungsverfahren.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien darf nicht auf Kosten der Artenvielfalt, des Natur- Landschaftsschutzes gehen, sondern im Sinne der Bürger und unseres Landes, ohne ideologische oder Vorreiterrollen in der Welt präsentieren zu wollen.

Einzig bestehende Naturschutzgebiete sind für den Bau von Windenergieanlagen tabu. Eine Begrenzung zum Bau von Windkraftanlagen in Entfernung zu diesen Gebieten darf nicht geändert werden. 

- Artenvielfalt und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden
- Klimaschutz ist Teil des Naturschutzes und nicht dessen Voraussetzung

 
Die Bundesregierung hat sich der Vereinbarkeit beider Ziele verpflichtet.
 
Die ökologischen Belastungsgrenzen beim Verlust der biologischen Vielfalt sind bereits extrem weit fortgeschritten. So fordert die 15. UN-Biodiversitätskonferenz deutlich größere Anstrengungen beim Artenschutz ein, ebenso die Europäische Union und die EU-Gesetzgebung mehr Naturschutzflächen bereit zu stellen.
 
Die Nutscheid ist als Zukunftswald von hohem naturschutzfachlichem Wert.
Mit den Kalamitätsflächen, den von Borkenkäfer befallenen und abgeholzten Flächen, als idealen Standorte für Windenergie zu sprechen, ist nicht gerechtfertig:
 
- Das Gebiet der Nutscheid ist nicht nur das größte zusammenhängende Waldgebiet im Bergischen Land, sondern für den Ballungsraum Köln-Bonn von herausragender ökologischer Bedeutung.
-  Es ist Lebensraum von Arten, für die das Land NRW eine zu erfüllende gesetzliche Verantwortung trägt. So ist sie ein Habitat streng geschützter Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wespenbussard, Fledermäusen und neuerdings auch der seltenen und besonders geschützten Wildkatzen. Zahlreiche Nester oder Horste dieser Arten wurden in der Nutscheid gesichtet und kartografiert. Von den biologischen Stationen wird mehrfach darauf hingewiesen, dass im östlichen Rhein-Sieg-Kreis ein Dichte- und Vorranggebiet für den Rotmilan auf europäischer Ebene besteht.

- "Kalamitätsflächen" als Standortvorteil für Windenergie anzuführen, berücksichtigt nicht, dass gerade diese Flächen ein enormes Potential für die Entwicklung von Bioversität haben. Hier entstehen die Wälder der Zukunft, die angesichts der Klimakrise wertvoller denn je für die Natur, und den Menschen werden.
- Genau dieses gilt als exemplarisch für die Nutscheid, wo es gerade in den letzten Jahren eine explosionsartige strukturelle Entwicklung neuer Lebensräume gegeben hat, die die Basis für eine hohe Artenvielfalt bilden. 
- Neben dem Betrieb der Anlagen werden zudem die erforderliche Zuwegung, sowie Trassenbildung für die Unterhaltungsbildung der großen Flächen eine ständige Störquelle darstellen. Auf einigen Flächen der einzigen Bundeswehranlagen herrscht heute ein Betretungsverbot. 
 
Zur Bewältigung der Konfliktlage von Energiesicherheit und der Steuerung von WEA Standorten, kann das Land NRW nach jüngsten Berechnungen 3,1 % seiner Landesfläche für die Errichtung von WEA zur Verfügung stellen. Das ist fast doppelt so viel wie von der Bundesregierung gefordert (1,8%). Dies eröffnet Spielräume, die es im Sinn von Natur- und Klimaschutz zu nutzen gilt. Entsprechende Planungsgebiete für das Land NRW wurden bereits veröffentlicht.   Auf der Ebene der Reginalplanung gibt es dafür einen großen Handlungs- und Steuerungsbedarf, denn nur im Zuge einer raumordnerischen Gesamtplanung lassen sich Naturschutzbelage und die Suche nach möglichst verträglichen, konzentrierten Standorten für die erneuerbaren Energien konfiktarm verbinden, ohne nachweislich wertvolle Biotope,  Natur- und Landschaftsschutzgebiete wie in der Natur zu stören. 
 
Im Entwurf für einen neuen Regionalplan sind bereits Bereiche der Nutscheid für den Schutz der Natur (BSN) dargestellt, viele Umweltverbände und Vereine im RSK haben bereits 2013 einen Antrag bei der Bezirksregierung in Köln auf die Unterschutzstellung einiger Nebentäler der Nutscheid gestellt haben. Ein weitreichender Schutz der Nutscheid und eine regionalplanerische Steuerung der WEA-Standorte stehen noch aus. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Bei der Suche nach Standorten für WEA darf der Natur- und Artenschutz in der Nutscheid nicht in Frage gestellt werden. Viele Naturschutzvereine sind der Auffassung, dass es zur Bewältigung der Konfliktlage im Sinne von Raumordnung und Naturschutz einer Bündelung und Steuerung der Anlagenstandorte auf konfliktarme Standorte bedarf. (siehe Windkraftpotenzialflächen NRW)
Eine Abholzung von Waldbeständen zum Bau, Instandhaltung oder Trassenbildung zur Stromversorgungdarf nicht genehmigt werden.
 
 
 
5. Situation aus der Regionalteilplanung für den Bereich Nutscheid:
 
Dieser Regionalteilplan wurde  am 31. Jan.2025 für Windkraftgenehmigungen für 6 Monate gestoppt.
 
Auszug aus dem Regionalteilplan:
 
 

Der nun öffentlich ausgelegte Regionalplan weist in den „Artenschutzrechtlichen Prüfbögen“ fast durchgehend für die Standorte „WEA-empfindliche Vogel- und Fledermausarten: – Baumfalke (B), Rotmilan (B) – Zwergfledermaus“ aus. Zudem wird sehr oft von „Überlagerungen schutzwürdiger Biotope, welche regional bedeutsam und NSG-würdig“ gesprochen. Diese Defizite hofft man durch eine entsprechende Standortwahl der Windräder (Micro-Siting) lösen zu können, um so nicht anfechtbare Genehmigungen zu erhalten.

 


1. Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen): nein,- zwar Überlagerung eines schutzwürdigen Biotops, welches regional bedeutsam und NSG-würdig ist, jedoch kann aufgrund der kleinflächigen Überlagerung im Norden durch eine entsprechende Standortwahl der WEA (Micro-Siting) eine Flächeninanspruchnahme vermieden werden, sodass erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind


2. Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen): nein,- zwar Überlagerung eines schutzwürdigen Biotops, welches regional bedeutsam und NSG-würdig ist, jedoch kann aufgrund der kleinflächigen Überlagerung im Norden durch eine entsprechende Standortwahl der WEA (Micro-Siting) eine Flächeninanspruchnahme vermieden werden, sodass erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind


3. Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen): nein,- zwar Überlagerung von Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung (Stufe 1), jedoch kann aufgrund der minimalen randlichen Betroffenheit im Süden des Plangebietes durch eine entsprechende Standortwahl der WEA (Micro-Siting) die Betroffenheit vermieden werden, sodass erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind.

4. Für den Standort WIND_02 kein Kalamitätsschaden zu erkennen.

5. Anhang G Minderungsmaßnahmen.PDF“ Seite 5 Schwarzstorch = 1.1.) Keine Inanspruchnahme von Laub- und Laubmischwaldflächen. 1.2.) Keine Entnahme oder Beeinträchtigung von Horstbäumen. 2.) Mindestabstand zwischen Mast und Horstbaum: Rotorkreisfläche + 150m.


6. Für das FFH-Gebiet „Kesselsiefen u. Galgenberg“ sowie das FFH-Gebiet „Quellmoor bei Neuenhähnen“ sind Natura-2000-Vorprüfungen durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis gekommen sind, dass erhebliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Planung des Windenergiebereichs „WDB_02“ auszuschließen sind !!

 

In den angepassten Stellungnahmen steht u.a.: “ … Die dargestellten Windenergiebereiche belasten den Bereich des Höhenrücken Nutscheid im Vergleich zu anderen Kommunen im Regierungsbezirk über alle Maßen stark.  Nach Bornheim soll der Bereich der Kommunen Eitorf, Windeck, Ruppichteroth und der Nutscheid die zweithöchste Last im gesamten Rhein-Sieg-Kreis tragen … „
 
 
 
Stand 2024
 
Die Flächen auf dem Nutscheidkamm, die größere ist westlich, nördlich und östlich umgeben von älteren Laub-Mischwäldern. Die vorgeschlagenen Flächen betreffen das größte zusammenhängende Waldgebiet im südl. Bergischen Land, welches durch Windindustrie nicht in seiner Funktionalität beeinträchtigt werden sollte. Die teils großflächigen Hiebsflächen nach Borkenkäferkalamität sind dagegen nicht wertlos sondern, Zukunftsflächen des neuen Waldes. Im derzeitigen offenen bis halboffenen Zustand sind diese durch Vorkommen vieler Halboffenlandarten wie Baumpieper, Neuntöter oder Goldammer charakterisiert. Auch die vom Aussterben bedrohte Turteltaube konnte hier nachgewiesen werden. Prägend im Umfeld ist ein weitgehend vollständiges Artinventar, sowohl was die Spechte angeht.  Es ist anzunehmen, dass ein regelmäßig genutzter Flugkorridor zwischen den Brutgebieten in der östlichen Nutscheid und einem Hauptnahrungsgebiet im FFH-Gebiet Bröl besteht. Die Gefahr einer Störung nach §44 Abs. 1 Nr. 2 auf die Schwarzstorchpopulation besteht.

An waldtypischen Großvogelarten kommen nach Daten der Verbände und Hinweisen aus der Meldeplattform Ornitho im Umfeld der Kolkrabe, Habicht, Baumfalke, Wespenbussard oder Waldschnepfe vor (Brutverdacht, Reviere). Desweiteren werden gesehen Rotmilan, Schwarzmilan, Mäusebussard, Baumfalke, Wespenbussard. Bei einer hohen Dichte an alten Bruthöhlen der Spechte in den umgebenden Altwäldern sind Folgenutzer wie Hohltaube und zahlreiche Fledermausarten wie Kleiner- oder Großer Abendsegler zu erwarten, die teils als hochschlaggefährdet anzusehen sind.

Die genannten Flächen liegen im Bereich des Nutscheid-Höhenzuges, sind ornithologisch bedeutsam, Dichtezentrum des Schwarzstorches mit mehreren Horststandorten, bedeutende Route für den Kranichzug, aktuelle Wildkatzennachweise. Es muss von einem erhöhtem Tötungsrisiko für die genannten Arten ausgegangen werden.
 
Da laut neuem Planungsrecht mit den daraufhin ausgewiesenen Windvorrangflächen bezüglich Räume geschaffen werden, die kaum noch eine Korrektur im Genehmigungsverfahren zulassen, dürften nur solche Flächen ausgewiesen werden, die schon auf dieser Ebene konfliktarm sind. Ein großer Teil der vorgeschlagenen Flächen wie den großen Waldgebieten der Nutscheid sind das nicht.
 
Das die "Gebiete für den Schutz der Natur" (GSN) sowie die "Bereiche für den Schutz der Natur" (BSN) bei der Suche nach Vorranggebieten nicht zur Verfügung stehen sollten, ergibt sich allein abschließend daraus, dass für ein ausreichendes Angebot an Windkraftanlagen Flächen losgelöst der GSN- und BSN-Flächen in ausreichender Form im Regierungsbezirk zur Verfügung stehen.
Windkraftpotenzialflächen in regiolplanerisch abgegrenzten "Bereichen für den Schutz der Natur" (BSN)  werden von den Expert*innen als naturschutzfachlich ungeeignet für Windkraftanlagen angesehen.
 
Gleichzeitig ist die Regionalplanung aufgefordert,  die Windkraftvorranggebiete so darzustellen, dass sie mit dem FFH-Gebietsschutz vereinbar sind. Also die Mängel zur Abgrenzung der LANUV-Potentialflächen bei der Berücksichtigung des schutzbezogenen FFH-Umgebungsschutzes (80m Mindesabstand vom Mastfuß, 300 m Prüfabstand). 
Die im Artenschutzrecht aufgestellten Mindestabstände zu Horsten der windkraftsensiblen Arten sind zu den Außengrenzen der FFH- und VSG-Gebiete einzuhalten, wenn die Arten Schutzgut der Natura-2000-Schutzgebiete sind. Denn diese Arten müssen im Sinne des Gebietsschutzes im gesamten Schutzgebiet ungestört brüten / sich vermehren können. Pufferzonen entfalten sich nach außen um die Schutzgebiete.
 
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das "überragende öffentliche Interesse" am Windkraftanlagenausbau nur für Entscheidungsspielräume anwendbar ist, die überhaupt der Abwägung zugänglich sind und das öffentliche Interesse nur dann für die Windkraftvorrangzone überwiegt, wenn das Gewicht der betroffenen bzw. entgegenstehenden Belange erkennbar nachrangig ist. Es gibt jedoch keinen zwingenden Vorrang der Windkraft, das Ermessen ist nicht aufgehoben. Dabei ist bei der Auswahl von Vorranggebieten zu beachten, dass die in Artikel 20a GG abgesicherten Vorgaben zum Schutz der biologischen Vielfalt ebenfalls vom Rang her herausgehoben positioniert sind.
Das vom Gesetzgeber erklärte Abwägungsgewicht für die EE-Anlagen ist nicht an das wirtschaftliche Interesse gebunden, sondern an die damit verbundene Wirkung für die Stromerzeugung und den Klimaschutz.
 
Insofern sind auch die Anlagenstandorte auf ihre besondere Eignung zur tatsächlichen Erzeugung von Strom hin zu prüfen (Höffigkeit), also nicht der Bau von Windkraftanlagen als Selbstzweck, sondern die damit verbundene, erwartbare Stromlieferleistung. In der vergleichbaren Standortprüfung gemäß der Idee der Strategischen Umweltprüfung (SUP) sind Artenschutzaspekte für alle windkraftsensiblen Arten zu berücksichtigen, die sich nach dem EU Recht auf wissenschaftliche Basis ergeben. Eine Reduktion auf Arten und Mindestabstände auf der Basis des Anhang1 des  BNatSchG führt zu einer Plangrundlage, die nicht mit EU-Recht vereinbar wäre und würde Anlagegenehmigungen auf der Basis anders ausgewählter Vorranggebiete rechtlich angreifbar machen. Hier sollten in der SUP die Empfehlungen berücksichtigt werden, die aufgrund eines breiten naturschutzfachlichen Kenntnisstandes zusammengekommen sind, wie die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzarten (LAG VSW), eben nicht politische Setzungen.

Dabei ist zu beachten, dass der FFH-Gebietsschutz und das europäische Artenschutzrecht Regelungen enthalten, die strikt zu beachtendes Recht sind.
 
Über das strikt zu beachtende Verbundnetz des FFH-Gebietsschutzes und über das Netz der GSN und BSN-Flächen hinaus sind zusätzlich Flächen als Verbund- und Freiflächenkorridore im Sinne des §35 LNatSchG NRW relevant, z.B. LANUV-Biotopverbundflächen mit (nur) besonderer Bedeutung. Sie sind im Rahmen der Abwägung ebenfalls zumindest zu berücksichtigen und in Abwägung einzustellen.

 
 
 

 

 
 



 

 



 
 
 
 
 
 
 
 
Quellenverzeichnis:
Lanuv,
Bzreg,
https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Bekanntmachungen/bekanntmachung-bezirksregierung-erneuerbare-energien.php
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bekanntmachungen
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bekanntmachungen/aufstellung-des-sachlichen-teilplans-erneuerbare-energien-zum-regionalplan-koeln