1377 Februar 21 - Johann, Graf zu Sayn (Seyne) bekundet: Seine Leute haben ihm geklagt, dass Dekan und Kapitel von St. Cassius zu Bonn in ihren Höfen zu Dattenfeld (-velt) und Birnbach (Beren-) seit einiger Zeit weder Hengst noch Stier, noch Eber gehalten haben, wie das üblich war, und dass Rorich von Renneberg (-berch), Domkanoniker zu Köln, der den genannten Hof gepachtet hatte, dies auch unterlassen hat. Um der Freundschaft mit dem Kapitel willen verzichtet er hiermit auf alle Forderungen und Maßnahmen gegen das Kapitel wegen dieser und aller übrigen Gebrechen, die er und seine Untersassen dem Kapitel wegen jener Höfe vorzuhalten habe. - Siegelankündigung.
Datum 1377 in vigilla cathedre Petri.
Urkunde von Anno 1377 von Johann zu Sayn
Autor: Karl Ludwig Raab


