Für die Grünen sowie die Klimainitiativen von Windeck und Eitorf scheint Natur und Artenschutz nicht mehr wichtig zu sein, die Naturschutzgebiete, FFH, Natura2000 wurden relativiert im Zusammenhang mit Populationen von geschützten Arten. Sie drängen darauf mindestens 17 der ca. 260 m hohen Industrieanlagen in die Wälder der Nutscheid zu bekommen, alles für einen privaten Investor und Betreiber, für offensichtlich viel Grüne Kohle.

Die Karte zeigt einen Ausschnitt vom Regionalplan Sept. 2024 der Bzreg NRW, die gestrichtelten Flächen sind die ausgewiesenen Windkraftpotenzialflächen, die Linie zeigt die K55



Bundesminister Dr. Robert Habeck: „Mehr Flächen für Windenergie bei gleicher Sicherheit der Funknavigation: Diese erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Luftverkehrsbehörden ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass wir auf allen Ebenen Hemmnisse abbauen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Durch die Maßnahmen bei der Flugsicherung entstehen mehr Flächen für Windenergieanlagen. Das Ergebnis verbessert die Genehmigungsfähigkeit zukünftiger Anträge für Windenergieanlagen deutlich.“
Auszug der DLR: Anlagenschutzbereiche werden verkleinert
BMWK und BMDV hatten sich im April 2022 darauf verständigt, auf Grundlage der im Projekt WERAN neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse die Schutzbereiche von Flugsicherungsanlagen zu überprüfen. Auf Grundlage neuer Kriterien hat die DFS nun die Möglichkeit, die Anlagenschutzbereiche der Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) neu zu bewerten und festzulegen, ob diese auf den von der PTB vorgeschlagenen Radius von sieben Kilometer verkleinert werden können. Nur innerhalb dieses Radius müssen bei Bauvorhaben Flugsicherungsaspekte berücksichtigt werden. Diese Neubewertung beginnt am 1. August 2022 und soll bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Die schon vorliegenden Ergebnisse erlauben die Verkleinerung der Anlagenschutzbereiche der DVOR Klasdorf, DVOR Gedern und DVOR Fulda bereits zum 1. August 2022. Die DFS erwartet, dass in vielen weiteren Fällen die Verkleinerung erfolgen kann und somit eines der Hemmnisse für die Planung von Windenergieanlagen entfällt.
Anmerkung: Die Grünen machen alles platt, was ihnen in den Weg kommt. Laut neuesten Berichten haben sie es bei der Deutschen Flugsicherung geschafft, dass das Drehfunkfeuer 2026/27 in Leuscheid Locksiefen abgebaut wird. Damit würde die Sicherheit von ca. 2 Mio. Menschen um den Köln Bonner Flughafen gefährdet. Wenn das GPS Signal der zivilen Luftfahrt gestört würde, wäre der Flugverkehr ohne das Drehfunkfeuer nicht mehr sicher gewährleistet, und somit auch für der militärische Teil des Flughafens. Und das alles, weil die Grünen ihre Windkraftanlagen inmitten der Naturschutzgebiete in der Nutscheid errichten wollen, die innerhalb der neuen, schon angepassten, Flugsicherungszone (7 km) zum Drehfunkfeuer Cola (Col) in Leuscheid Locksiefen liegen. Laut neuesten Berichten haben sie schon eine Unterschriftenliste gesammelt, damit um das Gelände des Drehfunkfeuers Baugrundstücke entstehen können, wenn es abgerissen wird.

Selbst vor vielen schützenswerten Arten die auf der roten Liste der bedrohten Vogelarten stehen, macht das Ministerium von Habeck nicht halt, es wurden 20 Vogelarten auf Wunsch des Habeckschen Wirtschaftsministerium aus dem Katalog der beim Bau von Windrädern zu prüfenden Tierarten gestrichen. Zusätzlich wurden im Oktober 2024 der Milan, Schwarzstorch und die Wildkatze von dieser roten Liste gestrichen. In den Begründungen der einzigen Natur und Umweltschützern nebst dem beteiligten Umwelt und Naturschutzverein heißt es dann: der Bestand und die Population ist nicht gefährdet.
Anmerkung: Für wurde von dieser Klientel um jeden Feldhamster gekämpft, heute heißt es Feuer frei wenn es um die unsaubere Energiegewinnung durch die Windkraft geht.

Fotomontage: so könnte es im Größenvergleich aussehen zwischen dem Fernmeldeturm in Fort Ommeroth mit 88 m Höhe zu einem geplanten Windrad mit ca. 280 m Höhe

Biotope und NSG und LSG in der Nutscheid, die Naturschutzverbände des RSK haben bereits 2013 einen Antrag auf die Unterschutzstellung einiger Nebentäler der Nutscheid gestellt.

Natur- und Landschaftsschutzgebiete in der Nutscheid



Blick in die Nutscheid mit den Kalamitätsflächen oder auf Zukunftsflächen für die Entwicklung der Biodiversität

Dazu würden 5.000 Quadratmeter Fläche dauerhaft und 4.000 Quadratmeter vorübergehend versiegelt werden, zusätzlch die Trassenbildung für die großen Baufahrzeuge.
Anm: stirbt der Brutvogel, stirbt auch der Jungvogel.
Alle Tier-, Vogel-, und Insektenarten haben ein Recht auf Leben und dürfen nicht wegen der Energiewirtschaft oder Holzgewinnung dezimiert werden. Das sollte besonders von der staatlichen Forstverwaltung berücksichtigt werden, denn das europäische Recht schützt alle wildlebenden Tier und Vogelarten.
Auskunft der unteren Naturschutzbehörde in Köln zum Abstand der Windkrafträder zu Naturschutzgebieten
Antrag und Stellungnahme aus 2016 für die geplanten Windkraftanlagen in Windeck



der Windecker Uhu brütet in der Nähe der geplanten Windkraftanlagen

Brütender Schwarzstorch

Krainiche im Siegtal


Ihr Vorkommen hat bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keinerlei Bedeutung mehr. Auf Natur und Artenschutz wird keine Rücksicht mehr genommen, als nächstes ist der Mensch dran. In einem früheren Beitrag, hat Wirtschaftsminister Habeck den Tod einiger Arten bei der Windkraft bereits erwähnt und in Kauf genommen. Und das wird mit dem Energiehunger der neuen Graichens und Wirtschaftslobbyisten begründet. Deshalb werden neuere und bessere Alternativen zur Energiegewinnung geblockt, um jetzt ohne Rücksicht auf die Natur und den Artenschutz die nichtnachhaltige und energieunsichere Windkraft weiter auszubauen, ohne Augenmaß und ohne Berücksichtigung geeigneteren Standorte.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien darf nicht auf Kosten der Artenvielfalt, des Natur- Landschaftsschutzes gehen, sondern im Sinne der Bürger und unseres Landes, ohne ideologische oder Vorreiterrollen in der Welt präsentieren zu wollen.
Einzig bestehende Naturschutzgebiete sind für den Bau von Windenergieanlagen tabu. Eine Begrenzung zum Bau von Windkraftanlagen in Entfernung zu diesen Gebieten darf nicht geändert werden.
- Artenvielfalt und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden
Mit den Kalamitätsflächen, den von Borkenkäfer befallenen und abgeholzten Flächen, als idealen Standorte für Windenergie zu sprechen, ist nicht gerechtfertig:
- "Kalamitätsflächen" als Standortvorteil für Windenergie anzuführen, berücksichtigt nicht, dass gerade diese Flächen ein enormes Potential für die Entwicklung von Bioversität haben. Hier entstehen die Wälder der Zukunft, die angesichts der Klimakrise wertvoller denn je für die Natur, und den Menschen werden.
Bei der Suche nach Standorten für WEA darf der Natur- und Artenschutz in der Nutscheid nicht in Frage gestellt werden. Viele Naturschutzvereine sind der Auffassung, dass es zur Bewältigung der Konfliktlage im Sinne von Raumordnung und Naturschutz einer Bündelung und Steuerung der Anlagenstandorte auf konfliktarme Standorte bedarf. (siehe Windkraftpotenzialflächen NRW)
Eine Abholzung von Waldbeständen zum Bau, Instandhaltung oder Trassenbildung zur Stromversorgungdarf nicht genehmigt werden.
Der nun öffentlich ausgelegte Regionalplan weist in den „Artenschutzrechtlichen Prüfbögen“ fast durchgehend für die Standorte „WEA-empfindliche Vogel- und Fledermausarten: – Baumfalke (B), Rotmilan (B) – Zwergfledermaus“ aus. Zudem wird sehr oft von „Überlagerungen schutzwürdiger Biotope, welche regional bedeutsam und NSG-würdig“ gesprochen. Diese Defizite hofft man durch eine entsprechende Standortwahl der Windräder (Micro-Siting) lösen zu können, um so nicht anfechtbare Genehmigungen zu erhalten.
1. Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen): nein,- zwar Überlagerung eines schutzwürdigen Biotops, welches regional bedeutsam und NSG-würdig ist, jedoch kann aufgrund der kleinflächigen Überlagerung im Norden durch eine entsprechende Standortwahl der WEA (Micro-Siting) eine Flächeninanspruchnahme vermieden werden, sodass erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind
2. Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen): nein,- zwar Überlagerung eines schutzwürdigen Biotops, welches regional bedeutsam und NSG-würdig ist, jedoch kann aufgrund der kleinflächigen Überlagerung im Norden durch eine entsprechende Standortwahl der WEA (Micro-Siting) eine Flächeninanspruchnahme vermieden werden, sodass erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind
3. Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen): nein,- zwar Überlagerung von Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung (Stufe 1), jedoch kann aufgrund der minimalen randlichen Betroffenheit im Süden des Plangebietes durch eine entsprechende Standortwahl der WEA (Micro-Siting) die Betroffenheit vermieden werden, sodass erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind.
4. Für den Standort WIND_02 kein Kalamitätsschaden zu erkennen.
5. Anhang G Minderungsmaßnahmen.PDF“ Seite 5 Schwarzstorch = 1.1.) Keine Inanspruchnahme von Laub- und Laubmischwaldflächen. 1.2.) Keine Entnahme oder Beeinträchtigung von Horstbäumen. 2.) Mindestabstand zwischen Mast und Horstbaum: Rotorkreisfläche + 150m.
6. Für das FFH-Gebiet „Kesselsiefen u. Galgenberg“ sowie das FFH-Gebiet „Quellmoor bei Neuenhähnen“ sind Natura-2000-Vorprüfungen durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis gekommen sind, dass erhebliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Planung des Windenergiebereichs „WDB_02“ auszuschließen sind !!
An waldtypischen Großvogelarten kommen nach Daten der Verbände und Hinweisen aus der Meldeplattform Ornitho im Umfeld der Kolkrabe, Habicht, Baumfalke, Wespenbussard oder Waldschnepfe vor (Brutverdacht, Reviere). Desweiteren werden gesehen Rotmilan, Schwarzmilan, Mäusebussard, Baumfalke, Wespenbussard. Bei einer hohen Dichte an alten Bruthöhlen der Spechte in den umgebenden Altwäldern sind Folgenutzer wie Hohltaube und zahlreiche Fledermausarten wie Kleiner- oder Großer Abendsegler zu erwarten, die teils als hochschlaggefährdet anzusehen sind.
Die im Artenschutzrecht aufgestellten Mindestabstände zu Horsten der windkraftsensiblen Arten sind zu den Außengrenzen der FFH- und VSG-Gebiete einzuhalten, wenn die Arten Schutzgut der Natura-2000-Schutzgebiete sind. Denn diese Arten müssen im Sinne des Gebietsschutzes im gesamten Schutzgebiet ungestört brüten / sich vermehren können. Pufferzonen entfalten sich nach außen um die Schutzgebiete.
Dabei ist zu beachten, dass der FFH-Gebietsschutz und das europäische Artenschutzrecht Regelungen enthalten, die strikt zu beachtendes Recht sind.




Lanuv,
Bzreg,
https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Bekanntmachungen/bekanntmachung-bezirksregierung-erneuerbare-energien.php
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bekanntmachungen
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bekanntmachungen/aufstellung-des-sachlichen-teilplans-erneuerbare-energien-zum-regionalplan-koeln